Grundlage für die Einstellung der
Mittel und den Beschluss des Gemeinderats zum Ausbau eines ersten
Teilabschnitts in den Gewerbegebieten „Hofäcker“ und „Sulzen“ sowie entlang der
Hauptstraße bis zum Rathaus, Grundschule und Bürgerhaus war eine auf die
kreisweite Planung abgestimmte örtliche Planung.
Grundlage sowohl für die Kreisplanung
wie auch die innerörtlichen Planungen der Gemeinden war eine Förderung des Landes
im gewerblichen Bereich sofern die Schwelle von 50 Mbits nicht erreicht werden
kann (Fördergrundsätze 2015). Nunmehr hat das Innenministerium, Minister Strobl
(CDU) festgestellt, dass die Fördergrundsätze wohl falsch waren und mit dem
EU-Recht, welches eine Förderschwelle von 30 Mbits vorsieht nicht
übereinstimmen.
D.h. dass wir aktuell keinen
Förderantrag stellen können. Dies ist insoweit äußerst befremdlich und
ärgerlich, weil zum einen die Fördervoraussetzungen falsch übermittelt wurden
und wir darauf aufbauend die ganze Vorarbeit geleistet haben. Ein Jahr
Vorarbeit ist sozusagen „für die Katz“. Angefangen von der umfangreichen
Planung bis hin zu der Öffentlichkeitsarbeit und der ganzen Arbeit von Frau
Dinger. Weiter wurden in der Bevölkerung Erwartungen geweckt die nun nicht
erfüllt werden können. Hierfür trägt die Landesregierung (IM) die
Verantwortung.
Aktuell kann eine Förderung im
Landesprogramm nur dann erfolgen, wenn eine Unterversorgung gegeben ist.
Konkret ist eine Unterversorgung dann gegeben, wenn asymmetrisch für private
Haushalte und symmetrisch für Gewerbebetriebe die vorhandene Bandbreite im
Ausbaugebiet unter 30 Mbit/s liegt. Dies ist die aktuelle Auskunft des
Innenministeriums mit der die Gemeinden im Kreis Tuttlingen überaus unzufrieden
sind. Seit dem Jahr 2015 wurde vom Ministerium ländlicher Raum immer eine
Bandbreite von 50 Mbit/s als Maß der Unterversorgung (weißer Fleck)
kommuniziert. Diese Zahl wurde in allen Veröffentlichungen des Landes von
Anfang an kommuniziert. Das Land bedauert nun in der Mitteilung von Herrn
Ministerialdirektor Krebs vom 27.02.2018, dass seit 2015 fälschlicher Weise die
Zahl 50 kommuniziert wurde.
Die Leitlinien der EU für die
Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Internetausbau vom 26.01.2013 sind für die gesamte EU verbindlich vorgegeben
und beinhalten einen Wert von 30 Mbit/s. Das Land Bayern ist aktuell in Brüssel
bemüht eine Änderung der Richtlinie zu erwirken. Das Land BW beteiligt sich
daran die europäische Kommission von der Änderung der Richtlinie zu überzeugen.
Das Notifizierungsverfahren bei der EU dauert ca. 1 Jahr, weil im Rahmen dieses
Verfahrens viele Träger öffentlicher Belange und Verbände angehört werden
müssen. Das Land BW versucht nun seinen eigenen Fehler bei der Kommunikation
damit zu überdecken, dass die EU keine staatlichen Beihilfen erlaubt, wenn das
entsprechende Gebiet schon mit 30 Mbit/s versorgt ist.
Das Land hätte seit dem Jahr 2013
schon lange reagieren müssen. Das wurde leider versäumt. Stattdessen bemerkt
das Land seinen eigenen Fehler erst nach 2 Jahren und massive Proteste der
Gemeinden. Eine zukunftsorientierte Breitbandstrategie des Landes stellen sich
die Kommunen anders vor.
Die Unterversorgung in unserer
Gemeinde müsste ggf. im Einzelfall durch Messungen dokumentiert werden, da die
im Breitbandatlas dargestellten Übertragungsraten in der Regel zu hoch sind.
Die Hochschule Furtwangen, welche die BIT bei ihrer Arbeit unterstützt und
berät, arbeitet aktuell an einem standardisierten Messverfahren, um die
Bandbreite in den Ausbaugebieten zu dokumentieren.
Mit dem Wert von 30 Mbit/s als Grenze
der Unterversorgung wird eine Landesförderung für den Breitbandausbau in
unserer Gemeinde kaum zu erreichen sein, wenigstens nicht in den Wohngebieten,
da hier die Unitymedia deutlich mehr als 30 Mbit/s anbieten kann.
Der Landkreis möchte ungeachtet der
Förderung sein Backbone-Netz ausbauen. Wir halten einen Ausbau ohne staatliche
Förderung für nicht vertretbar und auch nicht finanzierbar.
Wir gehen aber auch davon aus, dass
der Druck der Kommunen, Wirtschaft und kommunalen Spitzenverbände auf die
Landespolitik stetig zunehmen wird, so dass die Hoffnung besteht, dass wir 2019
eine andere Faktenlage haben.
Insoweit empfehlen wir dem Gemeinderat
auf einen Ausbau 2018 zu verzichten und die Maßnahme neu 2019 vorzusehen.
Weiter soll die Gemeindeverwaltung beauftragt werden einen Nachtragshaushalt
2018 aufzustellen.
Wuhrer
Bürgermeister