Bestätigung des Feuerwehrkommandanten Peter Fetzer

Betreff
Bestätigung des Feuerwehrkommandanten Peter Fetzer
Vorlage
GR/2017/029
Art
Beschlussvorlage GR

Das Feuerlöschwesen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Daher wird der Kommandant nach der Wahl eines Kommandanten in der Hauptversammlung und der Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister für die Dauer von 5 Jahren bestellt.

Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr hat den bisherigen Kommandanten Peter Fetzer in geheimer Wahl (Vorschrift) wieder gewählt.

 

Nach § 8 Feuerwehrgesetz beträgt die Amtszeit fünf Jahre. Die Wahl für eine kürzere Amtszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Herr Peter Fetzer hat jedoch bereits frühzeitig erklärt, dass er nur für zwei Jahre zur Verfügung stehen wird. In dieser Zeit soll dann ein Nachfolger innerhalb der Freiw. Feuerwehr Denkingen gefunden und aufgebaut werden. Derzeit steht ein Nachfolger noch nicht fest.

 

Da der Feuerwehrkommandant von seinem Amt nicht Kraft eigenem Willensentschluss zurücktreten kann, kann er nur vom Gemeinderat von seinen Pflichten entbunden oder bei Verfehlungen abberufen werden. Mit der Zustimmung zur Bestellung von Peter Fetzer zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Denkingen erklärt der Gemeinderat gleichzeitig, dass er dem Wunsch des Kommandanten nach Ausscheiden in 2 Jahren entsprechen wird und ihn dann von seinen Pflichten als Kommandant entbinden wird.

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat erteilt der Bestellung des bisherigen Kommandanten Peter Fetzer für eine weitere Amtszeit nach erfolgter Wahl durch die Hauptversammlung am 24.03.2017 seine Zustimmung.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass Kommandant Peter Fetzer nicht die volle fünfjährige Amtszeit erfüllen wird sondern nach eigenem Wunsch in ca. zwei Jahren von seinen Pflichten als Kommandant entbunden werden will.