Glasfaserausbau Denkingen - Verschiebung der Maßnahme

Betreff
Glasfaserausbau Denkingen - Verschiebung der Maßnahme
Vorlage
GR/2018/040
Art
Beschlussvorlage GR

Die Gemeinde Denkingen hat für den Ausbau des Glasfasernetzes für 2018 im Haushalt 2018 1.506.300 € veranschlagt, davon 750.500.--€ an Einnahmen durch Zuweisungen vom Land und Hausanschlussersätzen.

Grundlage für die Einstellung der Mittel und den Beschluss des Gemeinderats zum Ausbau eines ersten Teilabschnitts in den Gewerbegebieten „Hofäcker“ und „Sulzen“ sowie entlang der Hauptstraße bis zum Rathaus, Grundschule und Bürgerhaus war eine auf die kreisweite Planung abgestimmte örtliche Planung.

Grundlage sowohl für die Kreisplanung wie auch die innerörtlichen Planungen der Gemeinden war eine Förderung des Landes im gewerblichen Bereich sofern die Schwelle von 50 Mbits nicht erreicht werden kann (Fördergrundsätze 2015). Nunmehr hat das Innenministerium, Minister Strobl (CDU) festgestellt, dass die Fördergrundsätze wohl falsch waren und mit dem EU-Recht, welches eine Förderschwelle von 30 Mbits vorsieht nicht übereinstimmen.

D.h. dass wir aktuell keinen Förderantrag stellen können. Dies ist insoweit äußerst befremdlich und ärgerlich, weil zum einen die Fördervoraussetzungen falsch übermittelt wurden und wir darauf aufbauend die ganze Vorarbeit geleistet haben. Ein Jahr Vorarbeit ist sozusagen „für die Katz“. Angefangen von der umfangreichen Planung bis hin zu der Öffentlichkeitsarbeit und der ganzen Arbeit von Frau Dinger. Weiter wurden in der Bevölkerung Erwartungen geweckt die nun nicht erfüllt werden können. Hierfür trägt die Landesregierung (IM) die Verantwortung.

 

 

Aktuell kann eine Förderung im Landesprogramm nur dann erfolgen, wenn eine Unterversorgung gegeben ist. Konkret ist eine Unterversorgung dann gegeben, wenn asymmetrisch für private Haushalte und symmetrisch für Gewerbebetriebe die vorhandene Bandbreite im Ausbaugebiet unter 30 Mbit/s liegt. Dies ist die aktuelle Auskunft des Innenministeriums mit der die Gemeinden im Kreis Tuttlingen überaus unzufrieden sind. Seit dem Jahr 2015 wurde vom Ministerium ländlicher Raum immer eine Bandbreite von 50 Mbit/s als Maß der Unterversorgung (weißer Fleck) kommuniziert. Diese Zahl wurde in allen Veröffentlichungen des Landes von Anfang an kommuniziert. Das Land bedauert nun in der Mitteilung von Herrn Ministerialdirektor Krebs vom 27.02.2018, dass seit 2015 fälschlicher Weise die Zahl 50 kommuniziert wurde.

 

Die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Internetausbau vom 26.01.2013 sind für die gesamte EU verbindlich vorgegeben und beinhalten einen Wert von 30 Mbit/s. Das Land Bayern ist aktuell in Brüssel bemüht eine Änderung der Richtlinie zu erwirken. Das Land BW beteiligt sich daran die europäische Kommission von der Änderung der Richtlinie zu überzeugen. Das Notifizierungsverfahren bei der EU dauert ca. 1 Jahr, weil im Rahmen dieses Verfahrens viele Träger öffentlicher Belange und Verbände angehört werden müssen. Das Land BW versucht nun seinen eigenen Fehler bei der Kommunikation damit zu überdecken, dass die EU keine staatlichen Beihilfen erlaubt, wenn das entsprechende Gebiet schon mit 30 Mbit/s versorgt ist.

Das Land hätte seit dem Jahr 2013 schon lange reagieren müssen. Das wurde leider versäumt. Stattdessen bemerkt das Land seinen eigenen Fehler erst nach 2 Jahren und massive Proteste der Gemeinden. Eine zukunftsorientierte Breitbandstrategie des Landes stellen sich die Kommunen anders vor.

 

Die Unterversorgung in unserer Gemeinde müsste ggf. im Einzelfall durch Messungen dokumentiert werden, da die im Breitbandatlas dargestellten Übertragungsraten in der Regel zu hoch sind. Die Hochschule Furtwangen, welche die BIT bei ihrer Arbeit unterstützt und berät, arbeitet aktuell an einem standardisierten Messverfahren, um die Bandbreite in den Ausbaugebieten zu dokumentieren.

Mit dem Wert von 30 Mbit/s als Grenze der Unterversorgung wird eine Landesförderung für den Breitbandausbau in unserer Gemeinde kaum zu erreichen sein, wenigstens nicht in den Wohngebieten, da hier die Unitymedia deutlich mehr als 30 Mbit/s anbieten kann. 

 

Der Landkreis möchte ungeachtet der Förderung sein Backbone-Netz ausbauen. Wir halten einen Ausbau ohne staatliche Förderung für nicht vertretbar und auch nicht finanzierbar.

Wir gehen aber auch davon aus, dass der Druck der Kommunen, Wirtschaft und kommunalen Spitzenverbände auf die Landespolitik stetig zunehmen wird, so dass die Hoffnung besteht, dass wir 2019 eine andere Faktenlage haben.

Insoweit empfehlen wir dem Gemeinderat auf einen Ausbau 2018 zu verzichten und die Maßnahme neu 2019 vorzusehen. Weiter soll die Gemeindeverwaltung beauftragt werden einen Nachtragshaushalt 2018 aufzustellen.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat bringt sein Befremden über die Förderpraxis des Landes zum Ausdruck und fordert, dass das Land schnellstmöglich die Versäumnisse der Vergangenheit korrigiert und die Schwelle der Förderung auf mindestens 50 Mbits heraufsetzt.
  2. Der für 2018 geplante Glasfaserausbau wird in diesem Jahr nicht durchgeführt und dann durchgeführt, wenn eine Förderung seitens des Landes ermöglicht wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dies 2019 der Fall sein wird.
  3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt einen Nachtragshaushalt aufzustellen und die Mittel für den Glasfaserausbau entsprechend umzuschichten.