Am 21.01.2013 hat der Gemeinderat eine Hausordnung für das Bürgerhaus erlassen. Darin ist unter anderem geregelt:
§2
Benutzer
„Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und der AG Erwachsenenbildung zur Verfügung.
Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet werden.
Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder AG Erwachsenenbildung Vorrang vor anderen Veranstaltungen.“
Wir wollen diesen § 2 abändern:
-
die AG Erwachsenenbildung ist voll im Programm
Bürgerhaus aufgegangen, so dass die AG Erwachsenenbildung in der vormaligen
Form auch nicht mehr existiert. Somit kann die AG Erwachsenenbildung ersatzlos
gestrichen werden.
-
Bisher haben im Bürgerhaus auch keine
Veranstaltungen politischer Parteien stattgefunden. Eine konkrete Anfrage
wollen wir jetzt aber auch zum Anlass nehmen konkret die Vermietung bzw.
Nichtvermietung an politische Parteien klar zu regeln. Die Anfrage hat sich
insoweit erledigt, da es sich hierbei um keine örtliche Ortsgruppe einer Partei
gehandelt hat.
Wir schlagen somit
eine Änderung von § 2 (Benutzer) wie folgt vor:
„Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und den vom Beirat Bürgerhaus beschlossenen Veranstaltungen zur Verfügung.
Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger
Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall
können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet
werden.
Eine Überlassung oder Vermietung an
politische Parteien oder Wählervereinigungen erfolgt nicht, ausgenommen sind
Veranstaltungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Kommunalwahlen wie z.B.
Kandidatenvorstellungen.
Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder des Beirats Bürgerhaus Vorrang vor anderen Veranstaltungen.
Ein Anspruch auf Benutzung besteht nicht.“
Wuhrer
Bürgermeister
Die Hausordnung für das Bürgerhaus Denkingen wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 2
wird durch nachfolgenden neuen § 2 wie folgt ersetzt:
Die Benutzung der Räumlichkeiten steht vordringlich für kulturelle Veranstaltungen der Gemeinde, der Mediathek/Bürgerhaus und den vom Beirat Bürgerhaus beschlossenen Veranstaltungen zur Verfügung.
Weiter steht die Benutzung der Räumlichkeiten der Denkinger
Bürgerschaft und ihrer Vereine gegen eine Miete zur Verfügung. Im Einzelfall
können die Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen Auswärtiger vermietet
werden.
Eine Überlassung oder Vermietung an politische Parteien oder
Wählervereinigungen erfolgt nicht, ausgenommen sind Veranstaltungen der
Gemeinde im Zusammenhang mit Kommunalwahlen wie z.B. Kandidatenvorstellungen.
Die Belegung sowie die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Denkingen, Hierbei haben Veranstaltungen der Gemeinde, Mediathek/Bürgerhaus oder des Beirats Bürgerhaus Vorrang vor anderen Veranstaltungen.“
Ein Anspruch auf Benutzung besteht nicht.