Änderung Hausordnung Bürgerhaus Denkingen

Betreff
Änderung Hausordnung Bürgerhaus Denkingen
Vorlage
GR/2018/036
Art
Beschlussvorlage GR

Am 21.01.2013 hat der Gemeinderat eine Hausordnung für das Bürgerhaus erlassen. Darin ist unter anderem geregelt:

§2

Benutzer

„Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und der AG Erwachsenenbildung zur Verfügung.

Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet werden.

Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder AG Erwachsenenbildung Vorrang vor anderen Veranstaltungen.“

 

Wir wollen diesen § 2 abändern:

-       die AG Erwachsenenbildung ist voll im Programm Bürgerhaus aufgegangen, so dass die AG Erwachsenenbildung in der vormaligen Form auch nicht mehr existiert. Somit kann die AG Erwachsenenbildung ersatzlos gestrichen werden.

-       Bisher haben im Bürgerhaus auch keine Veranstaltungen politischer Parteien stattgefunden. Eine konkrete Anfrage wollen wir jetzt aber auch zum Anlass nehmen konkret die Vermietung bzw. Nichtvermietung an politische Parteien klar zu regeln. Die Anfrage hat sich insoweit erledigt, da es sich hierbei um keine örtliche Ortsgruppe einer Partei gehandelt hat.

 

Wir schlagen somit eine Änderung von § 2 (Benutzer) wie folgt vor:

 

„Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und den vom Beirat Bürgerhaus beschlossenen Veranstaltungen zur Verfügung.

Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet werden.
Eine Überlassung oder Vermietung an politische Parteien oder Wählervereinigungen erfolgt nicht, ausgenommen sind Veranstaltungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Kommunalwahlen wie z.B. Kandidatenvorstellungen.

Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder des Beirats Bürgerhaus Vorrang vor anderen Veranstaltungen.

Ein Anspruch auf Benutzung besteht nicht.“

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Hausordnung für das Bürgerhaus Denkingen wird wie folgt geändert:

 

Der bisherige § 2 wird durch nachfolgenden neuen § 2 wie folgt ersetzt:

 

Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und den vom Beirat Bürgerhaus beschlossenen Veranstaltungen zur Verfügung.

Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet werden.
Eine Überlassung oder Vermietung an politische Parteien oder Wählervereinigungen erfolgt nicht, ausgenommen sind Veranstaltungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Kommunalwahlen wie z.B. Kandidatenvorstellungen.

Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder des Beirats Bürgerhaus Vorrang vor anderen Veranstaltungen.“

Ein Anspruch auf Benutzung besteht nicht.