Breitband - Betrieb gewerblicher Art

Betreff
Breitband - Betrieb gewerblicher Art
Vorlage
GR/2018/004
Art
Beschlussvorlage GR

Sachverhalt

Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, sämtliche Kreisgemeinden an einen „Breitband-Backbone“ anzuschließen, um so einer Unterversorgung in Gewerbegebieten, Wohngebieten, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen entgegenzuwirken. Der Landkreis hat hierzu mit der Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT) eine Anstalt des öffentlichen Rechtes ins Leben gerufen, die die Umsetzung dieses Projektes koordiniert, plant und finanziert. Auch die Gemeinde Denkingen ist im vergangenen Jahr der BIT beigetreten. Im Anschluss an die Erstellung des „Backbones“ soll der Ausbau der innerörtlichen Breitbandnetze erfolgen, der von den beteiligten Gemeinden komplett eigenständig umgesetzt wird.

 

Parallel zum Ausbau des Backbones und der innerörtlichen Netze erfolgt die Vermarktung durch die BIT, wobei dem Betreiber das gesamte Netz (Backbone und innerörtliches Netz) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Die BIT pachtet ihrerseits die innerörtlichen Netze von den Gemeinden, wobei sich die Pachtzahlungen auf 90% der von der BIT vereinnahmten Entgelte aus der Vermarktung des gesamten Netzes belaufen. Mit den bei der BIT verbleibenden 10% der Entgelte wird der Bau des kreisweiten Backbones refinanziert. 

 

Strittig war bisher, ob es sich bei der Verpachtung der innerörtlichen Netze um eine reine Vermögensverwaltung oder einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Hierzu hat das Finanzamt Tuttlingen mit Schreiben vom 15.11.2017 gegenüber der „WIBERA Wirtschaftsberatung“ eindeutig Stellung bezogen. Demnach wird mit der Verpachtung der Breitbandinfrastruktur an die BIT ein sogenannter Verpachtungs-BgA im Sinne des §4 KStG begründet. Da ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt und die Gemeinde die Breitbandinfrastruktur zu einem marktüblichen Entgelt verpachtet, wird sie im Sinne des §2 Abs. 3 UStG unternehmerisch tätig. Dies berechtigt die Stadt zum Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden Eingangsleistungen. Um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen, ist zuvor aus formell-steuerlichen Gründen die Ausweisung eines Betriebes gewerblicher Art durch den Gemeinderat zu beschließen.  

 

Die Gemeinde Denkingen wird entsprechend dem vorliegenden Bauzeitenplan in diesem Jahr an das Breitband-Backbone angeschlossen.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Verpachtung der innerörtlichen Breitbandinfrastruktur an die Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT) wird als Betrieb gewerblicher Art gemäß §4 des Körperschaftssteuergesetzes ausgewiesen.