Bericht über die Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung

Betreff
Bericht über die Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
Vorlage
GR/2018/098
Art
Beschlussvorlage GR

Nach der Eigenkontroll-VO von Abwasseranlagen ist die öffentliche Kanalisation regelmäßig darauf zu überprüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Überprüfung und die erforderlichen Sanierungen sind nach wasserwirtschaftlicher Dringlichkeit durchzuführen. Eigentlich hätte die regelmäßige Überprüfung bis zum 31.12.2016 abgeschlossen werden sollen. Das Rottw. Ing.-und Planungsbüro konnte jedoch diese Frist nicht einhalten. Zuletzt wurde eine Frist bis zum 31.12.2018 festgelegt.

 

Zur Sitzung wird das Rottw. Ing. – und Planungsbüro den Sanierungsplan vorstellen, welcher die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Schadensbilder aufzeigt. Das Rottw. Ing.- und Planungsbüro wird hierbei auch eine Bewertung der Wasserleitung (soweit aus den Berichten der Technischen Betriebsleitung bekannt) und des jeweiligen Straßenzustands vorlegen und mit Zahlen hinterlegen. Wir werden daraus dann eine Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erstellen und gehen davon aus, dass hierzu in den kommenden Jahren eine feste Summe im Haushalt für Sanierungsmaßnahmen eingeplant wird.

 

Eigenkontrolle Denkingen

Gemeindeinfo

Schadensbericht (Übersicht) mit Sanierungskosten

 

 

Aufgabenstellung:  (Auszug)

… zur Erfüllung der Forderungen der Eigenkontrollverordnung soll

für die Orts­kana­lisation Denkingen eine aktuelle Zustandserfassung mittels Kamera­befahrung der Abwasserleitungen durchgeführt werden.

 

 

Leistungsstand / Darstellung:

Bisher wurden durch die Fa. Blust im Zeitraum von April 2015 bis Oktober 2018 insgesamt ca. 98 % der Kanäle befahren und deklariert.

Bei den restlichen, noch fehlenden Zwischenstücken (einzelne Kanalhaltungen) werden derzeit Hindernisse durch Hochdruckspülen beseitigt, damit die Lücken vollends geschlossen werden.

Fertigstellung bis Ende Oktober 2018)! Die Ergebnisse werden hierdurch

nicht mehr merklich beeinflusst.

 

Die Daten wurden unsererseits auf Format und Plausibilität geprüft. Daraus resultierende Erkenntnisse, die durch die Untersuchungen gewonnen wurden, sind in die Be­stands- und Übersichtspläne eingearbeitet. Eine vorläufige Auswertung des Zustands der Kanäle wurde vorge­nommen.

 

Für die verständliche Übermittlung der Ergebnisse wurde für die

Verwaltung und den Gemeinderat eine Schadens- / Sanierungsübersicht erstellt! In dieser Übersicht haben wir neben den Kanälen auch eine Bewertung der Straßen und der Wasserleitung vorgenommen (visuell und aus Erfahrungswerten … Bsp. Rohrbruchhäufigkeit).

Als weitere Anlage erhalten Sie zudem einen Übersichtslageplan.

 

 

Bewertungskriterien:

Die bisher untersuchten Kanäle wurden gemäß DWA-Merkblatt 149-2

(DIN EN 13508-2) „Statistischen Schadensauswertung für Kanäle“

haltungsweise in die zugehörigen Schadensklassen eingeteilt.

(siehe hierzu Kennung im Übersichtsplan)

Diese Schadensklassen geben einen Hinweis zur Sanierungs­bedürftigkeit.

Die Einstufung ist lediglich ein Hinweis über die Rangfolge der Sanierungsleistung, die einen Überblick über den Zustand des Gesamtsystems gibt.

 

Sanierungsvorbereitung, -hilfen:

 

Bei konkreten Sanierungsmaßnahmen müssen weitere Bedingungen berücksichtigt werden, wie z.B. hydraulische Gegebenheiten, Sanierungsmaßnahmen im Zuge von Verkehrsausbaumaßnahmen (eventuell anderer Leistungsträger), zukünftige Erschließungsmaßnahmen, Straßen- und Wasser- und Versorgungsleitungsbestand.

 

 

Sanierungskosten:

 

Eine Abschätzung der zu erwartenden Sanierungskosten ist für den Gesamtbestand aller Leitungen wegen weiterer Wertminderung

nicht bzw. nur bedingt möglich.

 

Aus derzeitigem Wissensstand müssen für die Sanierung von …

 

sehr starken und starken Schäden

für Kanalsanierungen ca. 1,974 Mio.€,

für Straßensanierungen ca. 1,465 Mio.€ und

für Wasserleitungserneuerungen 701 T€

 

in gemeinsamen Bereichen angesetzt werden.

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Eigenkontroll-VO zur Kenntnis.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Rottweiler-Ing. und Planungsbüro sowie dem Technischen Ausschuss einen Sanierungsplan zu erstellen.