Feststellung des Jahresabschlusses
2016 für den
Eigenbetrieb der Wasserversorgung
I. Allgemeines
Gemäß §16 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) ist von der Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie ein Lagebericht aufzustellen. Der Gemeinderat stellt entsprechend §16 Abs. 3 EigBG den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes. Weiter entscheidet er über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss 2016 liegt mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei. Im Rahmen des Lageberichtes wird zunächst allgemein auf die finanzielle Entwicklung im abgeschlossenen Jahr sowie im Vergleich mit den Vorjahren eingegangen. Des Weiteren wird über die Investitionen des abgelaufenen Jahres informiert und eine Beurteilung aus kaufmännischer Sicht abgegeben. Die Feststellung des Jahresabschlusses richtet sich nach §12 der Eigenbetriebsverordnung.
Wuhrer
Bürgermeister
3. Der
Werkleitung wird die Entlastung erteilt
4. Altgewinne
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Denkingen schüttet Altgewinne in Höhe von 50.000 € zum 01.11.2017 an den Haushalt der Gemeinde aus.