Erweiterung Sulzen - Erschließung und Entwässerung - Herr Leopold Rottw. Ing.

Betreff
Erweiterung Sulzen - Erschließung und Entwässerung - Herr Leopold Rottw. Ing.
Vorlage
GR/2018/070
Art
Beschlussvorlage GR

GEMEINDE DENKINGEN

LANDKREIS TUTTLINGEN

„GEWERBEGEBIET SULZEN V –KONZEPTION DER ERSCHLIESSUNG“

Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen hat am 10.10.2017 den Beschluss zur Aufstellung

der Bebauungsplans „Sulzen V“ gefasst und gleichermaßen die Beteiligung der Behörden

nach § 4 (1) BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB beschlossen. Diese

beiden Verfahrensschritte wurden vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 (Bürgerinfo am

12.12.2017) durchgeführt. Hier wurden erwartungsgemäß die Punkte Erschließung und Abwasserentsorgung

vom Wasserwirtschaftsamt des Landkreises Tuttlingen angesprochen.

Aus diesem Grunde wurde eine Konzeption der verkehrlichen Erschließung und der Abwasserentsorgung erarbeitet. Folgende Maßnahmen sind im weiteren Verfahren vorgesehen:

 

Anbindung an das örtliche Straßennetz

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes „Sulzen V“ hat eine Fläche von ca. 6 Hektar.

Die Straßen zur inneren Erschließung haben eine Länge von ca. 700 m.

Das künftige Plangebiet „Sulzen V“ wird verkehrlich hauptsächlich über die bestehenden

Straßen des bisherigen Gewerbegebiets „Sulzen“ angebunden. Die erfolgt über einen Anschluss

an den „Plattenweg“. Dazu sind der Ausbau und die Aufweitung des bestehenden landwirt-schaftlichen Weges auf insgesamt ca. 80 m erforderlich, bevor die neu zu errichtende

Straße dann ringförmig in das Plangebiet geführt wird. Die ringförmige Erschließung des

Plangebiets ist dahingehend vorteilhaft, dass eine Durchgängigkeit des Verkehrs erreicht

werden kann; Wendeanlagen sind nicht notwendig. Dies trägt auch zum sparsamen Umgang

mit Flächen bei.

Mittelfristig ist es gleichermaßen geplant, dass eine Anbindung der inneren Ringstraße an

die bestehende Wolf-Hirth-Straße erfolgen soll, so dass eine 2. Anbindung die ständige Erreichbarkeit und Durchgängigkeit des Gebiets gewährleistet.

Die bestehende Leitung der Bodensee-Wasserversorgung kann nicht überbaut werden und

liegt deshalb weiterhin – durch ein Leitungsrecht gesichert – neben der Straße.

 

Straßenbauparameter

Zur Ausgestaltung der künftigen Verkehrsanlagen sind generell 2 Möglichkeiten des Ausbaus denkbar.

 

1. Straße mit separatem Gehweg

Der Regelausbau in Gewerbegebieten hat eine Straßenbreite von 6,50 m – 7,00 m

mit einem Gehweg von 1,50 m Breite. Dies gewährleistet einen reibungslosen Verkehrsfluss.

Ein Gehweg hat den Vorteil, dass die Kabel „aufgeräumt“ verlegt werden. Bei Kabelschäden

oder weiteren Anschlüssen muss nicht die Straße, sondern nur der Gehweg aufgegraben werden.

Der Straßenaufbau ist wie folgt vorgesehen:

Asphaltfeinbelag 0/11 mm 4 cm

Asphalttragschicht 0/32 mm 12 cm

KFT – Schotterschicht 0/45 mm 50 cm

 

Als Randeinfassungen sind Bordsteine vorgesehen. In der Regel werden in Gewerbegebieten

Granitbordsteine versetzt. Granitbordsteine sind geringfügig teurer als Betonbordsteine, haben aber den Vorteil, dass sie viel weniger schadensanfällig sind.

Kommt es trotzdem zu Beschädigungen, so fallen diese viel weniger auf als bei Betonbordsteinen.

 

2. Straße ohne separate Gehwege

In Gewerbegebieten werden die Verkehrswege alternativ als Mischverkehrsflächen aus-gebildet. Dies bedeutet, dass die Straßen ohne separate Gehwege ausgebaut werden. In diesem Fall ist eine Straßenbreite von 7,00 m erforderlich, um einen reibungslosen Verkehrs-fluss gewährleisten zu können. Insbesondere bei Begegnungsverkehr kann es bei geringeren Straßenbreiten zu Konflikten kommen. Dies ist gleichermaßen bei parkenden Fahrzeugen der Fall.

Der Straßenaufbau ist wie folgt vorgesehen:

Asphaltfeinbelag 0/11 mm 4 cm

Asphalttragschicht 0/32 mm 12 cm

KFT – Schotterschicht 0/45 mm 50 cm

 

Abwasserentsorgungskonzept

Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist das Plangebiet „Sulzen V“ im Trennsystem zu entwässern.

Dies bedeutet, dass das unverschmutzte Regenwasser sowie das Regenwasser aus Hof-flächen und Straßenflächen getrennt vom häuslichen Schmutzwasser abgeleitet und behandelt werden muss, so dass es gereinigt einer Vorflut (Bach, Fluss o.ä.) zugeleitet werden

kann. Gleichermaßen muss in dieser Konzeption auch der Hochwasserschutz beachtet werden.

Da im Falle eines Starkregenereignisses eine beträchtliche Menge an Regenwasser

anfallen kann, ist es notwendig eine Rückhaltung des anfallenden Wassers vorzusehen, um

eine Verschärfung von Hochwasserereignissen an Gewässern zu verhindern. Alle diese Belange sind in der Planung – analog zur derzeit rechtlichen Situation – beachtet. Mit dem

Wasserwirtschaftsamt wurde diese Vorgehensweise im Vorfeld besprochen.

 

Schmutzwasser

Das häusliche Schmutzwasser aus den künftigen Gewerbebetrieben wird über einen separat

herzustellenden Schmutzwasserkanal (Freispiegelkanal) in den nördlichen Teil des Plangebiets geleitet. Da das Plangebiet von Süden nach Norden abfällig ist, ist eine Ableitung in

den Kanal im „Plattenweg“ nicht möglich.

Im nördlichen Bereich des Plangebiets endet die Schmutzwasserleitung in einer Abwasserhebeanlage.

Inwieweit das Schmutzwasser mit der bestehenden Abwasserhebeanlage beim RÜB gekoppelt werden kann, muss im Detail noch geklärt werden.

 

Regenwasser

Das Regenwasser aus den Dach-, Hof- und Straßenflächen wird über einen separaten Regenwasserkanal in den nördlichen Teil des Plangebiets abgeleitet. Dort wird eine Retentionsanlage hergestellt. Das Niederschlagswasser wird gespeichert, gereinigt und gedrosselt

an den Tiefentalbach weitergeleitet.

Die Sohle des Retentionsbeckens wird mit einer 30 cm starken, bewachsenen Bodenschicht

ausgeführt. Die Böschungsneigungen werden relativ flach gestaltet, so, dass ein

Bewirtschaften der Böschungen möglich ist.

Der Abfluss aus dem Rückhaltebecken wird ca. 20 cm höher angeordnet als die

Beckensohle. Dadurch kann eine Restwassermenge durch Sonne und Wind verdunsten.

 

Unmittelbar nach dem Rückhaltebecken wird ein Schacht mit Schieber angeordnet damit

einerseits im Havariefall Schadstoffe im Rückhaltebecken zurückgehalten werden, andererseits dient der Schieber als Drosselorgan, um die Einleitungswassermenge in den „Tiefentalbach“ (Vorflut) zu beschränken.

Mit dem Landratsamt Tuttlingen wurde die Konzeption vorbesprochen. Nach Zustimmung

des Gemeinderats zur Abwasserentsorgungskonzeption werden die weiteren Planungsschritte eingeleitet und die Planung soweit geführt, dass ein wasserrechtliches Erlaubnisgesuch eingereicht werden kann.

Rottweil, den 15.06.2018

André Leopold

Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH    

 

Der Gemeinderat muss in der Sitzung nunmehr  eine Entscheidung über die Fahrbahnbreite bzw. den Bau eines Gehwegs treffen. Darüber hinaus stellt die Vorlage eine Information über den Planungsstand dar.

 

Wuhrer

Bürgermeister

1. Der Gemeinderat nimmt vom derzeitigen Planungsstand Kenntnis.

2. Es soll kein/ein Gehweg gebaut werden.