Umstellung auf das Neue Kommunale
Haushaltsrecht
Festlegung der Haushaltsstruktur
I.
Sachverhalt
Die Verwaltungsgemeinschaft
Spaichingen wird nach derzeitigem Planungsstand das Neue Kommunale
Haushaltsrecht (NKHR) zum 01.01.2019 einführen. Ein entsprechender
Grundsatzbeschluss ist Bürgermeisterausschuss am 19.11.2015 und anschließend in
allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft gefasst worden.
Aktueller Stand der
Umstellung
In einem ersten Projektschritt ist
das Vermögen der Stadt und der VG-Gemeinden zu bewerten. Die Bewertung der
Infrastruktur und der Gebäude wurde vom Bürgermeisterausschuss an das Büro
„Rödl & Partner“ vergeben, welches bereits mit der Sichtung des
Gebäudebestandes begonnen hat. Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt durch
die Verwaltungsgemeinschaft selbst, welche sich aktuell in den letzten Zügen
befindet. Hierzu fand am 21.02.2018 ein Kontrollworkshop mit „Rödl &
Partner“ statt, in dem die Grundlagen für die Bewertung gesichtet wurden und
aktuell bewertungsspezifische Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden.
Die Übernahme der Bewertung des beweglichen Vermögens hängt letztendlich davon
ab, ob die derzeit freie Stelle nach dem Ausscheiden von Frau Engesser wieder
zeitnah besetzt werden kann. Andernfalls werden wird sich die
Verwaltungsgemeinschaft mit dem Gedanken befassen, auch diesen Bereich extern
zu vergeben. Die finanziellen Mittel hierfür wären aufgrund der eingesparten
Personalkosten vorhanden.
Festlegung der
Haushaltsstruktur
In einem weiteren Projektschritt gilt
es nun, die Haushaltsstruktur festzulegen. Der kommunale Haushalt wird sich
künftig in Teilhaushalte gliedern, welche Produktbereiche, Produktgruppen und
Produkte beinhalten. Bevor aber die Aufteilung des Haushaltes in Teilhaushalte
erfolgen kann, gilt es zunächst die Leistungen der Gemeinde zu ermitteln und zu
Produkten zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang ist der Kommunale
Produktplan Baden-Württemberg maßgebend. Wie tief die Gliederung geht
(Produktbereich -> Produktgruppe
-> Produkt) hängt zum einen davon ab, wie detailliert die Leistungen
der Gemeinde dargestellt werden sollen, zum anderen von statistischen Vorgaben,
die eine gewisse Tiefe der Gliederung erforderlich machen. Bei der Umwandlung
der bisherigen Unterabschnitte in Produkte/Produktgruppen wird es das Ziel der
Verwaltungsgemeinschaft sein, die bisherige Informationstiefe zu erhalten.
Nach Festlegung der Produktbereiche,
Produktgruppen und Produkte stellt sich nun die Frage, wie diese möglichst
sinnvoll auf Teilhaushalte verteilt werden sollen. Grundsätzlich ist hier
zwischen Produkten zu unterscheiden, die gegenüber externen erbracht werden (z.
B. Schule, Bäder, Kindergarten) und Produkten, die von Querschnittseinheiten
für andere Ämter erbracht werden (z. B. Personalverwaltung, Bauhof). Diese
internen Produkte werden dann über Leistungsverrechnungen an diejenigen
Produkte weitergegeben, die sich an externe Abnehmer richten.
Der Gemeinderat entscheidet
entsprechend §4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO ob die Teilhaushalte nach der örtlichen
Organisation oder den vorgegebenen Produktbereichen gegliedert werden. Die
beiden Gliederungsalternativen werden in den Anlagen 1 und 2 zu dieser
Sitzungsvorlage am Beispiel des bisherigen „Hauptamtes“ dargestellt.
Gliederung nach der örtlichen
Organisation
In der Anlage 1 wird die Gliederung
nach der aktuellen Organisationsstruktur dargelegt. Der bisherige
Unterabschnitt 0200 wird in den Teilhaushalt „Hauptamt“ umbenannt. Es sind nun
die Leistungen zu ermitteln, die vom Hauptamt erbracht werden und entsprechende
Produkte/Produktgruppen zu bilden. Es wird schnell deutlich, dass der
Teilhaushalt „Hauptamt“ Produkte unterschiedlichen Charakters beinhaltet. So
finden sich hier sowohl interne Produkte für andere Verwaltungseinheiten als
auch Produkte, die gegenüber externen erbracht werden. Die Verrechnung dieser
Produkte erfolgt somit innerhalb des Teilhaushaltes „Hauptamt“ wie auch mit
Produkten anderer Teilhaushalte und erschwert so den Überblick über die
verwaltungsinternen Leistungen.
Die organisationsorientierte
Gliederung hat den Vorteil, dass der Haushaltsaufbau und die
Verantwortlichkeiten deckungsgleich mit der Verwaltungsorganisation und den
dortigen Verantwortlichkeiten sind. Sofern es allerdings zu Änderungen in der
Verwaltungsorganisation kommt, müssen die entsprechenden Produkte einem anderen
Teilhaushalt zugeordnet werden. Die Haushaltskontinuität und der
Mehrjahresvergleich der Teilhaushalte sind daher bei umfangreichen Änderungen
erheblich beeinträchtigt.
Gliederung nach vorgegebenen Produktbereichen
In der Anlage 2 wird die Gliederung
anhand vorgegebener Produktbereiche dargestellt. Ein Teil der Leistungen des
bisherigen Unterabschnittes 0200 wäre dem Teilhaushalt „Innere Verwaltung“
zuzuordnen (Produktbereich 11), die übrigen Leistungen (Produktbereich 12) dem
Teilhaushalt „Leistungen für Externe“.
Diese Gliederungsform ermöglicht ein
hohes Maß an Haushaltskontinuität, da sich eine Änderung der
Verwaltungsorganisation nicht auf die Zuordnung von Produkten zu Teilhaushalten
auswirkt. Am Produktplan selbst wird sich über die Jahre hinweg wenig ändern.
Durch die vorgegebene einheitliche Gliederung wird zudem die interkommunale
Vergleichbarkeit gewährleistet.
Nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum ist die Finanzsoftware
SAP Smart auf einen produktorientierten Haushalt ausgerichtet, wobei die
Grundstruktur aus drei Teilhaushalten besteht. Teilhaushalt 1 umfasst die
verwaltungsinternen Dienstleistungen (Produktbereich 11), welche an die
externen Produkte im Teilhaushalt 2 weiterverrechnet werden (Produktbereiche
12-57). Teilhaushalt 3 beinhaltet die Allgemeine Finanzwirtschaft und
entspricht so dem bisherigen Einzelplan 9.
Eine Umstellung dieser Grundstruktur
auf eine organisationsorientierte Gliederung wurde seitens des Rechenzentrums
bisher noch nie durchgeführt, würde aber einen erheblichen Mehraufwand
verursachen. Angesichts von 50 Städten/Gemeinden, die in diesem Jahr umgestellt
werden müssen, sieht das Rechenzentrum allerdings auch keine zeitlichen
Kapazitäten für die Umsetzung.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und
der Vergleichbarkeit, sowie im Hinblick auf die Finanzsoftware SAP Smart wurde
seitens der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen die Gliederung nach den im
Produktplan vorgegebenen Produktbereichen empfohlen.
Verfahren zur Beschlussfassung
Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht
vor, dass der Gemeinderat darüber zu entscheiden hat, ob sich die
Haushaltsstruktur nach der jeweiligen Organisation oder nach den
Produktbereichen richtet. Im Vorfeld hat sich der Bürgermeisterausschuss der VG
Spaichingen am 15.03.3018 mit dieser Thematik auseinandergesetzt und sich unter
Berücksichtigung der aufgeführten Argumente einstimmig auf eine Gliederung des
Haushaltes verständigt, der sich nach den im Produktplan vorgegebenen
Produktbereichen richtet.
Wuhrer
Bürgermeister
Die Gliederung des Haushaltes erfolgt nach den im Produktplan vorgegebenen Produktbereichen.