Verpflichtung von Heidi Hermle als Gemeinderätin gem. § 32 Abs. 1 GemO

Betreff
Verpflichtung von Heidi Hermle als Gemeinderätin gem. § 32 Abs. 1 GemO
Vorlage
GR/2018/084
Art
Beschlussvorlage GR

Nach Feststellung, dass keine Hinderungsgründe vorliegen ist Frau Heidi Hermle entspr. § 32 GemO zu verpflichten.

Bei der Verpflichtung gibt der zu verpflichtende Gemeinderat gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

 

Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten, Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

keine