GEMEINDE DENKINGEN
LANDKREIS TUTTLINGEN
„GEWERBEGEBIET SULZEN V –KONZEPTION DER ERSCHLIESSUNG“
Der Gemeinderat der Gemeinde
Denkingen hat am 10.10.2017 den Beschluss zur Aufstellung
der Bebauungsplans „Sulzen V“
gefasst und gleichermaßen die Beteiligung der Behörden
nach § 4 (1) BauGB sowie der
Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB beschlossen. Diese
beiden Verfahrensschritte wurden
vom 11.12.2017 bis 19.01.2018 (Bürgerinfo am
12.12.2017) durchgeführt. Hier
wurden erwartungsgemäß die Punkte Erschließung und Abwasserentsorgung
vom Wasserwirtschaftsamt des
Landkreises Tuttlingen angesprochen.
Aus diesem Grunde wurde eine
Konzeption der verkehrlichen Erschließung und der Abwasserentsorgung
erarbeitet. Folgende Maßnahmen sind im weiteren Verfahren vorgesehen:
Anbindung
an das örtliche Straßennetz
Die geplante Erweiterung des
Gewerbegebietes „Sulzen V“ hat eine Fläche von ca. 6 Hektar.
Die Straßen zur inneren
Erschließung haben eine Länge von ca. 700 m.
Das künftige Plangebiet „Sulzen V“
wird verkehrlich hauptsächlich über die bestehenden
Straßen des bisherigen
Gewerbegebiets „Sulzen“ angebunden. Die erfolgt über einen Anschluss
an den „Plattenweg“. Dazu sind der
Ausbau und die Aufweitung des bestehenden landwirt-schaftlichen Weges auf
insgesamt ca. 80 m erforderlich, bevor die neu zu errichtende
Straße dann ringförmig in das
Plangebiet geführt wird. Die ringförmige Erschließung des
Plangebiets ist dahingehend
vorteilhaft, dass eine Durchgängigkeit des Verkehrs erreicht
werden kann; Wendeanlagen sind
nicht notwendig. Dies trägt auch zum sparsamen Umgang
mit Flächen bei.
Mittelfristig ist es gleichermaßen
geplant, dass eine Anbindung der inneren Ringstraße an
die bestehende Wolf-Hirth-Straße
erfolgen soll, so dass eine 2. Anbindung die ständige Erreichbarkeit und
Durchgängigkeit des Gebiets gewährleistet.
Die bestehende Leitung der
Bodensee-Wasserversorgung kann nicht überbaut werden und
liegt deshalb weiterhin – durch
ein Leitungsrecht gesichert – neben der Straße.
Straßenbauparameter
Zur Ausgestaltung der künftigen
Verkehrsanlagen sind generell 2 Möglichkeiten des Ausbaus denkbar.
1. Straße mit separatem Gehweg
Der Regelausbau in Gewerbegebieten
hat eine Straßenbreite von 6,50 m – 7,00 m
mit einem Gehweg von 1,50 m
Breite. Dies gewährleistet einen reibungslosen Verkehrsfluss.
Ein Gehweg hat den Vorteil, dass
die Kabel „aufgeräumt“ verlegt werden. Bei Kabelschäden
oder weiteren Anschlüssen muss
nicht die Straße, sondern nur der Gehweg aufgegraben werden.
Der Straßenaufbau ist wie folgt
vorgesehen:
Asphaltfeinbelag 0/11 mm 4 cm
Asphalttragschicht 0/32 mm 12 cm
KFT – Schotterschicht 0/45 mm 50
cm
Als Randeinfassungen sind
Bordsteine vorgesehen. In der Regel werden in Gewerbegebieten
Granitbordsteine versetzt.
Granitbordsteine sind geringfügig teurer als Betonbordsteine, haben aber den
Vorteil, dass sie viel weniger schadensanfällig sind.
Kommt es trotzdem zu Beschädigungen,
so fallen diese viel weniger auf als bei Betonbordsteinen.
2. Straße ohne separate Gehwege
In Gewerbegebieten werden die
Verkehrswege alternativ als Mischverkehrsflächen aus-gebildet. Dies bedeutet,
dass die Straßen ohne separate Gehwege ausgebaut werden. In diesem Fall ist
eine Straßenbreite von 7,00 m erforderlich, um einen reibungslosen
Verkehrs-fluss gewährleisten zu können. Insbesondere bei Begegnungsverkehr kann
es bei geringeren Straßenbreiten zu Konflikten kommen. Dies ist gleichermaßen bei
parkenden Fahrzeugen der Fall.
Der Straßenaufbau ist wie folgt
vorgesehen:
Asphaltfeinbelag 0/11 mm 4 cm
Asphalttragschicht 0/32 mm 12 cm
KFT – Schotterschicht 0/45 mm 50
cm
Abwasserentsorgungskonzept
Gemäß den rechtlichen Vorgaben ist
das Plangebiet „Sulzen V“ im Trennsystem zu entwässern.
Dies bedeutet, dass das
unverschmutzte Regenwasser sowie das Regenwasser aus Hof-flächen und
Straßenflächen getrennt vom häuslichen Schmutzwasser abgeleitet und behandelt
werden muss, so dass es gereinigt einer Vorflut (Bach, Fluss o.ä.) zugeleitet
werden
kann. Gleichermaßen muss in dieser
Konzeption auch der Hochwasserschutz beachtet werden.
Da im Falle eines
Starkregenereignisses eine beträchtliche Menge an Regenwasser
anfallen kann, ist es notwendig
eine Rückhaltung des anfallenden Wassers vorzusehen, um
eine Verschärfung von
Hochwasserereignissen an Gewässern zu verhindern. Alle diese Belange sind in
der Planung – analog zur derzeit rechtlichen Situation – beachtet. Mit dem
Wasserwirtschaftsamt wurde diese
Vorgehensweise im Vorfeld besprochen.
Schmutzwasser
Das häusliche Schmutzwasser aus
den künftigen Gewerbebetrieben wird über einen separat
herzustellenden Schmutzwasserkanal
(Freispiegelkanal) in den nördlichen Teil des Plangebiets geleitet. Da das
Plangebiet von Süden nach Norden abfällig ist, ist eine Ableitung in
den Kanal im „Plattenweg“ nicht
möglich.
Im nördlichen Bereich des
Plangebiets endet die Schmutzwasserleitung in einer Abwasserhebeanlage.
Inwieweit das Schmutzwasser mit
der bestehenden Abwasserhebeanlage beim RÜB gekoppelt werden kann, muss im
Detail noch geklärt werden.
Regenwasser
Das Regenwasser aus den Dach-,
Hof- und Straßenflächen wird über einen separaten Regenwasserkanal in den
nördlichen Teil des Plangebiets abgeleitet. Dort wird eine Retentionsanlage
hergestellt. Das Niederschlagswasser wird gespeichert, gereinigt und gedrosselt
an den Tiefentalbach
weitergeleitet.
Die Sohle des Retentionsbeckens
wird mit einer 30 cm starken, bewachsenen Bodenschicht
ausgeführt. Die Böschungsneigungen
werden relativ flach gestaltet, so, dass ein
Bewirtschaften der Böschungen
möglich ist.
Der Abfluss aus dem
Rückhaltebecken wird ca. 20 cm höher angeordnet als die
Beckensohle. Dadurch kann eine
Restwassermenge durch Sonne und Wind verdunsten.
Unmittelbar nach dem
Rückhaltebecken wird ein Schacht mit Schieber angeordnet damit
einerseits im Havariefall
Schadstoffe im Rückhaltebecken zurückgehalten werden, andererseits dient der
Schieber als Drosselorgan, um die Einleitungswassermenge in den „Tiefentalbach“
(Vorflut) zu beschränken.
Mit dem Landratsamt Tuttlingen
wurde die Konzeption vorbesprochen. Nach Zustimmung
des Gemeinderats zur
Abwasserentsorgungskonzeption werden die weiteren Planungsschritte eingeleitet
und die Planung soweit geführt, dass ein wasserrechtliches Erlaubnisgesuch
eingereicht werden kann.
Rottweil, den 15.06.2018
André Leopold
Rottweiler
Ing.- und Planungsbüro GmbH
Der Gemeinderat muss in der Sitzung nunmehr eine Entscheidung über die Fahrbahnbreite bzw. den Bau eines Gehwegs treffen. Darüber hinaus stellt die Vorlage eine Information über den Planungsstand dar.
Wuhrer
Bürgermeister
1. Der Gemeinderat nimmt vom derzeitigen Planungsstand Kenntnis.
2. Es soll kein/ein Gehweg gebaut werden.