Bürgerhaus-Rechnungsfühurng

Betreff
Bürgerhaus-Rechnungsfühurng
Vorlage
GR/2018/117
Art
Beschlussvorlage GR

Im Vorfeld der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum 01.01.2019 ist das bisherige Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (SHV) zu bereinigen. Bei der Durchsicht dieser Konten ist aufgefallen, dass im SHV Einnahmen und Ausgaben für das Bürgerhaus verbucht werden. Es handelt sich hierbei um Personalkosten auf der Ausgabenseite, sowie die Vereinnahmung eines Kostenersatzes in entsprechender Höhe, welcher von einem für das Bürgerhaus eingerichteten Konto eingezahlt wird. Alle anderen Ausgaben/Einnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Bürgerhaus, sowie die Verpachtung des Bürgerhauses werden am Haushalt vorbei über ein eigens hierfür eingerichtetes Konto abgewickelt. Im Verwaltungshaushalt finden sich lediglich Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, Personalausgaben für die Reinigungskraft, sowie einen jährlichen Zuschuss von 25.000 €, welcher auf das Bürgerhaus-Konto eingezahlt wird.

 

Der Betrieb und die Einrichtung des Bürgerhauses als kommunale Einrichtung wurden in einer Satzung festgeschrieben. Aufgrund der Satzung ist die Nutzung der Einrichtung öffentlich-rechtlich gestaltet, was im §1 Nr. 2 auch ausdrücklich so geregelt wurde. Des Weiteren wird unter §1 Nr. 3 der Satzung festgelegt, dass das Bürgerhaus als unselbstständige Einrichtung geführt wird. Da keine weitere Differenzierung erfolgt, liegt eine sowohl organisatorische als auch rechtliche Unselbständigkeit vor, weswegen das Bürgerhaus in einem Unterabschnitt des Haushaltsplanes zu führen wäre.

 

Organisation von Veranstaltungen, Werbung etc. durch einen „Beirat“

Organisator der im Bürgerhaus stattfindenden Veranstaltungen ist der in der Satzung bezeichnete „Beirat“, dem für diese Zwecke ein jährlicher Zuschuss der Gemeinde Denkingen von 25.000 € zur Verfügung steht. Der Zuschuss, der an das Bürgerhaus gezahlt wird und gleichzeitig Grundlage für das Handeln des Beirates ist, erweckt zunächst den Anschein, dass es sich beim Beirat um eine eigenständige Person (z. B. Verein) handelt. Allerdings wird im §3 Abs. 3 der Satzung die Mitwirkung im Beirat als ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Gemeindeordnung bezeichnet. Somit setzt sich der Beirat aus Personen zusammen, die ausschließlich für die Gemeinde ehrenamtlich tätig sind und die Gleichstellung des „Beirates“ mit einer selbständigen juristischen Person ausscheidet. Infolge dessen müssen die Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit den vom Beirat organisierten Veranstaltungen im Kernhaushalt veranschlagt und verbucht werden. Ebenso sind die Personalausgaben des Geschäftsführers des Bürgerhauses im Kernhaushalt zu berücksichtigen, da dieser bei der Gemeinde Denkingen angestellt ist. 

 

Vermietung des Bürgerhauses an Dritte/Beschaffung von Medien für die Bücherei

Neben der Organisation von Veranstaltungen wird das Bürgerhaus auch an Dritte vermietet (Geburtstagsfeiern etc.), wobei die Erlöse aus der Vermietung auf das Bürgerhaus-Konto eingezahlt werden. Da es sich um eine unselbständige öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt, kann die Vermietung der Räume nur durch die Gemeinde erfolgen. Aufgrund der organisatorischen Unselbständigkeit, die hier ebenfalls vorliegt, sind die Einnahmen aus der Vermietung im Haushalt der Gemeinde zu veranschlagen. Entsprechend verhält es sich mit der Beschaffung von Medien für die Bücherei, welche bisher ebenfalls über das „Bürgerhaus-Konto“ abgewickelt wurde.

 

Bürgerhaus-Konto

Da sämtliche Einnahmen/Ausgaben auf dem Bürgerhaus-Konto nun im Kernhaushalt verbucht werden, ist das Bürgerhaus-Konto überflüssig und kann aufgelöst werden. Die bisherige Transparenz der Einnahmen aus der Vermietung und den Veranstaltungen sowie die damit zusammenhängenden Ausgaben kann durch die Einrichtung entsprechender Sachkonten jedoch sichergestellt werden.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die mit der Vermietung des Bürgerhauses und der Abrechnung von Veranstaltungen im Bürgerhaus zusammenhängen, werden im Kernhaushalt der Gemeinde Denkingen veranschlagt und verbucht.
  2. Das Bürgerhaus-Konto wird zum 31.12.2018 aufgelöst.
  3. Der Kassenbestand des Bürgerhaus-Kontos wird auf ein Konto der Gemeinde Denkingen eingezahlt.