Auf die Vorlage 108/18 wird verwiesen.
Auf Antrag von Gemeinderat Martin Schnee wurde die Verwaltung beauftragt die Kosten für eine Verbreiterung des Feldwegs zu ermitteln. Dies haben wir überschlägig durchgeführt.
Für eine Verbreiterung werden mind. 2m zusätzlicher Fläche für Verbreiterung Straßenfläche und Entwässerungsgraben benötigt. Bei einer Gesamtstrecke von 1,5, km sind dies mindestens 3.000 qm zusätzlicher Ausbau.
Auf der Grundlage der bisher in der Vorlage 108/18 ermittelten Preise sind dies für den Ausbau Mehrkosten in Höhe von 135.000.--€.
Hinzu kommen der Aufkauf, Notar sowie die Vermessung in Höhe von ca.15.000.--€.
Nicht berechnet sind die Kosten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich.
Zu den bisherigen Kosten in Höhe von 271.000.--€ kommen Mehrkosten für Bau und Grundstückserwerb in Höhe von 150.000.--€.
Ohne die Kosten für das naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren und die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen die derzeit nicht geschätzt werden können würden die Gesamtkosten 421.000.--€ betragen.
Insgesamt wären 51 Grundstücke mit insgesamt mit 21 verschiedenen Eigentümern, davon 3 Erbengemeinschaften betroffen.
Wir schlagen vor eine Verbreiterung nicht weiter zu verfolgen weil:
- hohe Kosten
- Ausgang der Grundstücksverhandlungen ungewiss
- lange Verfahrensdauer durch Grunderwerb und naturschutzrechtliches Verfahren
- ob 2019 gebaut werden kann somit fraglich
- Unbekannte: naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Auf die Anfrage von Herrn Gemeinderat Zepf teilen wir mit, dass mit der Sanierungsmaßnahme keine Erhöhung der zulässigen Tonnage verbunden ist.
Wuhrer
Bürgermeister
Die Sanierungsmaßnahme wird entsprechend der Vorlage 108/18 durchgeführt. Eine Verbreiterung wird nicht weiter verfolgt.