Nachrücker Heidi Hermle - Feststellung ob Hinderungsgründe gem § 29 Abs. 5 GemO vorliegen

Betreff
Nachrücker Heidi Hermle - Feststellung ob Hinderungsgründe gem § 29 Abs. 5 GemO vorliegen
Vorlage
GR/2018/083
Art
Beschlussvorlage GR

Für die ausgeschiedene Frau Suse Staudenmayer rückt, entsprechend dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom  25.05.2014, Frau Heidi Hermle mit 228 Stimmen für die Liste „Bürger für Denkingen“ nach.

Der Gemeinderat hat hierbei zu prüfen ob Hinderungsgründe gem.  § 29 GemO vorliegen. Wir haben hierzu Frau Hörmle angeschrieben. Sie hat mit Schreiben vom 23.07.2018 mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt, und dass keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Hinderungsgründe gegen die Verpflichtung als Gemeinderätin liegen nicht vor, da kein Tatbestand des § 29 GemO vorliegt. Wir bitten daher den Gemeinderat um die entsprechende Feststellung.

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stellt fest, dass bei der Nachrückerin Heidi Hermle keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen.