Sanierung/Umbau gemeindeeigener Gebäude - Zeitschiene 2020

Betreff
Sanierung/Umbau gemeindeeigener Gebäude - Zeitschiene 2020
Vorlage
GR/2018/090
Art
Beschlussvorlage GR

Der Gemeinderat hat sich 2017 mit der Sanierung und dem Umbau des Gebäudes Hintere Gasse 1 (ehem. Post) befasst und der Planung und damaligen Kostenschätzung zugestimmt (siehe Vorlage GR/2017/097). Ursprünglich sollte der Umbau 2018 erfolgen, wurde aber noch einmal auf das Jahr 2019 verschoben.

Wir haben die Planungsgruppe G gebeten die Kostenschätzung 2017 angesichts der Preisentwicklung im Baugewerbe zu aktualisieren.

 

Die Planung liegt dem Gemeinderat vor (Vorl. GR/2017/097). Insgesamt sollen hier nachfolgende Wohneinheiten entstehen:

EG:     1 2-Zimmerwohnung; 1 3-Zimmerwohnung

1. OG: 2 4-Zimmerwohnungen;

DG:     1 2-Zimmerwohnung; 4  1-Zimmerwohnungen

 

2020 wollen wir dann das Gebäude Gartenweg 1 grundlegend sanieren und ggf. ausbauen. Hier wurde in den letzten Jahrzehnten keine grundlegende Sanierung durchgeführt, d.h. Fenster, Installationen, Heizung, Böden usw. müssen grundlegend saniert werden.

 Da die Generalsanierung (gefördert im Rahmen der Städtebauförderung) nicht unter Belegung stattfinden kann, müssen wir die derzeitigen Mieter (Flüchtlinge) anderweitig unterbringen. Dies soll dann im sanierten Gebäude Hintere Gasse 1 erfolgen.

 

Weiter müssen wir die Wohnungen im Gebäude Gartenweg 1/1 sanieren (Fenster, Heizung usw.) Auch diese Sanierung können wir nicht unter Belegung durchführen. Weiter wollen wir hier auch einen möglichen Ausbau des Dachgeschosses zu weiteren 1 – 2 Wohnungen prüfen lassen.  Auch diese Maßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung gefördert. Wir schlagen auch hier eine Sanierung 2020/2021 vor.

 

In beiden Fällen bitten wir den Gemeinderat ebenfalls um Zustimmung und um Beauftragung einer Planung und Kostenschätzung der Generalsanierung und ggf. dem weiteren Ausbau zu Wohnzwecken.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Die neue Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen und in den Haushalt 2019 aufgenommen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Zuschuss aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.
  2. Das Baugesuch soll nunmehr endgültig erstellt werden und die Ausschreibungen im Frühjahr 2019 erfolgen.
  3. Weiter soll eine Planung und Kostenschätzung einer Generalsanierung Gartenweg 1 und Gartenweg 1/1 erfolgen. Geplant ist ein Durchführungszeitraum der Maßnahme 2020/2021.