Vorstellung
„Neues Kommunales Haushaltsrecht“ - NKHR
Mit
dem bereits gefassten Grundsatzbeschluss wurde der Startschuss zur Umstellung
auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gegeben. Die Verwaltungsgemeinschaft
Spaichingen plant sowohl die Einführung des NKHR als auch die damit unmittelbar
verbundene Umstellung der Finanzsoftware zum 01.01.2019. Da es sich hierbei um
einen wahren Paradigmenwechsel handelt, ist es unerlässlich frühzeitig das
zukünftig erforderliche Wissen zu vermitteln. Das gesamte Umstellungsprojekt
steht und fällt natürlich mit der Akzeptanz der kommunalen Entscheidungsträger,
sprich der Gemeinderäte. Dass sich auch Gemeinderäte grundsätzliche
Kenntnisse über das NKHR aneignen müssen, ist unumgänglich. Denn auch
Gemeinderäte müssen zukünftig die Tragweite von Entscheidungen aus haushaltsrechtlicher
Sicht beurteilen können, zumal im Gegensatz zur derzeit praktizierten
Kameralistik nicht ausschließlich die Finanzierung in Betracht gezogen wird,
sondern in Form einer Ergebnisrechnung der Ressourcenverbrauch maßgeblich für
die Gesetzmäßigkeit eines Haushaltes ist.
è Aus diesem Grund erfolgt in einem
ersten Schritt nun in einem rund 30 – 45 minütigen Vortrag eine Information
über die Grundsätze des NKHR
è Im Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2018 ist dann die nächste Informationsrunde geplant
Inhaltlich
wird auf die PowerPoint Präsentation - auf deren Grundlage der nachfolgende
Vortrag erfolgt - verwiesen.
Des
Weiteren möchten wir Sie kurz über den aktuellen Sachstand des
Umstellungsverfahrens insgesamt informieren:
Des
Weiteren möchten wir Sie kurz über den aktuellen Sachstand des
Umstellungsverfahrens insgesamt informieren:
Vermögensbewertung
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Kernbestandteil
der NKHR-Einführung ist die Bewertung des Gemeindevermögens. Hierzu haben
bereits Workshops mit der Kommunalberatung Rödl&Partner zu den Themen
„Bewertung Infrastrukturvermögen“ und „Bewertung von Gebäuden“
stattgefunden.
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In
der Sitzung des Bürgermeisterausschusses am 13.03.2017 wurde die
Bewertung des Infrastrukturvermögens an die Kommunalberatung „Rödl&Partner“
vergeben. Hierbei handelt es sich um den umfangreichsten und anspruchsvollsten
Bereich des Projektes „Vermögensbewertung“. Es ist uns vor allem ein Anliegen,
dass die Bewertung hinsichtlich der Komplexität rechtssicher erfolgt und vor
jeder Prüfung standhält.
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Die
anderen Bereiche, „Bewertung bewegliches Vermögen“, „Bewertung Gebäude“ sowie
die Bewertung von „Grund und Boden“ werden wir aller Voraussicht nach mit dem
eigenen Personal bewerkstelligen können.
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Aktuell
sind wir mit der Datenerfassung der örtlichen Gebäude beschäftigt. Hier sind
wir bereits bezüglich der Bereitstellung von Informationen, Pachtverträgen
etc. auf die jeweilige Gemeinde zugegangen.
Umstellung
der Software
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Ebenfalls
wurde im Bürgermeisterausschuss beschlossen, zum 01.01.2019 die Software
dvv.finanzen (SAP) einzuführen.
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Die
Umstellung erfolgt ab Februar 2018, was die jeweilige Gemeinde aber nur dann
berührt, wenn sie die Verbrauchsabrechnung (Wasser, Abwasser) selbst
durchführt. Die betroffenen Gemeinden wurden von uns in Kenntnis gesetzt.
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Marleen Smarsly- Kämmerei VG Spaichingen
Wuhrer
Bürgermeister
Kenntnisnahme