Fortschreibung Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg

Betreff
Fortschreibung Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg
Vorlage
GR/2017/043
Art
Beschlussvorlage GR

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung des Regionalplans sind das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz. Der Regionalplan entwickelt sich aus der Landesplanung. Der Flächennutzungsplan aus der Regionalplanung und die Bauleitplanung der Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan.

Der Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg stammt von 2003 und wird derzeit fortgeschrieben. Hierbei hat es immer wieder auch partielle Fortschreibungen zu einzelnen Handlungsfeldern gegeben z.B. 2010 Rohstoffsicherung.

Nunmehr erfolgt eine generelle Fortschreibung des Regionalplans, bei dem auch die Gemeinden angehört werden. Hierbei ist Denkingen im Bereich der „Regionalen Freiraumstruktur“ betroffen.

Hierzu haben wir nun das Büro Große-Scharmann gebeten, die geplante Fortschreibung des Regionalplans mit den bisherigen Planungen der Gemeinde Denkingen und der künftigen Fortentwicklung der Gemeinde Denkingen abzugleichen.

 

 

Auszug Gemeinde Denkingen

 

Beurteilung der im Entwurf der RegionalplanGesamtfortschreibung enthaltenen Ausweisungen zur Freiraumstruktur

 

Konfliktpotentiale aus Sicht der Flächennutzungsplanung und der langfristigen baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der Mitgliedsgemeinden

 

Gemeinde Denkingen

Regionalbedeutsame Grünzäsuren dienen der Gliederung von Talräumen, insbesondere entlang

von Entwicklungsachsen. Durch die Festsetzung sollen ausreichend große und ökologisch funktionsfähige Freiräume (Grünzüge und Grünzäsuren) gesichert werden. „Einem weiteren Zusammenwachsen der Siedlungen soll durch die Ausweisung von regionalen Grünzäsuren und Grünzügen entgegengewirkt werden.“ (Regionalplan 2003 (RPlan 2003).

 

1 Regionale Freiraumstruktur

1.1 Regionale Grünzüge

Darstellung in den Karten

Regionaler Grünzug ‐ geplant: violette Umgrenzung, hellviolette Farbfüllung

Regionaler Grünzug ‐ Bestand im RPlan 2003: blaue Umgrenzung, blau Schraffur

Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)

(Z) „Die in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen regionalen Grünzüge sind als größere naturnahe Freiflächen von Überbauung freizuhalten, wobei standortgebundene bauliche Anlagen der Land und Forstwirtschaft, der technischen Infrastruktur und Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport hiervon ausgenommen sind, soweit sie die Funktion der Grünzüge nicht beeinträchtigen.“ (RPlan 2003)

(B) „Die größeren Freiräume im Verlauf der Entwicklungsachsen sind als regionale Grünzüge ausgewiesen.

Hier kommen in der Regel mehrere ökologische Landschaftsfunktionen zusammen: Grund und Hochwasserschutz, Arten und Biotopschutz im großräumigen Verbund sowie Ausgleich des Kleinklimas im Hinblick auf Kaltluftentstehung und Luftaustausch.

Aufgrund ihrer Größe tragen die regionalen Grünzüge zur Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt bei, erfüllen wichtige Erholungsfunktionen und sollen letztlich eine möglichst harmonische Einpassung der Siedlungsentwicklung in die Landschaft fördern.“ (RPlan 2003)

Örtliche Situation

Die Gemarkung Denkingen ist von dem im Entwurf der Regionalplan‐Fortschreibung dargestellten

regionalen Grünzug im Primtal nicht betroffen (s. Karte 1 Aldingen).

Beurteilung zur baulichen Entwicklung im FNP

Nicht betroffen.

Beurteilung der langfristigen Siedlungsentwicklung

Nicht betroffen.

 

1.2 Regionale Grünzäsuren

Darstellung in den Karten

Regionale Grünzäsur ‐ geplant: rote Umgrenzung, grüngelbe Farbfüllung

Regionale Grünzäsur ‐ Bestand im RPlan 2003: dunkelgrüne Umgrenzung, dunkelgrüne Schraffur

Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)

 

(Z) „Die in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen regionalen Grünzäsuren sind als kleinräumige Gliederungselemente des Siedlungsraumes von Überbauung freizuhalten, wobei standortgebundene bauliche Anlagen der Land und Forstwirtschaft und der technischen Infrastruktur hiervon ausgenommen sind, soweit sie die Funktion der Grünzäsuren nicht beeinträchtigen.“ (RPlan 2003).

 

(B) „Mit Hilfe der Grünzäsuren zwischen den Siedlungen soll in den stärker verdichteten Teilen der Region dem Entstehen von bandartigen Siedlungsstrukturen entgegengewirkt werden. Diese Freiräume sind als Gliederungselemente in der Landschaft zu verstehen, können darüber hinaus aber auch Ausgleich z.B. für Kleinklima und Biotopschutz erfüllen und der siedlungsnahen Erholung dienen.

 

Grünzäsuren sind dort ausgewiesen, wo die Siedlungsstruktur bereits besonders stark verdichtet ist und nur noch relativ kleine Freiflächen zwischen den Siedlungskörpern vorhanden sind. RPlan 2003)

 

Örtliche Situation

Nördlich angrenzend an den Gewerbestandort Denkingen ist im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung ein regionaler Grünzäsur dargestellt. Die schematisch abgegrenzte geplante Grünzäsur (Rechteck) umfasst eine Fläche von ca. 69 ha (s. Karte 1). Die Grünzäsur beginnt im Nordwesten auf Höhe des Schuppengebietes „Hartplatz“, verläuft in südöstlicher Richtung unmittelbar oberhalb des Unternehmensstandortes der Fa. Schwer‐Fittings und der geplanten gewerblichen Baufläche „Erweiterung Hüttental“, verläuft dann unmittelbar oberhalb des Gewerbegebietes Schreien. Dabei überspannt die geplante Flächenausweisung die Erddeponie mit bestehendem Solarpark und geplanter Erweiterungsfläche.

Die geplante Regionale Grünzäsur endet im Südosten in der offenen Flur etwa auf Höhe der Wohnbebauung Klippenweg.

 

Beurteilung zur baulichen Entwicklung im FNP

Im FNP 2030 ‐ 6. Fortschreibung dargestellte geplante Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen oder

Gewerbliche Bauflächen der Gemeinde Denkingen sind von der im Entwurf zur Regionalplan‐Gesamtfortschreibung dargestellten regionalen Grünzäsur nicht unmittelbar tangiert.

 

Das Schuppengebiet „Hartplatz“ wird zum Teil von der geplanten Grünzäsur überspannt. Um Konflikte im Rahmen der baulichen Entwicklung des Schuppengebietes auszuschließen, sollte die Grünzäsur um ca. 140 m gekürzt oder entsprechend nach Südosten verlagert werden (s. Karte 1).

 

Die auf der Erddeponie befindliche und im FNP dargestellte bestehende Sonderbaufläche „Solarpark“ sowie die geplante Sonderbaufläche „Erweiterung Solarpark“ liegen inmitten der geplanten Grünzäsur (s. Karte 1). Die geplante regionalbedeutsame Grünzäsur darf der weiteren Entwicklung des Solarstandortes nicht entgegenstehen. Da bauplanungsrechtlich keine Privilegierung der Erzeugung erneuerbarer Energie durch Photovoltaik besteht, sollte der regionale Grünzug zwischen der Landesstraße L 433 und dem Wettbach getrennt werden.

Da der westliche Teil überwiegend aus Waldflächen besteht und weitere Einschränkungen für die gewerbliche Entwicklung durch den geplanten Grünzug bestehen (s. u.) wäre zu prüfen, ob die geplante Ausweisung im Rahmen der RegionalplanGesamtfortschreibung überhaupt aufrechterhalten werden soll.

 

Beurteilung der langfristigen Siedlungsentwicklung

Die unmittelbar an den geplanten Grünzug angrenzende gewerbliche Baufläche „Erweiterung Hüttental“ dient ausschließlich den betrieblichen Erfordernissen des dort ansässigen Unternehmens SchwerFittings. Im Falle einer weiterhin prosperierenden Betriebsentwicklung ist nicht auszuschließen, dass mittel bis langfristig ein weiterer Flächenbedarf entsteht. Einem solchen Entwicklungsbedarf der Fa. Schwer‐Fittings steht der geplante Regionale Grünzug entgegen. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Topografie im Umfeld des Betriebes nicht alle Flächen für gewerbliche Zwecke geeignet sind, daher eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Potentialflächen sinnvoll erscheint (s. Karte 1).

 

1.3 Regionalplan 2003 bestehende Regionale Grünzüge und

      Grünzäsuren

Der im RPlan 2003 dargestellte, aus zwei Teilflächen bestehende Regionale Grünzug im Primtal wird aufgehoben. Von diesem regionalen Grünzug ist die Markung Denkingen mit einer geringen Fläche von ca. 2,6 ha betroffen (s. Karte 1 Aldingen).

 

2 Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen

2.1 Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege

Die Abgrenzungen „Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ wurden in der VG Spaichingen im Entwurf der Regionalplanfortschreibung gegenüber dem Regionalplan 2003 in erheblichem Umfang reduziert. Hintergrund ist der Verzicht auf großflächigen Überschneidungen mit Natura 2000‐Gebieten.

 

Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)

Trotz des relativ hohen Freiraumanteils können allenfalls 10% der Regionsfläche heute noch als ökologisch wertvoll im Sinne des Natur und Artenschutzes (Biotope) bezeichnet werden. Diese Flächen sind als schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen.

(Z) „Die in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen Biotope, die als naturnahe Lebensräume wichtige ökologische Funktionen erfüllen und dem Fortbestand gefährdeter oder seltener Tier und Pflanzenarten dienen, sind zu erhalten. Eine Änderung der Nutzungsart und andere Maßnahmen, welche die jeweilige charakteristische Ausprägung dieser Biotope negativ beeinflussen können, sind zu unterlassen.“ (RPlan 2003)

(B) „Dabei wurden insbesondere folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:

Anzahl und Zustand der in ihrem Bestand gefährdeten Tier und Pflanzenarten;

Seltenheit, Ausprägung und überregionaler Gefährdungsgrad der Vegetationsgesellschaft;

die Funktion des Biotops im ökologischen Verbund.

Um die ökologische Leistungsfähigkeit der Landschaft zu sichern, müssen diese Gebiete unbedingt erhalten bleiben.

Nach wie vor gering ist der Biotopanteil in den landwirtschaftlich besonders intensiv genutzten Teilen der Region. Im Interesse eines möglichst gleichmäßigen und dichten Biotopverbundnetzes ist hier über die Bestandssicherung hinaus die Schaffung zusätzlicher Biotope besonders wichtig, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Erhalt vieler Biotope Pflegemaßnahmen erfordert, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können.“ (Auszüge aus RPlan 2003)

 

Darstellung in den Karten

Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ‐ geplant: orange‐farbige Umgrenzung, hellorangefarbige Farbfüllung

Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ‐ Bestand im RPlan 2003:

lila‐farbige Umgrenzung, blaue Quadrat‐Schraffur

 

Örtliche Situation

Im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung sind auf Markung Denkingen mehrere Ausweisungen

Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ vorgesehen, die sich teilweise auf den Nachbarmarkungen fortsetzen. Der auf Markung Denkingen entfallende Flächenanteil geplanter Neuausweisungen umfasst insgesamt 174,8 ha (s. Karte 2).

Bereits im RPlan 2003 sind auf Markung Denkingen „Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ in einem Umfang von 136,2 ha ausgewiesen. Teilflächen sind deckungsgleich mit den geplanten Neuausweisungen. Im Zuge der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung werden die bestehenden Flächenausweisungen des RPlans 2003 aufgehoben (s. Karte 2).

Geplante Ausweisungsflächen im Einzelnen:

Bereich 1: Auf der westlichen Markung zieht sich von der Ortslage bis zur Markungsgrenze Aixheim ein „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege“ entlang des Südhanges des Wettbachtals. Der Bereich besteht aus zwei Teilflächen von insgesamt 28,0 ha, die im Bereich von Waldflächen unterbrochen sind (s. Karte 3). Die Freiflächen‐Photovoltaikanlage „Aixheimer Bühl“ grenzt unmittelbar an.

Bereich 2: Eine Ausweisung „Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ ist auf der südlichen Markung vorgesehen. Unmittelbar am südlichen Ortsrand beginnend umschließt die geplante Ausweisung südlich der L 433 ringförmig ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet um das Gewann „Heselen“(?). Der Ring schließt sich auf Markung Spaichingen im Bereich des der nordexponierten Hangzone am Arbach. Von den 84,5 ha liegen 66,9 ha auf Markung Denkingen (s. Karte 4).

Bereich 3: Weiter östlich, südlich des Klippeneck, ist innerhalb des Hangwaldes eine weitere Fläche im Gewann Kreuzsteige / Distr. Katzenbrunnen von 26,6 ha als „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege“ im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung dargestellt. Diese Ausweisung war weitgehend bereits im RPlan 2003 als Teil einer größeren Flächenausweisung am Klippeneck enthalten (s. Karte 4).

Bereich 4: Ebenfalls ausschließlich Hangwaldflächen umfassend, ist auf der nordöstlichen Markung

Denkingen, unterhalb des Hummelsberges, ein sich auf Markung Gosheim fortsetzendes größeres Gebiet zur Ausweisung als „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege“ vorgesehen.

Ca. 50 ha entfallen auf Markung Denkingen (s. Karte 5).

Bereich 5: Schließlich gibt es im Norden der Markung Denkingen, Gewann Pfannen, noch einen kleinen Ausläufer von 3,4 ha eines vorrangig auf Markung Gosheim geplanten „Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege“. Die Denkinger Teilfläche war bereits im RPlan 2003 als solche ausgewiesen (s. Karte 5).

 

Beurteilung zur baulichen Entwicklung im FNP und langfristigen Siedlungsentwicklung

Die Ausweisung der im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung enthaltenen „Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“, sowie die gleichzeitige Aufhebung der im RPlan 2003 bereits enthaltenen Ausweisungen haben keine relevanten Auswirkungen auf die baulichen Entwicklung im Rahmen des FNP 2030 ‐ 6. Fortschreibung.

Hinsichtlich der Erhaltung von langfristigen Entwicklungspotentialen wird jedoch auf mögliche Einschränkungen durch die geplante Ausweisung „Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“, unmittelbar am südlichen Ortsrand der Gemeinde, hingewiesen. Hier sollte die Grenze der Ausweisung „Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ auf die FNPDarstellung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,

Natur und Landschaft“ (TLinie) zurückgenommen werden (s. Karte 4).

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat nimmt die Bewertung des Büros Große Scharrmann zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.