Abschluss Untersuchungen der Messungen Hangbewegung Klippenweg

Betreff
Abschluss Untersuchungen der Messungen Hangbewegung Klippenweg
Vorlage
GR/2017/224
Art
Beschlussvorlage GR

Mit Schreiben vom 23.06.2014 ist Frau Yvonne Thieringer, Ahornstr. 5, mit der Sorge um Hangrutschungen auf die Gemeinde Denkingen zugekommen. Sie hatte zuvor bereits mündlich ihre Sorgen vorgetragen.

Nach einer Besichtigung durch den Technischen Ausschuss am 22.07.2014 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt ein Angebot für eine Untersuchung möglicher Rutschungen in diesem Bereich für die Gemeinderatssitzung am 23.09.2014 einzuholen.

 

Die Fa. HPC AG in Radolfzell hat der Gemeinde ein entsprechendes Angebot in Höhe von ca. 8.000.--€ unterbreitet. Für die anstehenden Vermessungen, Geländeaufnahmen und Setzen von Messpunkten wurde das Vermessungsbüro Kurzmann, Tuttlingen beauftragt. Insgesamt gehen wir von Kosten von ca. 10.000.--€ aus. Die entsprechenden Abrechnungen liegen noch nicht vor.

 

Am 08.07.2015 wurden im Hang oberhalb der Bebauung Ahornstraße rasterförmig 21 Messpunkte gesetzt und geodätisch als Nullmessung eingemessen. Am 10.09.2015, 21.12.2015, 04.04.2016, 18.07.2016, 08.06.2017 und 30.10.2017 wurden die jeweiligen Folgemessungen durchgeführt um Veränderungen und Fließrichtungen ermittelt. Die einzelnen Berichte wurden der Gemeinde jeweils zugestellt. Wir haben diese wiederum auch der Antragstellerin zukommen lassen.

 

Die 6. Folgemessung ist nunmehr auch die letzte Messung und somit der Abschluss dieser Untersuchungsreihe mit folgendem Ergebnis:

 

Es gibt natürliche und durch die Bautätigkeit hervorgehobene Kriechbewegungen. Dabei wurde punktuell eine maximale Bewegungsgeschwindigkeit des Bodens von etwa 7,3 mm/Jahr festgestellt.

Diese Kriechbewegung findet aktuell im ungestörten Hang kleinräumig und lokal stark unterschiedlich statt.

Die Gefahr von spontanen Massenbewegungen (Hangrutschungen) im ungestörten Hang lässt sich aus den Messergebnissen nicht ableiten.

 

Bei Abgrabungen infolge von Baumaßnahmen muss jedoch mit einer entsprechenden Aktivierung gerechnet werden.

Dauerhafte Böschungen, die im Zuge einer Bebauung der Beobachtungsfläche angelegt werden, müssen daher gegen die zu erwartenden Kriechvorgänge gesichert werden.

Dies kann z.B. durch ein geeignetes Stützbauwerk erfolgen. Die Gründung muss jeweils in tieferen, nicht entfestigen und von Kriechvorgängen beeinflussten Schichten erfolgen. Die genaue Gründungstiefe ist jeweils fallweise im Rahmen eines Gründungsgutachtens festzulegen.

 

Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Klippenweg“ legt unter 4.5. Geologische Situation fest:

Der tiefere Baugrund wird von den Tongesteinen des Opalinustones (Braunjura alpha) gebildet. Die Überdeckung besteht aus Verwitterungslehm und steinigem Jurahangschutt. Bei Einschnitten in das Hanggelände sowie bei Baugruben muss insbesondere in Zonen starker Sickerwasserführung mit Instabilitäten gerechnet werden. Eine ingenieurgeologische Beratung wird angeraten.

 

Die Baugenehmigung Ahornstraße 4 erfolgte im Kenntnisgabeverfahren.

 

Der entsprechende Hinweis im Bebauungsplan reicht aus und ist den Bauherren bzw. den verantwortlichen Planern und Bauleitern bekannt. Bei künftigen Grundstücksverkäufen und Baugenehmigungen wird zusätzlich auf das Untersuchungsergebnis hingewiesen.

 

Zusammenfassend hat die Untersuchungsreihe keine Gefährdung von Hangrutschungen bei sorgfältiger Hanggründung von Stützbauwerken ergeben. Eine Fortsetzung der Untersuchung ergibt keinen Sinn, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat nimmt die Messungsergebnisse und die abschließende Bewertung zur Kenntnis. Die Untersuchungsreihe wird nicht weiter fortgeführt, da eine akute Hangrutschung nicht nachgewiesen werden konnte und bei sorgfältiger Hanggründung von Stützwerken auch künftig ausgeschlossen werden kann.