Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung des Regionalplans sind das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz. Der Regionalplan entwickelt sich aus der Landesplanung. Der Flächennutzungsplan aus der Regionalplanung und die Bauleitplanung der Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan.
Der Regionalplan des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg stammt von 2003 und wird derzeit fortgeschrieben. Hierbei hat es immer wieder auch partielle Fortschreibungen zu einzelnen Handlungsfeldern gegeben z.B. 2010 Rohstoffsicherung.
Nunmehr erfolgt eine generelle Fortschreibung des Regionalplans, bei dem auch die Gemeinden angehört werden. Hierbei ist Denkingen im Bereich der „Regionalen Freiraumstruktur“ betroffen.
Hierzu haben wir nun das Büro Große-Scharmann gebeten, die geplante Fortschreibung des Regionalplans mit den bisherigen Planungen der Gemeinde Denkingen und der künftigen Fortentwicklung der Gemeinde Denkingen abzugleichen.
Auszug Gemeinde Denkingen
Beurteilung der im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung enthaltenen Ausweisungen zur
Freiraumstruktur
Konfliktpotentiale aus Sicht der
Flächennutzungsplanung und der langfristigen baulichen
Entwicklungsmöglichkeiten der Mitgliedsgemeinden
Gemeinde Denkingen
Regionalbedeutsame Grünzäsuren dienen
der Gliederung von Talräumen, insbesondere entlang
von Entwicklungsachsen. Durch die Festsetzung sollen
ausreichend große und ökologisch funktionsfähige Freiräume (Grünzüge und
Grünzäsuren) gesichert werden. „Einem weiteren Zusammenwachsen
der Siedlungen soll durch die Ausweisung von regionalen Grünzäsuren und
Grünzügen entgegengewirkt werden.“ (Regionalplan 2003 (RPlan 2003).
1 Regionale Freiraumstruktur
1.1 Regionale Grünzüge
Darstellung in den Karten
Regionaler Grünzug ‐ geplant:
violette Umgrenzung, hellviolette Farbfüllung
Regionaler Grünzug ‐ Bestand
im RPlan 2003: blaue Umgrenzung, blau Schraffur
Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)
(Z) „Die in der Raumnutzungskarte
ausgewiesenen regionalen Grünzüge sind
als größere naturnahe Freiflächen von
Überbauung freizuhalten, wobei standortgebundene bauliche Anlagen der Land‐ und Forstwirtschaft, der
technischen Infrastruktur und Anlagen für Erholung, Freizeit und Sport hiervon
ausgenommen sind, soweit sie die Funktion der Grünzüge nicht beeinträchtigen.“
(RPlan 2003)
(B) „Die größeren Freiräume im Verlauf der Entwicklungsachsen sind als
regionale Grünzüge ausgewiesen.
Hier kommen in der Regel mehrere ökologische Landschaftsfunktionen
zusammen: Grund und Hochwasserschutz, Arten‐ und Biotopschutz im
großräumigen Verbund sowie Ausgleich des Kleinklimas im Hinblick auf
Kaltluftentstehung und Luftaustausch.
Aufgrund ihrer Größe tragen die regionalen Grünzüge zur Erhaltung
der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt bei, erfüllen wichtige
Erholungsfunktionen und sollen letztlich eine möglichst harmonische Einpassung
der Siedlungsentwicklung in die Landschaft fördern.“ (RPlan 2003)
Örtliche Situation
Die Gemarkung Denkingen ist von dem im Entwurf der Regionalplan‐Fortschreibung
dargestellten
regionalen Grünzug im Primtal nicht betroffen (s. Karte 1 Aldingen).
Beurteilung zur baulichen Entwicklung im FNP
Nicht betroffen.
Beurteilung der langfristigen Siedlungsentwicklung
Nicht betroffen.
1.2 Regionale Grünzäsuren
Darstellung in den Karten
Regionale Grünzäsur ‐ geplant: rote Umgrenzung, grüngelbe Farbfüllung
Regionale Grünzäsur ‐ Bestand
im RPlan 2003: dunkelgrüne Umgrenzung, dunkelgrüne
Schraffur
Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)
(Z) „Die in der Raumnutzungskarte
ausgewiesenen regionalen Grünzäsuren sind als kleinräumige Gliederungselemente des Siedlungsraumes von
Überbauung freizuhalten, wobei standortgebundene
bauliche Anlagen der Land‐ und Forstwirtschaft und der technischen Infrastruktur hiervon
ausgenommen sind, soweit sie die Funktion der Grünzäsuren nicht beeinträchtigen.“ (RPlan 2003).
(B) „Mit Hilfe der Grünzäsuren
zwischen den Siedlungen soll in den stärker verdichteten Teilen der Region dem Entstehen von bandartigen Siedlungsstrukturen entgegengewirkt
werden. Diese Freiräume sind als
Gliederungselemente in der Landschaft zu verstehen, können darüber hinaus aber
auch Ausgleich z.B. für Kleinklima und Biotopschutz erfüllen und der
siedlungsnahen Erholung dienen.
Grünzäsuren sind dort ausgewiesen, wo die
Siedlungsstruktur bereits besonders stark verdichtet ist und nur noch relativ
kleine Freiflächen zwischen den Siedlungskörpern vorhanden sind. RPlan 2003)
Örtliche Situation
Nördlich angrenzend an den Gewerbestandort Denkingen ist im
Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung ein regionaler Grünzäsur
dargestellt. Die schematisch abgegrenzte geplante Grünzäsur (Rechteck) umfasst
eine Fläche von ca. 69 ha (s. Karte 1). Die Grünzäsur beginnt im Nordwesten auf Höhe des Schuppengebietes
„Hartplatz“, verläuft in südöstlicher Richtung unmittelbar oberhalb des
Unternehmensstandortes der Fa. Schwer‐Fittings und der geplanten
gewerblichen Baufläche „Erweiterung Hüttental“, verläuft dann unmittelbar
oberhalb des Gewerbegebietes Schreien. Dabei überspannt die geplante
Flächenausweisung die Erddeponie mit bestehendem Solarpark und geplanter
Erweiterungsfläche.
Die geplante Regionale Grünzäsur endet im Südosten in der offenen
Flur etwa auf Höhe der Wohnbebauung Klippenweg.
Beurteilung zur baulichen Entwicklung im FNP
Im FNP 2030 ‐ 6. Fortschreibung dargestellte geplante
Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen oder
Gewerbliche Bauflächen der Gemeinde Denkingen sind von der im
Entwurf zur Regionalplan‐Gesamtfortschreibung dargestellten regionalen
Grünzäsur nicht unmittelbar tangiert.
Das Schuppengebiet „Hartplatz“ wird zum Teil von der geplanten
Grünzäsur überspannt. Um Konflikte im Rahmen der baulichen
Entwicklung des Schuppengebietes auszuschließen, sollte die Grünzäsur um ca. 140 m gekürzt oder entsprechend nach
Südosten verlagert werden (s. Karte 1).
Die auf der Erddeponie befindliche und im FNP dargestellte
bestehende Sonderbaufläche „Solarpark“ sowie die geplante Sonderbaufläche
„Erweiterung Solarpark“ liegen inmitten der geplanten Grünzäsur (s. Karte 1). Die geplante regionalbedeutsame Grünzäsur darf der weiteren
Entwicklung des Solarstandortes nicht entgegenstehen. Da bauplanungsrechtlich
keine Privilegierung der Erzeugung erneuerbarer Energie durch Photovoltaik
besteht, sollte der regionale Grünzug
zwischen der Landesstraße L 433 und dem Wettbach getrennt werden.
Da der westliche Teil überwiegend aus Waldflächen besteht und
weitere Einschränkungen für die gewerbliche Entwicklung durch den geplanten
Grünzug bestehen (s. u.) wäre zu prüfen, ob die geplante
Ausweisung im Rahmen der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung überhaupt aufrechterhalten werden soll.
Beurteilung der langfristigen Siedlungsentwicklung
Die unmittelbar an den geplanten Grünzug angrenzende gewerbliche
Baufläche „Erweiterung Hüttental“ dient ausschließlich den betrieblichen Erfordernissen
des dort ansässigen Unternehmens Schwer‐ Fittings. Im Falle einer weiterhin prosperierenden Betriebsentwicklung ist nicht auszuschließen, dass mittel‐ bis langfristig ein weiterer
Flächenbedarf entsteht. Einem solchen Entwicklungsbedarf der
Fa. Schwer‐Fittings steht der geplante Regionale Grünzug entgegen. Zu
berücksichtigen ist, dass aufgrund der Topografie im Umfeld des Betriebes nicht
alle Flächen für gewerbliche Zwecke geeignet sind, daher eine gewisse
Flexibilität hinsichtlich der Potentialflächen sinnvoll erscheint (s. Karte 1).
1.3 Regionalplan 2003 ‐ bestehende Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren
Der im RPlan 2003 dargestellte, aus zwei Teilflächen bestehende Regionale Grünzug im Primtal wird aufgehoben. Von
diesem regionalen Grünzug ist die Markung Denkingen mit einer geringen Fläche
von ca. 2,6 ha betroffen (s. Karte 1 Aldingen).
2 Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen
2.1 Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz
und Landschaftspflege
Die Abgrenzungen „Schutzbedürftiger Bereiche für
Naturschutz und Landschaftspflege“ wurden in der VG Spaichingen im
Entwurf der Regionalplanfortschreibung gegenüber dem Regionalplan 2003 in
erheblichem Umfang reduziert. Hintergrund ist der Verzicht auf großflächigen
Überschneidungen mit Natura 2000‐Gebieten.
Raumordnerische Zielsetzung (Z) und Begründung (B)
Trotz des relativ hohen Freiraumanteils können
allenfalls 10% der Regionsfläche heute noch als ökologisch wertvoll im Sinne
des Natur‐ und Artenschutzes (Biotope) bezeichnet werden.
Diese Flächen sind als schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und
Landschaftspflege ausgewiesen.
(Z) „Die in der Raumnutzungskarte ausgewiesenen Biotope, die als naturnahe
Lebensräume wichtige ökologische Funktionen erfüllen und dem Fortbestand
gefährdeter oder seltener Tier‐
und Pflanzenarten dienen, sind zu erhalten. Eine Änderung der Nutzungsart und
andere Maßnahmen, welche die jeweilige charakteristische Ausprägung dieser
Biotope negativ beeinflussen können, sind zu unterlassen.“ (RPlan 2003)
(B) „Dabei wurden insbesondere
folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
‐ Anzahl und Zustand der in
ihrem Bestand gefährdeten Tier‐ und Pflanzenarten;
‐ Seltenheit, Ausprägung und
überregionaler Gefährdungsgrad der Vegetationsgesellschaft;
‐ die Funktion des Biotops im
ökologischen Verbund.
Um die ökologische Leistungsfähigkeit der Landschaft zu sichern,
müssen diese Gebiete unbedingt erhalten bleiben.
Nach wie vor gering ist der Biotopanteil in den landwirtschaftlich
besonders intensiv genutzten Teilen der Region. Im Interesse eines möglichst
gleichmäßigen und dichten Biotopverbundnetzes ist hier über die
Bestandssicherung hinaus die Schaffung zusätzlicher Biotope besonders wichtig,
wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Erhalt vieler Biotope Pflegemaßnahmen
erfordert, die mit erheblichen Kosten verbunden sein können.“ (Auszüge aus
RPlan 2003)
Darstellung
in den Karten
Schutzbedürftiger
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ‐ geplant:
orange‐farbige Umgrenzung, hellorangefarbige Farbfüllung
Schutzbedürftiger
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ‐ Bestand
im RPlan 2003:
lila‐farbige
Umgrenzung, blaue Quadrat‐Schraffur
Örtliche
Situation
Im
Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung sind auf Markung Denkingen
mehrere Ausweisungen
„Schutzbedürftiger
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ vorgesehen,
die sich teilweise auf den Nachbarmarkungen fortsetzen. Der auf Markung
Denkingen entfallende Flächenanteil geplanter Neuausweisungen umfasst insgesamt
174,8 ha (s. Karte 2).
Bereits
im RPlan 2003 sind auf Markung Denkingen „Schutzbedürftige
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ in
einem Umfang von 136,2 ha ausgewiesen. Teilflächen sind deckungsgleich mit den
geplanten Neuausweisungen. Im Zuge der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung
werden die bestehenden Flächenausweisungen des RPlans 2003 aufgehoben (s.
Karte 2).
Geplante
Ausweisungsflächen im Einzelnen:
Bereich
1: Auf der westlichen Markung zieht sich von der Ortslage bis zur
Markungsgrenze Aixheim ein „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz
und Landschaftspflege“ entlang des Südhanges des Wettbachtals. Der
Bereich besteht aus zwei Teilflächen von insgesamt 28,0 ha, die im Bereich von
Waldflächen unterbrochen sind (s. Karte 3). Die
Freiflächen‐Photovoltaikanlage „Aixheimer Bühl“ grenzt unmittelbar an.
Bereich
2: Eine Ausweisung „Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz
und Landschaftspflege“ ist auf der südlichen Markung vorgesehen.
Unmittelbar am südlichen Ortsrand beginnend umschließt die geplante Ausweisung
südlich der L 433 ringförmig ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet um das
Gewann „Heselen“(?). Der Ring schließt
sich auf Markung Spaichingen im Bereich des der nordexponierten Hangzone am
Arbach. Von den 84,5 ha liegen 66,9 ha auf Markung Denkingen (s.
Karte 4).
Bereich
3: Weiter östlich, südlich des Klippeneck, ist innerhalb des Hangwaldes eine
weitere Fläche im Gewann Kreuzsteige /
Distr. Katzenbrunnen von
26,6 ha als „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz
und Landschaftspflege“ im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung
dargestellt. Diese Ausweisung war weitgehend bereits im RPlan 2003 als Teil
einer größeren Flächenausweisung am Klippeneck enthalten (s.
Karte 4).
Bereich
4: Ebenfalls ausschließlich Hangwaldflächen umfassend, ist auf der
nordöstlichen Markung
Denkingen,
unterhalb des Hummelsberges, ein sich auf Markung Gosheim fortsetzendes
größeres Gebiet zur Ausweisung als „Schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz
und Landschaftspflege“ vorgesehen.
Ca. 50
ha entfallen auf Markung Denkingen (s. Karte 5).
Bereich
5: Schließlich gibt es im Norden der Markung Denkingen, Gewann Pfannen, noch
einen kleinen Ausläufer von 3,4 ha eines vorrangig auf Markung Gosheim
geplanten „Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz
und Landschaftspflege“. Die Denkinger Teilfläche war bereits im RPlan
2003 als solche ausgewiesen (s. Karte 5).
Beurteilung
zur baulichen Entwicklung im FNP und langfristigen Siedlungsentwicklung
Die
Ausweisung der im Entwurf der Regionalplan‐Gesamtfortschreibung
enthaltenen „Schutzbedürftigen Bereiche für
Naturschutz und Landschaftspflege“, sowie die gleichzeitige Aufhebung der im RPlan
2003 bereits enthaltenen Ausweisungen haben keine relevanten Auswirkungen auf
die baulichen Entwicklung im Rahmen des FNP 2030 ‐ 6. Fortschreibung.
Hinsichtlich
der Erhaltung von langfristigen Entwicklungspotentialen wird jedoch auf
mögliche Einschränkungen durch die geplante Ausweisung „Schutzbedürftiger
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“,
unmittelbar am südlichen Ortsrand der Gemeinde, hingewiesen.
Hier sollte die Grenze der Ausweisung „Schutzbedürftiger
Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ auf
die FNP‐Darstellung
„Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur
und Landschaft“ (T‐Linie)
zurückgenommen werden (s. Karte 4).
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat nimmt die Bewertung des Büros Große Scharrmann zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.