Handlungsempfehlungen zur Vergabe von
Bauplätzen
Bereits für die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung zum 27.02.2018 hat die
Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat ein Papier mit sehr ausgewogenen
Handlungsempfehlungen für die künftige Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen
vorgelegt. Diese sahen einen erheblichen Bonus für Einheimische bzw.
Arbeitnehmer in der Gemeinde vor und eröffneten aber auch Auswärtigen wie
seither die Möglichkeit einen Bauplatz in Denkingen zu erwerben. Dabei war ein
Einheimischer bei gleichzeitiger Bewerbung eines Auswärtigen (und gleichen
familiären Voraussetzungen) immer im Vorteil.
Weiter haben diese Handlungsempfehlungen auch dem sozialen Auftrag der Gemeinde entsprochen, indem sie besonders für junge Familien zugeschnitten sind und auch besondere Lebenssituationen wie pflegebedürftige Familienangehörige berücksichtigt haben. Die Förderung junger Familien waren insoweit nicht nur Gegenstand von wohlfeilen Beteuerungen, sondern wurden aktiv berücksichtigt.
Die Fraktionsgemeinschaft FB/UB hatte das Thema dann wegen zusätzlichem Beratungsbedarf vertagt und einen eigenen, meiner Ansicht nach vollkommen ausgeglichenen Vorschlag unterbreitet. So spielen zum Beispiel die Familienverhältnisse so gut wie keine Rolle mehr. Ein Arbeitsverhältnis spielt erst nach einer 3-jährigen Arbeit in Denkingen eine Rolle, was an der Lebensrealität und den Erfordernissen der Industrie nach Fachkräften vollkommen vorbei geht und die soziale Verantwortung der Gemeinde wird an keiner Stelle mehr sichtbar. Außerdem ist eine Bewerbung eines Auswärtigen nach diesem Modell nicht mehr möglich und es kommt auf die vom EuGH untersagte Ausschließlichkeit für einheimische Bewerber gleich.
Uns ist wichtig, dass diese für die Zukunft unserer Gemeinde wichtige Entscheidung in einem breiten Konsens getroffen wird. Wir unternehmen daher den Versuch einer Modifizierung der bisherigen Handlungsempfehlungen und weisen im Vorfeld noch einmal auf nachfolgende Punkte hin:
- der
EuGH hat rechtsverbindlich entschieden, dass es kein Modell geben darf, welches
Auswärtige ausschließt und eine Bauplatzvergabe ausschließlich an Einheimische
vorsieht. Gleichwohl kann eine Komponente, welche den Status Einheimischer
berücksichtigt, mit aufgenommen werden.
Dies geschieht indem wir hier den Wohnort berücksichtigen. Wir sind bereit,
hier die Anregungen der FB/UB voll zu übernehmen (ursprünglicher Vorschlag in
Klammer)
2. |
Wohnort |
|
|
|
|
2.1 |
Bewerber wohnt seit mindestens 5 Jahren in Denkingen |
(20) 25 |
2.2 |
Bewerber hat früher mindestens 5 Jahre in Denkingen gewohnt und kehrt zurück |
(20) 25 |
2.3 |
Familiäre Beziehungen: Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern die seit mindestens 2 Jahren in Denkingen wohnhaft sind |
(10) 10 |
- Hier
zählen die Punkte nur einmal, d.h. es spielt soweit keine Rolle ob bei einem
Paar beide unter die Ziff.: 2 fallen, d.h. man kann hier höchstens 25 Punkte
erreichen.
- Die
familiären Verhältnisse spielen für uns eine ganz zentrale Rolle, weil wir aus
vielerlei Gründen Interesse daran haben, insbesondere junge
Familien/Alleinerziehende mit Kindern nach Denkingen zu bekommen. Sie sind das
Fundament der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Denkingen und das künftige
Fachkräftepotential für die Industrie der Region.
Weiter haben gerade die Gemeinden die Pflicht Familien in besonderer Art und
Weise zu fördern und zu unterstützen.
Der Vorschlag FB/UB kommt weder dieser gesellschaftlichen sozialen Pflicht
nach, noch fördert er insbesondere junge Familien/Alleinerziehende.
Vorschlag FB/UB in Klammer.
1 |
Familienverhältnisse und
Kinder |
|
|
|
|
1.1 |
Junge Familien: Verheiratete/Lebenspartner/Verwitwete/Geschiedene/Alleinstehende/ Eheähnliche Lebensgemeinschaften mit… |
|
|
3 Kinder bis 20 Jahre und mehr |
20 ( keine extra Punkte) |
|
2 Kinder bis 20 Jahre |
15 (10) |
|
1 Kind bis 20 Jahre |
10 (5) |
|
Kein Kind, aber beide Partner unter 40 Jahre |
5 (5) |
- Hier
zählen die Punkte pro Bewerber, d.h. ein Ehepaar oder Lebensgemeinschaft kann
hier die doppelte Punktzahl erreichen, umso den besonderen Fokus auf junge
Familien zu legen.
- Wir
wollen weiterhin an der Berücksichtigung einer besonderen Lebenslage festhalten,
auch um insbesondere die soziale Verantwortung der Gemeinde zu unterstreichen
und diese Familien bzw. pflegenden Angehörige zu fördern. FB/UB sieht hier
keine Punktvergabe vor:
1.2. |
Vorliegen sozialer und persönlicher Härtefälle |
|
|
Im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige |
10 |
|
Im Haushalt lebende behinderte Angehörige (ab 50% Behinderung.) |
10 |
- Wir
würden hier die Punktzahl nur einmal vergeben.
- Das
ehrenamtliche Engagement wird sowohl im bisherigen Verwaltungsvorschlag wie
auch im Vorschlag FB/UB gleich gewichtet. Auch hier würden wir diese Punkte
jeweils an jeder der Beteiligten vergeben. 10 Punkte und insgesamt 20 Punkte
möglich.
- Der
Arbeitsplatz und/oder Ausbildungsplatz in Denkingen ist angesichts des von den
Betrieben vorgetragenen Fachkräftemangels von ganz zentraler Bedeutung für den
Erhalt heimischer Gewerbebetriebe. Eine zusätzliche Einschränkung ist nicht nur
das falsche Signal an unsere Betriebe, es ist auch realitätsfremd.
Wenn z.B. ein Ingenieur in einem Denkinger Betrieb anfängt, dann möchte er
schnell seine Familie nachholen und ggf. auch hier bauen. Bekommt er hier
keinen Bauplatz, baut er in einer Nachbargemeinde und ist dann ggf. auch sehr
kurzfristig wieder weg von Denkingen.
Weiter geben wir zu bedenken, dass die Einnahmen aus den
Einkommensteueranteilen für die Gemeinde eine viel größere Bedeutung haben wie
die Gewerbesteuer, da diese Anteile bei der Gemeinde verbleiben. 2018 = 1,55
Mio EUR.
Wir schlagen hier als Kompromisslösung vor, dass wir anstelle des bisherigen
30% Beschäftigungsverhältnisses ein von FB/UB vorgeschlagenes 50%
Beschäftigungs-verhältnis zugrunde legen. Bei eigenem Arbeitgeber würden wir
uns bei den Punkten dem Vorschlag FB/UB anschließen, ebenso würden wir die
Punktezahl bei Ziff. 3.1 dem Vorschlag FB/UB anschließen.
3. |
Arbeitsplatz |
|
|
|
|
3.1 |
Bewerber arbeitet mit mindestens |
(10) 15 |
3.2 |
Bewerber hat in Denkingen eine Ausbildungsstelle |
10 |
3.3 |
Bewerber ist Arbeitgeber in Denkingen (mindestens 1 sozialver-sicherter Arbeitsplatz; mind. 100%) |
(10) 20 |
- Die
Punktzahl wird wiederum jedem Bewerber vergeben, d.h. ist ein Bewerber
künftiger Arbeitgeber und arbeitet der Partner in Denkingen sind 35 Punkte
möglich.
- Bei der Wartedauer bleiben wir bei dem Vorschlag der Punktevergabe, da der Vorschlag FB/UB bedeuten würde, dass jemand 30 Jahre warten müsste, um überhaupt Antragsberechtigt zu sein – das ist jedenfalls total realitätsfern.
Wir werden keine Handlungsempfehlungen akzeptieren, welche
Auswärtige ausschließt und den bisherigen Zielen der Gemeinde:
- offene und tolerante Gemeinde
- familienfreundliche Gemeinde
- Sozialfunktion der Gemeinde
- Sicherung
und Förderung der Arbeitsplätze
ausschließt, ggf. werden wir die Handlungsempfehlungen einer rechtlichen
Überprüfung der Kommunalaufsicht vorlegen.
Eine Beschränkung der Handlungsempfehlungen nur für das Baugebiet „Lehräcker“ halten wir aus mehreren Gründen zumindest für problematisch. Vielmehr schlagen wir den nachfolgenden Passus vor:
Der Gemeinderat kann für einzelne Baugebiete oder Bauplätze Ausnahmen von diesen Regelungen erlassen, insbesondere wenn an Bauträger oder Wohnbaugenossenschaften verkauft wird oder sonstige öffentliche Interessen dies für erforderlich zeigen.
Wir schlagen nunmehr folgende Handlungsempfehlungen vor:
Handlungsempfehlungen
zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Denkingen
Bauplatzvergabeempfehlungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Denkingen hat in seiner Sitzung am………folgende Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplatzgrundstücken beschlossen:
1.
Verkauf von
Bauplatzgrundstücken
Die Gemeinde Denkingen verkauft Bauplatzgrundstücke sowohl an einheimische als auch auswärtige Bauplatzinteressenten.
Hierzu werden zunächst die zum Verkauf bestimmten Grundstücke im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Denkingen ausgeschrieben. Des Weiteren werden die Personen, die sich bisher für einen Bauplatz interessiert haben und auf einer unverbindlichen Anfrageliste stehen, persönlich angeschrieben, mit der Bitte sich zu äußern, ob weiterhin ein Kaufinteresse besteht. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt dann an Interessenten, welche sich bis zum Ende der von der Gemeinde gesetzten Ausschreibungsfrist verbindlich bewerben (Abgabe Bewerbungsbogen).
Jeder Bewerber kann sich grundsätzlich auf alle vorhandenen Grundstücke, maximal bis zu drei Grundstücken bewerben, wobei ihm grundsätzlich nur ein Grundstück zugeteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt dann am Ende der Ausschreibungsfrist über die Belegung der ausgeschriebenen Bauplätze. Zugelassen werden hierbei nur Bewerbungen, welche die Mindestpunktzahl erhalten haben.
Stehen nach der vom Gemeinderat beschlossenen ersten Vergaberunde noch Grundstücke zur Verfügung, können sich Interessenten auch laufend und direkt auf diese Grundstücke bewerben. Wenn sie die Mindestpunktzahl erreichen, wird die Gemeindeverwaltung diese Grundstücke nach Eingang der Bewerbung veräußern.
Die Bewerbung mit der höchsten Punktezahl kommt zum Zuge. Bei Punktegleichstand entscheidet das Datum des Eingangs, ansonsten das Los.
2.
Verkaufspreis
Der Gemeinderat ermittelt für jeden Erschließungsabschnitt den Bauplatzpreis. Familien mit kindergeldberechtigten Kindern erhalten eine vom Gemeinderat beschlossene Familienförderung.
3.
Vergabekriterien
Für die Vergabe der Bauplätze werden Kriterien aufgestellt. Diese können bei Bedarf anhand eines Punktesystems auf die einzelnen Bewerber angewandt werden. Dieses gestaltet sich wie folgt:
Ziff. |
Kriterien |
Mögliche Punktezahl |
|
|
|
1 |
Familienverhältnisse und
Kinder |
|
|
|
|
1.1 |
Junge Familien: Verheiratete/Lebenspartner/Verwitwete/Geschiedene/Alleinstehende/ Eheähnliche Lebensgemeinschaften mit… |
|
|
3 Kinder bis 20 Jahre und mehr |
20 |
|
2 Kinder bis 20 Jahre |
15 |
|
1 Kind bis 20 Jahre |
10 |
|
Kein Kind, aber beide Partner unter 40 Jahre |
5 |
1.2. |
Vorliegen sozialer und persönlicher Härtefälle |
|
|
Im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige |
10 |
|
Im Haushalt lebende behinderte Angehörige (ab 50% Behindg.) |
10 |
|
|
|
2. |
Wohnort |
|
|
|
|
2.1 |
Bewerber wohnt seit mindestens 5 Jahren in Denkingen |
25 |
2.2 |
Bewerber hat früher mindestens 5 Jahre in Denkingen gewohnt und kehrt zurück |
25 |
2.3 |
Familiäre Beziehungen: Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern die seit mindestens 2 Jahren in Denkingen wohnhaft sind |
10 |
|
|
|
3. |
Arbeitsplatz |
|
|
|
|
3.1 |
Bewerber arbeitet mit mindestens 50% Beschäftigung in Denkingen |
15 |
3.2 |
Bewerber hat in Denkingen eine Ausbildungsstelle |
10 |
3.3 |
Bewerber ist Arbeitgeber in Denkingen (mindestens 1 sozialver-sicherter Arbeitsplatz; mind. 100%) |
20 |
|
|
|
4. |
Ehrenamtliches Engagement |
|
|
|
|
4.1 |
Bewerber ist seit mindestens 2 Jahren in einem Denkinger Verein oder in einer gemeinnützigen Institution in Denkingen ehrenamtlich tätig – 2-jährige aktive Vereinsarbeit |
10 |
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|
5. |
Bisherige Wartedauer |
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|
|
|
Pro begonnenes Jahr |
5 |
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|
|
|
Ziff.1.1; 3.1; 3.2; 3.3 und 4.1 werden für jeden Käufer berechnet. Ansonsten wird eine Käufergemeinschaft gebildet. |
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|
Es ist eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten erforderlich |
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4.
Bewerbungsverfahren
Für die Bewerbung sind Formblätter der Gemeinde Denkingen zu verwenden (Bewerbungsbogen). Diese sind auf der Homepage der Gemeinde Denkingen und in der Verwaltung erhältlich und auch dort wieder ausgefüllt einzureichen.
Für die Beurteilung der Verhältnisse von Bauplatzbewerbern ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Bewerbung bei der Verwaltung maßgebend.
5.
Hinderungsgründe
Bauplatzbewerber, die bis zur Vergabeentscheidung des Gemeinderats keine gesicherte Finanzierung für das Baugrundstück und die nachfolgende Bebauung bestätigen können oder Bewerber, deren Bewerbung falsche oder unvollständige Angaben enthalten, werden zurückgewiesen.
6.
Abschluss Kaufvertrag
Der Kaufvertrag soll spätestens innerhalb von 4 Monaten nach der Vergabeentscheidung abgeschlossen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Kaufvertragsabschluss, wird die Vergabeentscheidung gegenstandslos. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, sofern Umstände eintreten, welche vom Käufer nicht zu vertreten sind.
7.
Bauverpflichtung,
Wiederkaufsrecht
Die Vergabe bzw. der Verkauf eines gemeindeeigenen Baugrundstücks erfolgt grundsätzlich nur, wenn sich der Bewerber kaufvertraglich verpflichtet, auf dem erworbenen Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Rohbau zu beginnen und innerhalb eines weiteren Jahres das Gebäude bezugsfertig fertigzustellen. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, sofern Umstände eintreten welche vom Käufer nicht zu vertreten sind.
Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen wird ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht der Gemeinde Denkingen für das unbebaute Grundstück begründet, welches durch eine Vor-merkung im Grundbuch abzusichern ist.
Bei der Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufsrechts gilt als Wiederkaufspreis der zuvor vertraglich festgesetzte Verkaufspreis für das Baugrundstück abzüglich ggf. der für die Gemeinde Denkingen durch den Wiederkauf anfallende Grunderwerbssteuer.
8.
Rechtliche Hinweise
Diese Bauplatzvergaberichtlinien begründen keine unmittelbaren Rechtsansprüche und haben keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf eine Bauplatzvergabe oder auf Erwerb eines bestimmten Grundstücks besteht nicht. Die Gemeinde Denkingen behält sich in jedem Fall vor, in begründeten Fällen Ausnahmen und Abweichungen von diesen Richtlinien zuzulassen.
Die Rechtsbeziehung zwischen der Gemeinde Denkingen und den einzelnen Bauplatzbewerbern sowie die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses werden ausschließlich in den jeweiligen notariellen Grundstückskaufverträgen geregelt.
9.
Ausnahmen des Geltungsbereichs
Der Gemeinderat kann für einzelne Baugebiete oder Bauplätze Ausnahmen von diesen Regelungen erlassen insbesondere wenn an Bauträger oder Wohnbaugenossenschaften verkauft wird oder sonstige öffentliche Interessen dies für erforderlich zeigen.
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat beschließt die in
der Vorlage aufgeführten Handlungsempfehlungen.
Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Ausschreibung der Bauplätze (1. Hälfte Erschließungsabschnitt 2018) erfolgt mit einem Meldeschluss bis 31.05.2018. Die Vergabe erfolgt in der Sitzung am 26.06.2018.