Neubestellung Gutachterausschuss der Gemeinde Denkingen bis 31.12.2021

Betreff
Neubestellung Gutachterausschuss der Gemeinde Denkingen bis 31.12.2021
Vorlage
GR/2017/118
Art
Beschlussvorlage GR

Die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 Abs. 1 BauGB sind bei den Gemeinden zu bilden.

Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den Gemeinden, unter Berücksichtigung von § 192 Abs. 3 BauGB auf vier Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte Bestellung ist zulässig.

Die Amtszeit des jetzigen Gutachterausschusses endet am 31.12.2017. Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses dauert vom 01.01.2018 bis 31.12.2021.

Wir haben alle bisherigen Gutachter gefragt, ob sie weiterhin als ehrenamtliche Gutachter für die nächste Amtsperiode zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme von Herrn Franz Dreher, welcher aus Altersgründen nicht mehr weitermachen möchte, haben alle bisherigen Gutachter ihre weitere Bereitschaft zur Fortführung der Gutachtertätigkeit mitgeteilt:

Alois Groß, Ludwig Ruf, Ludwig Schnee, Franz Hittinger, Hubert Schirmer.

Als Leiter der Geschäftsstelle hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 26.09.2017 Herrn Hauptamtsleiter Frank Nann bestimmt.

Bisheriger Vorsitzender war Herr Alois Groß, den wir somit weiter als Vorsitzenden vorschlagen. Die Stellvertreter würden wir in der o.a. Reihenfolge vorschlagen.

Für jeden Gutachterausschuß sind ein Bediensteter, der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen. Das Finanzamt Tuttlingen schlägt hier die bisherigen Gutachter Frau Katja Riester und Herr Hans-Jürgen Schweizer vor.

Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 3 BauGB wird der Gutachterausschuß in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen.

Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuß in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Für die Periode 01.01.2018 – 31.12.2021 werden für den Gutachterausschuss der Gemeinde Denkingen nachfolgende Gutachter bestellt:

Frau Katja Riester (FA Tuttlingen), sowie die Herren Hans-Jürgen Schweizer (FA Tuttlingen), Alois Groß, Ludwig Ruf, Ludwig Schnee, Franz Hittinger, und Hubert Schirmer.

 

Als Vorsitzender wird bestellt Herr Alois Groß. Als Stellvertreter in der Reihenfolge: Ludwig Ruf, Ludwig Schnee, Franz Hittinger und Hubert Schirmer.