Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht - Festlegung der Haushaltsstruktur

Betreff
Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht - Festlegung der Haushaltsstruktur
Vorlage
GR/2018/038
Art
Beschlussvorlage GR

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht

Festlegung der Haushaltsstruktur

 

 

 

I.              Sachverhalt

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen wird nach derzeitigem Planungsstand das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum 01.01.2019 einführen. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss ist Bürgermeisterausschuss am 19.11.2015 und anschließend in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft gefasst worden.

 

Aktueller Stand der Umstellung

 

In einem ersten Projektschritt ist das Vermögen der Stadt und der VG-Gemeinden zu bewerten. Die Bewertung der Infrastruktur und der Gebäude wurde vom Bürgermeisterausschuss an das Büro „Rödl & Partner“ vergeben, welches bereits mit der Sichtung des Gebäudebestandes begonnen hat. Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft selbst, welche sich aktuell in den letzten Zügen befindet. Hierzu fand am 21.02.2018 ein Kontrollworkshop mit „Rödl & Partner“ statt, in dem die Grundlagen für die Bewertung gesichtet wurden und aktuell bewertungsspezifische Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Die Übernahme der Bewertung des beweglichen Vermögens hängt letztendlich davon ab, ob die derzeit freie Stelle nach dem Ausscheiden von Frau Engesser wieder zeitnah besetzt werden kann. Andernfalls werden wird sich die Verwaltungsgemeinschaft mit dem Gedanken befassen, auch diesen Bereich extern zu vergeben. Die finanziellen Mittel hierfür wären aufgrund der eingesparten Personalkosten vorhanden.

 

Festlegung der Haushaltsstruktur

 

In einem weiteren Projektschritt gilt es nun, die Haushaltsstruktur festzulegen. Der kommunale Haushalt wird sich künftig in Teilhaushalte gliedern, welche Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte beinhalten. Bevor aber die Aufteilung des Haushaltes in Teilhaushalte erfolgen kann, gilt es zunächst die Leistungen der Gemeinde zu ermitteln und zu Produkten zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang ist der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg maßgebend. Wie tief die Gliederung geht (Produktbereich -> Produktgruppe  -> Produkt) hängt zum einen davon ab, wie detailliert die Leistungen der Gemeinde dargestellt werden sollen, zum anderen von statistischen Vorgaben, die eine gewisse Tiefe der Gliederung erforderlich machen. Bei der Umwandlung der bisherigen Unterabschnitte in Produkte/Produktgruppen wird es das Ziel der Verwaltungsgemeinschaft sein, die bisherige Informationstiefe zu erhalten. 

 

Nach Festlegung der Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte stellt sich nun die Frage, wie diese möglichst sinnvoll auf Teilhaushalte verteilt werden sollen. Grundsätzlich ist hier zwischen Produkten zu unterscheiden, die gegenüber externen erbracht werden (z. B. Schule, Bäder, Kindergarten) und Produkten, die von Querschnittseinheiten für andere Ämter erbracht werden (z. B. Personalverwaltung, Bauhof). Diese internen Produkte werden dann über Leistungsverrechnungen an diejenigen Produkte weitergegeben, die sich an externe Abnehmer richten.

 

Der Gemeinderat entscheidet entsprechend §4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO ob die Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation oder den vorgegebenen Produktbereichen gegliedert werden. Die beiden Gliederungsalternativen werden in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Sitzungsvorlage am Beispiel des bisherigen „Hauptamtes“ dargestellt. 

 

Gliederung nach der örtlichen Organisation

 

In der Anlage 1 wird die Gliederung nach der aktuellen Organisationsstruktur dargelegt. Der bisherige Unterabschnitt 0200 wird in den Teilhaushalt „Hauptamt“ umbenannt. Es sind nun die Leistungen zu ermitteln, die vom Hauptamt erbracht werden und entsprechende Produkte/Produktgruppen zu bilden. Es wird schnell deutlich, dass der Teilhaushalt „Hauptamt“ Produkte unterschiedlichen Charakters beinhaltet. So finden sich hier sowohl interne Produkte für andere Verwaltungseinheiten als auch Produkte, die gegenüber externen erbracht werden. Die Verrechnung dieser Produkte erfolgt somit innerhalb des Teilhaushaltes „Hauptamt“ wie auch mit Produkten anderer Teilhaushalte und erschwert so den Überblick über die verwaltungsinternen Leistungen.

 

Die organisationsorientierte Gliederung hat den Vorteil, dass der Haushaltsaufbau und die Verantwortlichkeiten deckungsgleich mit der Verwaltungsorganisation und den dortigen Verantwortlichkeiten sind. Sofern es allerdings zu Änderungen in der Verwaltungsorganisation kommt, müssen die entsprechenden Produkte einem anderen Teilhaushalt zugeordnet werden. Die Haushaltskontinuität und der Mehrjahresvergleich der Teilhaushalte sind daher bei umfangreichen Änderungen erheblich beeinträchtigt. 

 

Gliederung nach vorgegebenen Produktbereichen

 

In der Anlage 2 wird die Gliederung anhand vorgegebener Produktbereiche dargestellt. Ein Teil der Leistungen des bisherigen Unterabschnittes 0200 wäre dem Teilhaushalt „Innere Verwaltung“ zuzuordnen (Produktbereich 11), die übrigen Leistungen (Produktbereich 12) dem Teilhaushalt „Leistungen für Externe“.

 

Diese Gliederungsform ermöglicht ein hohes Maß an Haushaltskontinuität, da sich eine Änderung der Verwaltungsorganisation nicht auf die Zuordnung von Produkten zu Teilhaushalten auswirkt. Am Produktplan selbst wird sich über die Jahre hinweg wenig ändern. Durch die vorgegebene einheitliche Gliederung wird zudem die interkommunale Vergleichbarkeit gewährleistet.

 

Nach Rücksprache  mit dem Rechenzentrum ist die Finanzsoftware SAP Smart auf einen produktorientierten Haushalt ausgerichtet, wobei die Grundstruktur aus drei Teilhaushalten besteht. Teilhaushalt 1 umfasst die verwaltungsinternen Dienstleistungen (Produktbereich 11), welche an die externen Produkte im Teilhaushalt 2 weiterverrechnet werden (Produktbereiche 12-57). Teilhaushalt 3 beinhaltet die Allgemeine Finanzwirtschaft und entspricht so dem bisherigen Einzelplan 9.

 

Eine Umstellung dieser Grundstruktur auf eine organisationsorientierte Gliederung wurde seitens des Rechenzentrums bisher noch nie durchgeführt, würde aber einen erheblichen Mehraufwand verursachen. Angesichts von 50 Städten/Gemeinden, die in diesem Jahr umgestellt werden müssen, sieht das Rechenzentrum allerdings auch keine zeitlichen Kapazitäten für die Umsetzung. 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Vergleichbarkeit, sowie im Hinblick auf die Finanzsoftware SAP Smart wurde seitens der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen die Gliederung nach den im Produktplan vorgegebenen Produktbereichen empfohlen.

 

Verfahren zur Beschlussfassung

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht vor, dass der Gemeinderat darüber zu entscheiden hat, ob sich die Haushaltsstruktur nach der jeweiligen Organisation oder nach den Produktbereichen richtet. Im Vorfeld hat sich der Bürgermeisterausschuss der VG Spaichingen am 15.03.3018 mit dieser Thematik auseinandergesetzt und sich unter Berücksichtigung der aufgeführten Argumente einstimmig auf eine Gliederung des Haushaltes verständigt, der sich nach den im Produktplan vorgegebenen Produktbereichen richtet.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Gliederung des Haushaltes erfolgt nach den im Produktplan vorgegebenen Produktbereichen.