Sachverhalt
Der
Landkreis Tuttlingen beabsichtigt, sämtliche Kreisgemeinden an einen
„Breitband-Backbone“ anzuschließen, um so einer Unterversorgung in
Gewerbegebieten, Wohngebieten, Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen
entgegenzuwirken. Der Landkreis hat hierzu mit der Breitbandinitiative
Tuttlingen (BIT) eine Anstalt des öffentlichen Rechtes ins Leben gerufen, die
die Umsetzung dieses Projektes koordiniert, plant und finanziert. Auch die
Gemeinde Denkingen ist im vergangenen Jahr der BIT beigetreten. Im Anschluss an
die Erstellung des „Backbones“ soll der Ausbau der innerörtlichen
Breitbandnetze erfolgen, der von den beteiligten Gemeinden komplett
eigenständig umgesetzt wird.
Parallel
zum Ausbau des Backbones und der innerörtlichen Netze erfolgt die Vermarktung
durch die BIT, wobei dem Betreiber das gesamte Netz (Backbone und
innerörtliches Netz) gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird. Die BIT pachtet
ihrerseits die innerörtlichen Netze von den Gemeinden, wobei sich die
Pachtzahlungen auf 90% der von der BIT vereinnahmten Entgelte aus der
Vermarktung des gesamten Netzes belaufen. Mit den bei der BIT verbleibenden 10%
der Entgelte wird der Bau des kreisweiten Backbones refinanziert.
Strittig
war bisher, ob es sich bei der Verpachtung der innerörtlichen Netze um eine
reine Vermögensverwaltung oder einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Hierzu
hat das Finanzamt Tuttlingen mit Schreiben vom 15.11.2017 gegenüber der „WIBERA
Wirtschaftsberatung“ eindeutig Stellung bezogen. Demnach wird mit der
Verpachtung der Breitbandinfrastruktur an die BIT ein sogenannter
Verpachtungs-BgA im Sinne des §4 KStG begründet. Da ein Betrieb gewerblicher
Art vorliegt und die Gemeinde die Breitbandinfrastruktur zu einem marktüblichen
Entgelt verpachtet, wird sie im Sinne des §2 Abs. 3 UStG unternehmerisch tätig.
Dies berechtigt die Stadt zum Vorsteuerabzug aus den damit zusammenhängenden
Eingangsleistungen. Um in den Genuss des Vorsteuerabzuges zu kommen, ist zuvor
aus formell-steuerlichen Gründen die Ausweisung eines Betriebes gewerblicher
Art durch den Gemeinderat zu beschließen.
Die
Gemeinde Denkingen wird entsprechend dem vorliegenden Bauzeitenplan in diesem
Jahr an das Breitband-Backbone angeschlossen.
Wuhrer
Bürgermeister
Die
Verpachtung der innerörtlichen Breitbandinfrastruktur an die
Breitbandinitiative Tuttlingen (BIT) wird als Betrieb gewerblicher Art gemäß §4
des Körperschaftssteuergesetzes ausgewiesen.