L 433 Geländer Stützmauer

Betreff
L 433 Geländer Stützmauer
Vorlage
GR/2018/088
Art
Beschlussvorlage GR

Das Geländer an der Mauer Hauptstraße L 433 sowie im Bereich Einmündung Freibühl-Hauptstraße sind in einem desolaten Zustand. Bereits 2016 kam es wegen der Eigentumsverhältnisse  zu einem Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium Freiburg - Straßenbauverwaltung Donaueschingen. Hierbei hat das Land die Auffassung vertreten, dass sich die Stützmauer eindeutig auf dem Grundstück der Gemeinde befindet und somit die Unterhaltungspflicht bei der Gemeinde Denkingen liegt.

Wir haben hier im Juni 2018 noch einmal wegen der Eigentumsverhältnisse einen Vorstoß unternommen. Hierzu hat das Regierungspräsidium Freiburg nunmehr noch einmal die bisherige Rechtsauffassung bestätigt. Gleichzeitig wurde in einem Schreiben vom 19.07.2018 mitgeteilt: „Da die Stützmauer aber innerhalb der Ortsdurchfahrt steht, wäre eine Kostenbeteiligung des Landes an den Sanierungskosten möglich. Diese Kostenbeteiligung ermittelt sich über die Breiten von Gehwegen und Fahrbahn (Kosten Gemeinde = Breite Gehweg geteilt durch Summe Breite Gehweg + Breite Fahrbahn).“

Wir verhandeln derzeit mit dem Land wegen dieser Kostenbeteiligung. Diese Kostenteilung muss vor der Ausschreibung der Arbeiten via Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land geregelt werden.

Das Geländer ist morsch und entspricht auch nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Wir würden daher das Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragen. Sobald die vertragliche Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen ist würden wir dann die Ausschreibung durchführen lassen.

Eine Durchführung in diesem Jahr wird angestrebt. Ob dies jedoch möglich sein wird muss jetzt die zeitschiene Vertragsabschluss und Ausschreibung zeigen. Weiter befürchten wir wegen der Überhitzung im Baubereich um weitere zeitliche Verzögerungen.

 

Wir beantragen daher, dass wir die notwendigen Schritte zur Sanierung nunmehr angehen können.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt mit dem Land eine Vereinbarung zur Kostenteilung der Sanierung der Geländer entlang der Hauptstraße/L 433 abzuschließen.
  2. Mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wird das Rottweiler Ing.- und Planungsbüro beauftragt.
  3. Die Maßnahme soll so zeitnah wie möglich durchgeführt werden.