Mit Schreiben vom 12.06.2018, eingegangen am 13.06.2018, hat Frau Suse Staudenmayer ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt.
Sie hat hierbei mitgeteilt, dass sie aus der Wählervereinigung „Bürger für Denkingen“ ausgetreten ist.
Grundsätzlich ist jeder Bürger verpflichtet eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) anzunehmen. Gem. § 16 Abs. 1 GemO kann er eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen bzw. sein Ausscheiden verlangen.
Ein Bürger kann unter anderem sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag er in den Gemeinderat gewählt wurde.
Demnach liegt bei der Gemeinderätin Staudenmayer ein wichtiger Grund gem. §16 Abs. 1 GemO vor der ein Ausscheiden rechtfertigt.
Zuständig für die Entscheidung ist nach § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat.
Wuhrer
Bürgermeister