Im Zuge der 2018 anstehenden Baumaßnahmen an der Grundschule, wurde 2017 eine kleine Arbeitsgruppe des Gemeinderats mit Vertretern der Grundschule gebildet, um sich einmal Gedanken über das künftige Raumprogramm der Grundschule zu machen.
Dabei geht es um die Weiterentwicklung der Grundschule:
- Ausbau Ganztagesschule
- Umsetzung neuer Bildungsplan; z.B. Digitalisierung
- Inklusion
- Ausgleich Raumverlust durch Rettungstreppe
-
Lagerraum Turnhalle
Bei dem Gespräch in der Grundschule war man sich über einen zusätzlichen Raumbedarf einig. Weiter wurde die Weiterentwicklung der Grundschule zur Ganztagesschule begrüßt. Auch hier waren sich alle bewusst, dass dies nur mit zusätzlichen Räumlichkeiten gehen wird.
Die Schulleitung wurde daher gebeten einmal intern den Raumbedarf zu beschreiben.
Dies führte zu nachfolgendem Ergebnis:
Raumkonzept Grundschule Denkingen
Wir wollen an der Grundschule Denkingen ein offenes Ganztageskonzept entwickeln, das einzeln buchbare Betreuungsmodule anbietet. Dazu schlagen wir vor, dass der Donnerstag als Unterrichtstag vorgesehen ist und an zwei weiteren Tagen (Dienstag und Mittwoch) eine Nachmittagsbetreuung durch neu angestelltes Betreuungspersonal angeboten wird. Auch die Betreuung beim Mittagessen muss bedacht werden. Je nachdem was für ein Mittagessen angeboten werden soll, muss dies bei der Küchenplanung berücksichtigt werden. Die GS Bubsheim erhält zum Beispiel Tiefkühlkost von der Firma Apetito (http://www.apetito-shop.de/), welche in Tiefkühltruhen gelagert und in speziellen Öfen erwärmt werden muss. Entsprechend muss natürlich die Küche ausgestattet sein.
Wenn wir von Spitzentagen an vergleichbaren Schulen ausgehen, dann müssen wir mit bis zu 70 Kindern in der Nachmittagsbetreuung rechnen. Ausgehend davon, haben wir uns in der Gesamtlehrerkonferenz überlegt, welche Räumlichkeiten in einem Neubau notwendig sind:
1.
Eine
Küche mit entsprechender Ausstattung (evtl. ist es möglich die vorhandene
Schulküche umzubauen bzw. zu erweitern)
2.
Eine
Mensa mit Platz für mind. 40 Kinder, dann könnte an Spitzentagen in 2 Schichten
gegessen werden
Die
Mensa sollte nachmittags auch für einen Teil der Kinder (z.B. Kl. 3 und 4) als
Stillarbeitsraum für Hausaufgaben genutzt werden können.
3.
Ein
Werk-/Kreativraum mit Werkbänken, Materialschränken für Bastelbedarf und großem
Waschbecken (z.B. als Rinne mit mehreren Wasserhähnen, die Warmwasseranschluss
haben)
4.
Ein
Spielraum mit Teppichboden, vielen Regalen/Schränken für Spiele, Büchern, evtl.
mit Raumteilern, damit verschiedene „Ecken“ entstehen (wie im Kindergarten:
Bauecke, Puppenecke, …), natürlich müsste auch die Ausstattung neu angeschafft
werden
5.
Ein
weiterer Stillarbeitsraum, zusätzlich zur Mensa, in dem nachmittags mit einem
Teil der Kinder (z.B. Kl. 1 und 2) Hausaufgaben gemacht werden können
6.
Ein
kleiner Raum, der vom Betreuungspersonal als Büro (mit Telefon- und
Internetanschluss) genutzt werden kann, zusätzlich könnte er eine Sanitätsliege
enthalten und wäre somit der vorgeschriebene Sanitätsraum
7.
Eine
Personaltoilette mit Waschbecken
8.
Ein
Lagerraum für Schulmedien als Ersatz für den wegfallenden Medienraum
9.
Lagermöglichkeiten
für die Vereine, die die Schulturnhalle nutzen, sind in einem Anbau an der
Turnhalle notwendig.
Die Schulleiterin Frau Christine
Herrmann wird in der Gemeinderatssitzung anwesend sein und für Fragen zur
Verfügung stehen.
Die Planungen sollen in diesem Jahr
erfolgen. Dabei wird ein enger Abstimmungsprozess zwischen Schule, Gemeinderat
und Planer erforderlich werden.
Grundsätzlich würde sich dieses Objekt
für einen Architektenwettbewerb eignen. Die Gemeindeverwaltung hat aber nicht
die Kapazitäten um einen solch aufwendigen Wettbewerb durchzuführen. Sie müsste
sich hier eines Büros mit entsprechenden Kosten bedienen.
Es gibt daher zwei Möglichkeiten, die
wir dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorschlagen:
1.) Direktvergabe an die
Planungsgruppe G, welche sich mit Gelände und Gebäudlichkeiten bestens
auskennt, da die bisherigen Baumaßnahmen und Planungen jeweils von der
Planungsgruppe G durchgeführt wurden.
2.) Die Gemeinde beauftragt zwei Büros
mit vorbereitenden Untersuchungen und einer entsprechenden Planung und
entscheidet dann über die Planung. Hierzu müssen jedoch jeweils die
Honorargebühren für diese Leistungen seitens der Gemeinde erbracht werden.
Auf alle Fälle muss der Gemeinderat nunmehr einen Planungsauftrag erteilen, wenn wir 2019 tatsächlich in die Ganztagsbetreuung einsteigen wollen. Der Planungsauftrag sollte auf der Grundlage des Raumkonzepts der Schule erfolgen.
Unabhängig von der räumlichen Weiterentwicklung der Grundschule werden zusätzliche Sachkosten im nicht unerheblichen Umfang z.B. im Rahmen der Digitalisierung auf die Gemeinde zukommen.
Wuhrer
Bürgermeister
1.) Der Gemeinderat unterstützt die Weiterentwicklung der Grundschule insbesondere die Weiterentwicklung zur Ganztagesschule sowie der Digitalisierung.
2.) Der Gemeinderat anerkennt eine räumliche Weiterentwicklung der Grundschule, ausgehend vom vorliegenden Raumkonzept der Schule.
3.) Der Gemeinderat vergibt die Planung mit der Maßgabe 2018 die Planung und den Abstimmungsprozess zwischen Schule, Gemeinderat und Planer durchzuführen, so dass 2019 die Umsetzung durchgeführt werden kann.
4.) Der Planungsauftrag ergeht an (siehe Alternativen).