Überörtliche Prüfung der Gemeinde Denkingen 2012 - 2015

Betreff
Überörtliche Prüfung der Gemeinde Denkingen 2012 - 2015
Vorlage
GR/2017/024
Art
Beschlussvorlage GR

Unterrichtung des Gemeinderats nach § 43 Abs. 5 GemO

und VwV GemO Nr. 1 zu § 114

Die Jahresrechnungen der Gemeinden werden in regelmäßigen Abständen geprüft. Für die Prüfung der Gemeinde Denkingen ist das Landratsamt Tuttlingen, Kommunalamt zuständig.

In der Zeit vom 19.12.2016 bis 21.02.2017 wurden auf dem Rathaus in Denkingen sowie im Landratsamt Tuttlingen die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Haushaltsjahre 2012 – 2015 geprüft.

Die Prüfung erfolgte durch die stichprobenhafte Prüfung von bedeutenden Vorgängen im Verwaltungshaushalt sowie des gesamten Vermögenshaushalts. Weiter wurde auch die Rechnungsführung des Bürgerhauses geprüft.

Die Prüfung hat keine wesentlichen Anstände ergeben. Eine Schlussbesprechung entfällt. Es wurden keine Feststellungen getroffen, die eine Stellungnahme oder Tätigwerden der Gemeinde erforderlich machen.

Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse waren im Prüfungszeitraum geordnet. Die Verwaltung hat wirtschaftlich und sparsam gearbeitet. Die Vorhaben sind gewissenhaft und zügig durchgeführt worden.

Die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze entsprechend der GemHVO-kameral (Wahrheit und Klarheit, Vollständigkeit und Planmäßigkeit des Vollzugs) wird bestätigt. Die Kassen- und Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Kassenkredite wurden während des Prüfungszeitraums lediglich in einem ganz geringen Umfang zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsprobleme benötigt.

Nach dem Haushaltsplan 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung kann die Aufgabenerfüllung der Gemeinde Denkingen im Planungszeitraum als gesichert angesehen werden.

Dem Gemeinderat steht ein Einsichtsrecht in den Prüfungsbericht zu.

Der Prüfungsbericht ist angesichts der Tatsache, dass keine Prüfungsbemerkungen vorhanden sind und alle Fragen vor Ort während der Prüfung ausreichend geklärt werden konnten, als sehr positiv gewertet werden. Den Bediensteten der Gemeindeverwaltung und der Kämmerei der VG Spaichingen wird ausdrücklich für die vorbildliche und gewissenhafte Arbeit gedankt.

 

Wuhrer

Bürgermeister

Zustimmende Kenntnisnahme