Antrag Kleintierzuchtverein auf Förderung Sanierungsmaßnahmen

Betreff
Antrag Kleintierzuchtverein auf Förderung Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
GR/2017/077
Art
Beschlussvorlage GR

Mit Schreiben vom 01.06.2017 (Eingang 19.06.2017) beantragt der Kleintierzuchtverein Z 438 Denkingen e.V. eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Denkingen an den Sanierungsmaßnahmen des Vereins am Vereinsheim (Züchterheim).

 

Der Verein ist Eigentümer des „Züchterheims“ in der Friedhofstraße. Neben der verpachteten Gaststätte und einer Wohnung beherbergt dieses Gebäude auch eine Ausstellungshalle (Nebenzimmer Gaststätte) sowie ein Lager für die Utensilien des Vereins wie z.B. Ausstellungskäfige.

 

Während der Verein in der Vergangenheit verschiedene Sanierungsarbeiten am Gebäude durchgeführt hat, ergibt sich jetzt die Notwendigkeit einer Sanierung des Dachs dieses Ausstellungsraums und Lagerraums. Die veranschlagten Kosten belaufen sich hierbei auf 16.625,07 €.

Von diesem Betrag hatte sich der Verein eine 30-prozentige Förderung erhofft. Da wegen dem dringenden Sanierungsbedarf jedoch mit Teilen vorzeitig begonnen werden musste, wurde auch die Förderung entsprechend von beantragten 4.987,00 € auf  1.640,00 € gekürzt. Ohne den vorzeitigen Baubeginn hätte der Zuschuss 2.334,98 € betragen.

 

Der Kleintierzuchtverein beantragt nunmehr einen Zuschuss der Gemeinde sowie einen Erlass der Grundsteuer für die kommenden 5 Jahre. Um auf ca. 30% Gesamtförderung zu kommen, müsste sich der Zuschuss nach Angaben des Vereins auf 3.450,00 € belaufen.

 

Der Gemeinderat hat sich jüngst mit einem Zuschussantrag der Schützengilde zur Dachsanierung befasst. Hierbei wurde nur der den Sportbereich (nicht Gaststätte) betreffende Bereich gefördert. Der WLSB hat die Maßnahme mit 30% gefördert. Analog hierzu hat die Gemeinde den nicht aus Zuschüssen gedeckten Betrag ebenfalls mit 30% gefördert.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung schlagen wir auch in diesem Fall diese Regelung vor. D.h. die Gemeinde sollte sich auch hier an dem Fördersatz des Verbands orientieren und diesen dann von dem nicht durch Zuschüsse gedeckten Teil errechnen.

Der Zuschuss des Landesverbands Geflügel/Kaninchen beträgt 14% (2.335,00 €). Nicht berücksichtigt ist dabei, dass die eigentliche Auszahlung aufgrund des vorzeitigen Baubeginns nur 1.640,00 € betrug

 

Dachsanierung (Ausstellung/Lager)  16.625,00 €

Zuschuss Landesverband 14% =        2.335,00 €

Restbetrag                                         14.290,00 €

 

Berechnung Gemeindeanteil:

 

Nicht durch Zuschuss gedeckter Betrag  14.290,00 €

14% Gemeindeanteil                                  2.000,00 €

Eigenanteil Kleintierzuchtverein               12.290,00 €

Eine Befreiung von der Festsetzung der Grundsteuer lehnen wir ab. Neben rechtlichen Aspekten sehen wir auch keinen Zusammenhang mit der Baumaßnahme und befürchten dazuhin, dass wir mit einer wahren Flut von solchen Anträgen überhäuft werden.

 

Hinweis: Bei einer 30%- Förderung der Gemeinde (des nicht durch Zuschuss gedeckten Betrags) würde sich die Förderung der Gemeinde auf 4.287,00 € belaufen.

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den weiteren Tagesordnungspunkt dieser Sitzung, welcher sich mit Förderrichtlinien für Vereine befasst.

 

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Gemeinde übernimmt, analog des Landesverbands Geflügel/Kaninchen, 14% des nicht durch Zuschuss gedeckten Eigenanteils des Kleintierzuchtvereins in Höhe von 2.000,00 € nach Fertigstellung der Maßnahme.

 

Dem Antrag auf Grundsteuerbefreiung wird nicht entsprochen.