Rettungsweg Grundschule

Betreff
Rettungsweg Grundschule
Vorlage
GR/2017/041
Art
Beschlussvorlage GR

Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Juni 2016 wurde nachfolgendes festgehalten und angeordnet:
„…Da nur eine Stichstraße an die Schule führt, ist der Zugang für die Rettungskräfte nicht optimal. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das Hydrantennetz der Gemeinde und ist für den Ersteinsatz ausreichend.
Das Gebäude wir nach heutiger LBO gem. § 38 als Sonderbau eingestuft. Von der Anleiter-höhe entspricht die Schule der Gebäudeklasse 4. Ziel ist bei derartigen Einrichtungen, dass im Brandfalle die Nutzer des Objekts vor Eintreffen der Rettungskräfte die ausgewiesene Sammelplatzstelle selbständig erreichen können.“

Aus diesem Grunde wurde unter verschiedenen anderen Maßnahmen (Rauchmelder usw.) als zentrales Anliegen ein weiterer Rettungsweg in Form einer Außentreppe gefordert.

 

Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 (86/16) über die Durchführung und die Ergebnisse der Brandverhütungsschau sowie der Besichtigung im Rahmen der Unfallverhütung in der Grundschule sowie den beiden Kindergärten unterrichtet. Dabei hat der Gemeinderat unter anderem beschlossen:

 

Die Planungsgruppe G wird beauftragt, die notwendigen Planungen und Kosten-berechnungen für den Bereich der Grundschule im engen Einvernehmen mit der Schulleitung und der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Hierzu findet vorab eine gemeinsame Begehung mit dem Technischen Ausschuss statt.

Für Gemeindeverwaltung und Schulleitung war von Beginn an klar, dass man bei der Planung eines 2. Rettungswegs auch den Standort für einen Aufzug mit einplanen muss. Dabei wurde von Anfang an auch gegenüber dem Gemeinderat kommuniziert, dass wir im Wege der gesetzlichen Vorschriften der „Inklusion“ irgendwann einmal einen solchen Aufzug einbauen müssen. Dieser Einbau steht aktuell derzeit nicht an. Wir halten aber eine Aussage über den Standort eines Aufzugs (egal wann er kommt) jetzt im Zusammenhang mit dem Standort eines 2. Rettungswegs für dringend notwendig, da klar sein muss, welche Auswirkungen auf die Räumlichkeiten in der Schule, Kosten und Zufahrt beide Maßnahmen haben werden.

Die Planungsgruppe G hat dann in enger Absprache mit der Schulleitung und der Baurechtsbehörde eine Planung entwickelt, welche folgende Vorgaben berücksichtigt hat:

-       Bau einer Außentreppe wie von der Baurechtsbehörde gefordert

-       Eingriff in das Schulgebäude so gering wie möglich

-       Möglichst geringer Verlust an Räumlichkeiten der Schule

-       Klärung der Standortfrage Aufzug und Rettungstreppe

-       Sichere Lösung insbesondere auch im Hinblick auf das Alter der Grundschüler

 

Die Planungsgruppe G hat in einem ersten Entwurf die jetzige Lösung, allerdings mit der Fluchtrichtung in Richtung Rathausplatz/Schulhof, geplant. Weiter hat sie die Lösung Aufzug im Bereich des jetzigen Treppenhauses im Bereich Zufahrt TSV-Turnhalle geplant.

 

Sowohl bei einer Beratung im Technischen Ausschuss als auch bei der Beratung mit der Baurechtsbehörde und der Schulleitung wurde die Fluchtrichtung kritisch bewertet.
Die Kinder sollen sich vielmehr an dem ausgewiesenen Sammelpunkt im Schulgarten sammeln. Sie sollen nicht die Anfahrt der Feuerwehr blockieren und es ist zwingend erforderlich, dass nach einer Evakuierung eine Zählung der Grundschulkinder erfolgen kann.

 

Diese nachvollziehbaren Gründe haben dann zu der vorliegenden Planung Variante I geführt. Am Standort Aufzug hat sich nichts geändert. Zugang zum Aufzug ist über den Eingang in die Schule im Erdgeschoss. Der Aufzug kann so gesteuert werden, dass er nur mit entsprechender Berechtigung benutzt werden kann. Auch ein behinderter Schüler/Lehrer betritt die Schule über den Haupteingang, der bequem auch vom Parkplatz aus erreichbar ist bzw. er kann mit dem Fahrzeug bis an den Haupteingang gefahren werden.

Die Fluchtrichtung der Rettungstreppe wurde nunmehr gekehrt (Richtung TSV-Halle und Schulgarten), so dass bei einer Evakuierung die Richtung zum Sammelplatz vorgegeben ist.

 

Die Schulkonferenz hat sich somit eindeutig für diese Lösung ausgesprochen. Die Baurechtsbehörde stimmt dieser Lösung zu.

 

VORSCHLAG 1 Gemeinsamer Vorschlag Schule und Gemeindeverwaltung
Rettungstreppe und Aufzug „nebeneinander“ – Zugang TSV-Turnhalle

 

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Im Rahmen der Ortsbegehung durch den Gemeinderat am 11.03.2017 zusammen mit der stellv. Schulleiterin Frau Hermann und dem Architekten Herrn Gaßner wurde die geplante Maßnahme vor Ort besichtigt.

Hierbei wurde seitens der Schule noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit eines Standorts für einen Aufzug im Rahmen der Inklusion hingewiesen. Weiter wurde auf die angespannte Raumsituation in der Grundschule hingewiesen. Diese lässt eine Reduzierung der jetzigen Räumlichkeiten nicht zu.

 

Im Gemeinderat gab es hierbei einzelne Stimmen, die Zweifel an der Notwendigkeit der Inklusion und somit eines Aufzugs anmerkten. Weiter wurden Zweifel an der Standortwahl der Rettungstreppe vorgetragen. Es wurde daher beschlossen:

 

Neben der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung für einen 2. Rettungsweg und einen Standort für einen späteren Aufzug im Zuge der Inklusion soll ein weiterer Standort näher untersucht werden. Dabei soll auch dargestellt werden, was an Räumlichkeiten verloren geht und wo ggf. der Standort für einen Aufzug sein soll.

 

VORSCHLAG 2 – Alternative 1 und 2

 

Die Planungsgruppe G hat daraufhin eine erneute Untersuchung zu einem Rettungsweg am Gebäudeende (Richtung TSV-Turnhalle) und einem anderen Standort für einen möglichen künftigen Aufzug durchgeführt.

 

Dabei wurden für die Rettungstreppe zwei Alternativen dargestellt. Der Standort für einen Aufzug wurde im Innenbereich des Treppenhauses eingeplant.

 

 

Diese Lösung (wurde bereits bei der Ortsbegehung durch den Gemeinderat angesprochen) ist mit einem Verlust an Räumlichkeiten für die Schule wie folgt verbunden:

UG Technik

3,50 qm

1. OG: Klasse III

3,50 qm

1. OG Lehrer Bücherei

9,75 qm

2. OG Klasse IV

3,50 qm

2. OG Lehrer Bücherei

9,75 qm

2. OG Informationszimmer

19,66 qm

Flächenverlust insgesamt

49,65 qm

 

Wenn man diesen Flächenverlust durch Neubaumaßnahmen ersetzen möchte, hat man lt. Planungsgruppe G mit Kosten von ca. 130.000 € zu rechnen.

Für die Gemeindeverwaltung wäre die logische Konsequenz, diese Fläche durch einen Anbau zu ersetzen. Wo ein solcher Anbau erfolgen könnte, wurde nicht weiter untersucht.

 

Kostenvergleich:

Kosten jeweils netto ohne Baunebenkosten

 

Verwaltungs- und Schulvorschlag (Außenlift und Außentreppe Zugangsbereich TSV-Halle)

 

Gesamtkosten

140.650.--

Rettungstreppe

40.186.--

Aufzug

100.464.--

 

Neuzugang TSV-Turnhalle im Zusammenhang mit der Erschließung und Bebauung ehem. Bauhofareal

 

Variante 1 (Innenlift und Außentreppe Eingangsbereich TSV-Halle)

 

Gesamtkosten

151.784.--

Rettungstreppe

58.474.--

Aufzug

93.310.--

 

Ausgleich Verlust an Räumlichkeiten mit Kosten von ca. 130.000.--€

 

Variante 2 (Innenlift und Außentreppe Eingangsbereich TSV-Halle)

 

Gesamtkosten

179.349.--

Rettungstreppe

86.039.--

Aufzug

93.310.--

 

Ausgleich Verlust an Räumlichkeiten mit Kosten von ca. 130.000.--€

 

 

ZUSAMMENFASSUNG

 

-       Eine isolierte Betrachtung der Fluchttreppe ohne eine Standortbestimmung eines möglichen später hinzukommenden Aufzugs macht keinen Sinn.
Vielmehr würde dadurch die Gefahr bestehen, dass man unnötigerweise zweimal Eingriffe in die Gebäudestruktur unternimmt und somit zum einen die Kosten erheblich erhöht und zum anderen den Raumverlust in der Schule deutlich erhöht.

-       Es macht weiter keinen Sinn, die Fluchttreppe entsprechend dem Vorschlag 2 (Alternative) zu bauen und den Aufzug dann am Standort Vorschlag 1 (Verwaltungsvorschlag) zu bauen. Hierdurch würde man sich den Vorteil von Vorschlag 2 (keine Veränderung Zufahrt TSV-Halle) nämlich zunichte machen. Vielmehr müssen Lage Rettungsweg und Lage Aufzug jeweils den entsprechenden Vorschlägen 1 und 2 zugeordnet bleiben.

-       Der Bau eines Aufzugs steht derzeit nicht im Focus; allerdings muss für den Fall der Fälle ein möglicher Standort in Zusammenhang mit dem Standort der Fluchttreppe gefunden werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Einführung der Inklusion durch die Änderung des Schulgesetztes hinweisen:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15. Juli 2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet. Zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.

-       Der Vorschlag 1 ist mit einem Eingriff in die Zufahrt zur TSV-Turnhalle verbunden. Diese wäre über die jetzige Zuwegung nicht mehr mit einem PKW erreichbar, sehr wohl aber noch fußläufig.
Die jetzige Zufahrt ist aus Brandschutzgründen nicht besonders günstig. Weiter plant der TSV mittelfristig den Anbau eines Lagers.
Beide Gründe sprechen dafür, künftig die PKW-Anbindung der TSV-Turnhalle über eine gesonderte Zufahrt im Rahmen der Bebauung des ehem. Bauhofareals zu gestalten.
Wie bisher können die Parkplätze Schule und Rathaus für ein fußläufiges Erreichen der TSV-Turnhalle benutzt werden, d.h. für den „normalen“ Besucher wird sich nichts ändern, lediglich für den Zulieferverkehr.

-       Bei der Variante 2 verliert die Schule eine Fläche von ca. 50 qm. Der Verlust dieser Fläche kann nicht durch Nutzung anderweitiger Räumlichkeiten ausgeglichen werden. Vielmehr muss diese Fläche neu geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass durch geänderte Schulformen wie Inklusion oder Ganztagesschule der Raumbedarf in der Schule tendenziell größer werden wird.

-       Die Schulkonferenz hat sich eindeutig für die Variante 1 ausgesprochen, da sie aus organisatorischer Sicht eine gute Lösung darstellt und einen möglichst geringen Eingriff in die Gebäudesubstanz und somit Verlust an Räumlichkeiten darstellt. 

-       Gegenüber der Baurechtsbehörde hat sich die Gemeinde verpflichtet, 2018 die Fluchttreppe zu realisieren. Hierzu wurde im Haushalt 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 € beschlossen.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bau einer Fluchttreppe entsprechend der Variante 1 unter gleichzeitiger Festlegung eines Standorts eines möglichen künftigen Aufzugs entsprechend der Variante 1 (Außenaufzug).

  2. Die Planungsgruppe wird mit der Ausschreibung und Bauleitung beauftragt.

  3. Entsprechend der Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2017 wird die Maßnahme 2018 durchgeführt und im Haushalt 2018 neu veranschlagt.

  4. Es ist sicherzustellen, dass mit dem Bau auch eine Zufahrtsmöglichkeit zur TSV-Turnhalle geschaffen wird.