Entschädigungssätze Feuerwehr

Betreff
Entschädigungssätze Feuerwehr
Vorlage
GR//2017/062
Art
Beschlussvorlage GR

Der Landesfeuerwehrverband hat in einem Alleingang neue Entschädigungssätze für Feuerwehrangehörige empfohlen. Die neuen Sätze sehen eine deutliche Erhöhung und Vervielfachung der bisherigen Entschädigungssätze vor. Argumentiert wird hierbei seitens des Verbands, dass es immer schwieriger werde Nachwuchs zu rekrutieren, die Aufgaben der Feuerwehr immer komplexer werden und hierfür eine angemessene Entschädigung durch die Allgemeinheit aufgebracht werden müsse.
Diese Sätze und das Vorgehen des Landesfeuerwehrverbands wurden im Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg ausgiebig diskutiert. Dabei gab es durchaus verschiedene Meinungen. Letztendlich hat man sich darauf geeinigt, sogenannte „Entschädigungskulissen“ gestaffelt nach Einwohnerzahlen als Empfehlung heraus zu geben.

Der Kreisverband Tuttlingen hat dieses Thema ebenfalls ausführlich und kontrovers diskutiert. Hierzu wurde im Vorfeld eine Arbeitsgruppe eingerichtet um zusammen mit Vertretern des Kreisfeuerwehrverbands, die zum Teil heftigen Erhöhungen zu besprechen. Letztendlich wurde auch hier und bei der Kreisverbandsversammlung die Empfehlung des Gemeindetags aufgegriffen. In den entsprechenden Einwohnerklassen gibt es jeweils empfohlene Korridore in denen sich die Gemeinden bewegen sollen, da die Aufgaben der Feuerwehren wie auch die Aufgaben der Kommandanten, Gerätewarte usw. sehr unterschiedlich und nicht vergleichbar sind.

Da die beiden Wehren der Gemeinde Denkingen und Frittlingen eng miteinander zusammenarbeiten, hat eine frühzeitige Abstimmung zwischen Bürgermeisterstellv. Raimund Bader und dem Bürgermeister stattgefunden. Die gefundene Lösung wurde mit beiden Feuerwehren abgesprochen und wäre somit für beide Feuerwehren gleich.

 

Wir empfehlen dem Gemeinderat daher nachfolgende Änderung der Entschädigungssatzung zu beschließen:

 

Gemeinde Denkingen
Landkreis Tuttlingen

2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.07.2017 die 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) vom 01.08.2006 mit der 1. Änderung vom 20.02.2013 wie folgt beschlossen:

 

§ 1

§ 1 Abs. 1 Entschädigung für Einsätze erhält nachfolgende neue Fassung:

§ 1 Entschädigung für Einsätze

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt; dieser orientiert sich für jede volle Stunde an dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn (bisher 7,80.--).

§ 2

§3 Zusätzliche Entschädigung erhält nachfolgende neue Fassung:

§ 3 Zusätzliche Entschädigung

Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung im Sinne des § 15 Abs. 2 Feuerwehrgesetzes:

Kommandant

 

720.—

Bisher 250.—

 

Stellv. Kommandant

 

360.—

Bisher 100.—

 

Gerätewart

 

360.—

Bisher 120.—

 

Jugendfeuerwehrwart

 

200.—

Bisher 100.--

 

Sind mehrere Gerätewarte und/oder Jugendfeuerwehrwarte vorhanden, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

Denkingen, den

 

Rudolf Wuhrer
Bürgermeister

Die in Kursiv festgehaltenen Beträge sind die bisherigen Entschädigungssätze.

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat beschließt die o.a. 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwWS).