In der Gemeinderatssitzung am 13.09.2016 ist die
Anschaffung eines Elektrofahrzeugs mit der entsprechenden Ladestation in
Denkingen beschlossen worden
(Haushalt 2017: 35.000 €).
Der Gemeinderat hat die Anschaffung eines
Elektrofahrzeugs, die Installation einer Ladestation sowie die Schaffung einer
einheitlichen Plattform der Steuerungsgruppe bzw. der entsprechenden
Arbeitsgruppe der N-Region 5G übertragen.
In
der Zwischenzeit hat sich die Steuerungsgruppe mit der Anschaffung der
entsprechenden Fahrzeugflotte sowie der Ladeinfrastruktur befasst (Information
in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2017).
Bei
der Ladetechnik hat man sich für eine „nur“ für das eigene E-Fahrzeug
zugängliche Ladetechnik geeinigt.
Erst
in einem späteren Schritt sollen event. auch öffentliche Ladesäulen installiert
werden. Diese Standorte sind aber in der Regel nicht identisch mit der
jetzigen, eigens für das Spurwechselfahrzeug errichteten Ladestation. Die
Kosten einer solchen Ladestation richten sich nach Standort und notwendigen
Maßnahmen (Kabelgraben. Kabellänge…).
Es
wird mit Kosten in Höhe von ca. 10.250 € gerechnet (ohne Netzanschluss).
Bei
den öffentlichen Ladesäulen wird ein landkreisweites Netz aufgebaut.
Da
die öffentlichen Ladesäulen vom Bund gefördert werden, möchten wir nun doch
unverzüglich einen Antrag stellen.
Anträge
zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind bis zum
28.04.2017 einzureichen.
Die
Höchstsätze der Förderung belaufen sich auf maximal 40 % der Kosten.
Bei
der Antragstellung muss der Standort zwingend angegeben werden.
Als
mögliche Standorte möchten wir Ihnen folgende vorschlagen:
-
Rathaus
-
Gewerbegebiet
Sulzen
-
Penny
Wuhrer
Frank Nann
Bürgermeister
Zustimmung zur Antragsstellung einer Förderung für eine öffentliche Ladestation.
Festlegung des Standortes für die öffentliche Ladesäule für Elektrofahrzeuge
(Rathaus, Gewerbegebiet Sulzen oder Penny).