Der Vorsitzende und die
ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den Gemeinden, unter
Berücksichtigung von § 192 Abs. 3 BauGB auf vier Jahre bestellt. Für den
Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte
Bestellung ist zulässig.
Die Amtszeit des jetzigen
Gutachterausschusses endet am 31.12.2017. Die Amtszeit des neuen
Gutachterausschusses dauert vom 01.01.2018 bis 31.12.2021.
Wir haben alle bisherigen
Gutachter gefragt, ob sie weiterhin als ehrenamtliche Gutachter für die nächste
Amtsperiode zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme von Herrn Franz Dreher, welcher
aus Altersgründen nicht mehr weitermachen möchte, haben alle bisherigen
Gutachter ihre weitere Bereitschaft zur Fortführung der Gutachtertätigkeit
mitgeteilt:
Alois Groß, Ludwig Ruf,
Ludwig Schnee, Franz Hittinger, Hubert Schirmer.
Als Leiter der
Geschäftsstelle hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 26.09.2017 Herrn
Hauptamtsleiter Frank Nann bestimmt.
Bisheriger Vorsitzender
war Herr Alois Groß, den wir somit weiter als Vorsitzenden vorschlagen. Die
Stellvertreter würden wir in der o.a. Reihenfolge vorschlagen.
Für jeden Gutachterausschuß sind ein Bediensteter, der für
die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie ein
Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der
örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen. Das Finanzamt Tuttlingen
schlägt hier die bisherigen Gutachter Frau Katja Riester und Herr Hans-Jürgen Schweizer vor.
Bei der Erstattung von Gutachten und bei der Ermittlung der
sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne des § 193 Abs. 3
BauGB wird der Gutachterausschuß in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und
mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Besondere Sachverständige kann der
Vorsitzende nach Anhörung des Antragstellers zuziehen.
Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten wird der Gutachterausschuß in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig; hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein.
Wuhrer
Bürgermeister
Für die Periode 01.01.2018 – 31.12.2021 werden für den Gutachterausschuss der Gemeinde Denkingen nachfolgende Gutachter bestellt:
Frau Katja Riester (FA Tuttlingen), sowie die Herren Hans-Jürgen Schweizer (FA Tuttlingen), Alois Groß, Ludwig Ruf, Ludwig Schnee, Franz Hittinger, und Hubert Schirmer.
Als Vorsitzender wird bestellt Herr Alois Groß. Als Stellvertreter in der Reihenfolge: Ludwig Ruf, Ludwig Schnee, Franz Hittinger und Hubert Schirmer.