Änderung der Benutzungsgebührenordnung für die Mehrzweckhalle Denkingen
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.04.2017; TOP.: 1
Aufgrund der Grundsanierung der Mehrzweckhalle Denkingen 2016 sollen die Hallennutzungsgebühren neu kalkuliert werden.
Der laufende Aufwand wurde anhand der im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Kosten ermittelt. (siehe Anlage 1)
Lediglich für die Posten Abschreibungen und Kalk. Zinsen wurden neue Ansätze kalkuliert, da die neu sanierte Mehrzweckhalle im September 2016 erstmals in Betrieb ging.
Gemäß § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den Kosten auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen; dabei sind auch die aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte mit dem Wert zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung zu berücksichtigen.
Da es sich um eine Kernsanierung handelt haben wir ein neues Anlagegut im Anlagenachweis Denkingen aufgenommen. Der Anlagenachweis für die Mehrzweckhalle wird gemäß den Grundsätzen des KAG weitergeführt.
In Anlehnung an die bevorstehende Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2019 werden Anlagegüter mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2013 in den Anlagenachweis aufgenommen (6-Jahreszeitraum). Für die Gebührenkalkulation werden die hochgerechneten Kosten gemäß Kostenschätzung vom 08.02.2017 verwendet.
Strom- und Wasserkosten
Wie bisher auch erfolgt die Abrechnung des Stromverbrauchs aufgrund der Ablesung der Stromzähler zuzüglich Umsatzsteuer und gesetzlichen Abgaben zum jeweils geltenden Tarif.
Die Abrechnung des Wasser- und Abwasserverbrauchs erfolgt aufgrund der Ablesung des Wasserzählers und wird entsprechend der jeweils geltenden Gebühr in der Wasserversorgungssatzung bzw. der Abwassersatzung berechnet.
Da die angefallenen Kosten für Strom, Wasser und Abwasser direkt kostendeckend je nach Verbrauch vom Gebührenzahler erhoben werden, werden die entsprechend angesetzten Kosten für Wasser-, Abwasser- und Strom in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
Brandwachen
Der Kostenersatz richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Denkingen. Die entstandenen Kosten werden kostendeckend vom Gebührenzahler erhoben und daher ebenfalls in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
Hausmeistertätigkeit und
Bauhofstunden
Für rein auf Gewinn abzielende Tanzveranstaltungen örtlicher Vereine und Veranstalter wird unabhängig von der Dauer eine Gebühr für die Tätigkeiten des Hausmeisters erhoben. Die Hausmeistertätigkeit wird in Form von Bauhofstunden verrechnet. Die Tätigkeit liegt bei durchschnittlich 4 Stunden pro Veranstaltung. Nach dem aktuellen Verrechnungssatz sind dies 55 € * 4 Std. = 220 €. Bei einer angestrebten Kostendeckung von 25% für die Kosten des Hausmeisters wird ein pauschaler Satz von 55 € vorgeschlagen. Bei durchschnittlich 5 Veranstaltungen entspricht dies Einnahmen von 275 €.
Die tatsächlich anfallenden Bauhofstunden für das Auslegen und den Abbau des Schutzbodens oder für sonst. Tätigkeiten des Bauhofs, werden entsprechend in Rechnung gestellt. Der Stundensatz für den Einsatz von Bauhofmitarbeitern richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Verrechnungssatz.
Der Anlage 2 können die durchschnittlichen jährlichen Nutzungen der Halle durch entgeltliche Veranstaltungen entnommen werden. Dafür wurde die Anzahl der Veranstaltungen der letzten drei Jahre einschließlich der einzelnen Nutzungsarten herangezogen.
Die Aufteilung der restlichen für die Mehrzweckhalle anfallenden jährlichen Kosten, erfolgt über eine Äquivalenzziffernkalkulation.
Bei der Aufteilung der Kosten wird zwischen sportlichen Veranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen differenziert. Die sportlichen Veranstaltungen sowie Jugendveranstaltungen werden in Form geringerer Gebührensätze von der Gemeinde subventioniert. Für die Bewirtung, zusätzliche Nutzung der Küche, Teilküchennutzung und den Barbetrieb werden Zuschläge berechnet. Auch für Tanzveranstaltungen und private Veranstaltungen Auswärtiger (Hochzeiten) wird ein Zuschlag erhoben. Der jeweilige Zuschlag bzw. Subventionierung wird anhand von Äquivalenzziffern ausgedrückt.
Grundlage für die Kalkulation ist die Ermittlung von Bemessungseinheiten. Diese dienen der Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Veranstaltungsarten.
Nach Multiplikation der Äquivalenzziffer mit den Nutzungen erhalten wir die Gesamtbemessungseinheiten. Die ermittelten ansetzbaren Gesamtkosten der Mehrzweckhalle wurden durch die Gesamtbemessungseinheiten geteilt. Es ergeben sich Kosten pro Bemessungseinheit. Diese Kosten pro Bemessungseinheit werden nun in der Anlage 3 mit den spezifischen Bemessungseinheiten (Äquivalenzziffer x Anzahl der Veranstaltungen) je Veranstaltungsart multipliziert. Daraus ergibt sich die allgemeine Gebühr für die jeweilige Veranstaltung und die jeweiligen Zuschläge. Es wird ein Gesamtkostendeckungsgrad von 10% angestrebt.
Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren (ohne Bodenbelag) erfolgte mit der Benutzungsgebührenordnung vom 19.02.2013. Die Gebühren sind somit seit 2013 konstant geblieben. Bei der Gebührenanpassung sind dieser Umstand und die Generalsanierung zu berücksichtigen. Der reine Übungsbetrieb ist weiterhin von den Gebühren befreit.
Gemeinde Denkingen
Landkreis Tuttlingen
Benutzungsgebührenordnung
für die Mehrzweckhalle Denkingen vom
18.04.2017
Der
Gemeinderat der Gemeinde Denkingen hat am 18.04.2017 in öffentlicher Sitzung
die Benutzungsgebührenordnung für die Mehrzweckhalle Denkingen wie folgt beschlossen:
1. Allgemeines
1.1 Entsprechend der Ziffer 14 der
Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Denkingen vom 12.06.2001 werden für
die Benutzung der Mehrzweckhalle Miet- und Nebenkosten nach der nachfolgenden
Benutzungsgebührenordnung erhoben.
1.2 Erstreckt sich eine Veranstaltung
zusammenhängend über mehrere Tage (bis zu 3 Tage) so werden die Gebühren nur
einmal berechnet.
1.3 Sämtliche
Nebenkosten und Gebühren (einschließlich Zuschlag für Hausmeistertätigkeit,
Einsatz Bauhofmitarbeiter und Brandwache) werden von der Gemeindeverwaltung in
Rechnung gestellt.
2. Nebenkosten
allgemein
2.1 Bei Veranstaltungen, für die
Benutzungsgebühren im Rahmen dieser Benutzungsgebührenverordnung für die
Mehrzweckhalle Denkingen erhoben werden, werden der Strom- und Wasserverbrauch
angerechnet.
2.2 Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt
aufgrund der Ablesung der Stromzähler zuzüglich Umsatzsteuer und gesetzliche
Abgaben (z. B. Kohleabgaben) zum jeweils geltenden Tarif.
2.3 Die Abrechnung des Wasser- und Abwasserverbrauchs erfolgt aufgrund der
Ablesung des Wasserzählers und wird entsprechend der jeweils geltenden Gebühr
in der Wasserversorgungssatzung bzw. der
Abwassersatzung berechnet.
3. Sportliche
Veranstaltungen
3.1 Grundgebühr für Sportveranstaltungen
(einschließlich Tribüne, Umkleideräume, Duschen) 135 EUR
3.2 Zuschlag für Bewirtung (ohne
Küchenbenutzung jedoch Foyer) 35
EUR
3.3 Zuschlag für Küchenbenutzung 70 EUR
4. Kulturelle und
sonstige Veranstaltungen
4.1 Grundgebühr (einschließlich Stühle,
Tische, Bühne, ohne Bar) 225 EUR
4.2 Zuschlag für Bewirtung (ohne
Küchenbenutzung) 135 EUR
4.3 Zuschlag für Küchenbenutzung 100 EUR
4.4
Zuschlag für Barbetrieb
(einschließlich Ausleihung gemeindeeigene Bar) 155 EUR
4.5 Gesamtgebühr für Hochzeiten Auswärtiger 1.635 EUR (1.500)
4.5.1 Kaution für Veranstaltungen 500 EUR
5.
Jugendveranstaltungen
5.1 Grundgebühr für Jugendveranstaltungen
(einschließlich Tribüne, Umkleideräume, Duschen, Bestuhlung, Bühne, ohne Bar) 45 EUR
5.2 Zuschlag für Bewirtung (ohne
Küchenbenutzung jedoch Foyer) 15
EUR
6. Zuschlag für
Hausmeister-, und Bauhoftätigkeit
6.1 Für rein auf Gewinn abzielende
Tanzveranstaltungen örtlicher Vereine und Veranstalter wird unabhängig von der
Dauer eine Gebühr für die Tätigkeiten des Hausmeisters erhoben 55 EUR
ab 2.00
Uhr wird für jede angefangene Stunde zusätzlich berechnet 30 EUR
6.2 Die
tatsächlich anfallenden Bauhofstunden für das Auslegen und den Abbau des
Schutzbodens oder für sonst. Tätigkeiten des Bauhofs, werden entsprechend in
Rechnung gestellt. Der Stundensatz für den Einsatz von Bauhofmitarbeitern
richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Verrechnungssatz.
7. Probelokal
7.1 Probelokal (einschließlich Foyer oder
umgekehrt) 80 EUR
7.2 Zuschlag für Bewirtung 35 EUR
7.3 Zuschlag Küchenbenutzung 70 EUR
7.4 Zuschlag für Barbetrieb 125 EUR
8. Sonstige
Zuschläge
8.1 Bei Teilküchenbenutzung (Besteck,
Spülmaschine, ohne Herd und Fritteuse) 40
EUR
8.2 Zuschlag für
reine Tanzveranstaltung 620 EUR
8.3 Auslegen und Abbau des
Schutzbodens 150 EUR
9. Brandwachen
9.1 Die Kosten für die angeordnete Brandwache
trägt der Veranstalter. Der Kostenersatz richtet sich nach der Satzung über die
Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Denkingen.
10. Auswärtige
Vereine
8.1 Bei Veranstaltungen auswärtiger
Veranstalter verdoppelt sich die Gebühr mit Ausnahme von Ziffer 2 und 5.
8.2 Bei auswärtigen Veranstaltern dürfen
einheimische Gruppen und Vereine nicht als Veranstalter vorgeschoben werden. In
diesem Falle wird die Hallengebühr wie für einen auswärtigen Veranstalter
berechnet.
8.3 Bei Veranstaltungen auswärtiger
Veranstalter kann die Gemeindeverwaltung eine Kaution von mindestens 100 v. H.
der entsprechenden Gebühr festsetzen.
11.
Jugendveranstaltungen
Als
Jugendveranstaltungen gelten Veranstaltungen, bei denen überwiegend Jugendliche
mitwirken. Als Jugendliche zählen Personen bis zum 18. Lebensjahr.
12. Inkrafttreten
Diese Benutzungsgebührenordnung
tritt am 01.05.2017 in Kraft.
Die
Benutzungsgebührenordnung vom 19.02.2013 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Hinweis:
Eine
etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Abweichend
hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach
Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der
Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die
Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer
die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist
geltend gemacht hat.
Denkingen,
den 18.04.2017
Wuhrer
Bürgermeister
4.1 |
Grundgebühr |
145 € |
225 € |
80 € |
4.2 |
Bewirtung (ohne Küche) |
90 € |
135 € |
45 € |
4.3 |
Küchenbenutzung |
60 € |
100 € |
40 € |
4.4 |
Zuschlag für Teilküchenbenutzung |
30 € |
40 € |
10 € |
4.5 |
Zuschlag für reine Tanzveranstaltung |
570 € |
620 € |
50 € |
4.6 |
Zuschlag für Barbetrieb |
155 € |
255 € |
100 € |
4.7 |
Jugendveranstaltungen |
30 € |
45 € |
15 € |
4.7.1 |
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
5 € |
15 € |
10 € |
4.8 |
Gesamtgebühr für Hochzeiten
Auswärtiger |
1.500 € |
1.635 € |
135 € |
4.8.1 |
Kaution für Veranstaltungen |
500 € |
500 € |
- € |
|
|
|
||
5. |
Zuschlag für Hausmeister |
|
|
|
5.1 |
Hausmeistertätigkeit |
35 € |
55 € |
20 € |
5.1.1 |
Zuschlag ab 2 Uhr pro Stunde |
25 € |
30 € |
5 € |
|
|
|
||
6. |
Sonderräume und sonstige Zuschläge |
|
|
|
6.1 |
Probelokal und Foyer |
50 € |
80 € |
30 € |
6.2 |
Bewirtung (ohne Küche) |
5 € |
35 € |
30 € |
6.3 |
Zuschlag Küchenbenutzung |
45 € |
70 € |
25 € |
6.4 |
Teilküchenbenutzung |
30 € |
40 € |
10 € |
6.5 |
Barbetrieb Foyer |
78 € |
125 € |
47 € |
6.6 |
Auslegen und Abbau des Schutzbodens
zzgl. Bauhof |
150 € |
150 € |
- € |
|
|
|
|
|
Anzahl der entgeltlichen
Veranstaltungen |
Durchschnitt |
2016 |
2015 |
2014 |
|
Sportliche Veranstaltung |
Grundgebühr |
1 |
1 |
1 |
1 |
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
Küchenbenutzung |
1 |
0 |
1 |
0 |
|
Zuschlag für Teilküchenbenutzung |
3 |
1 |
4 |
2 |
|
Jugendveranstaltung |
2 |
0 |
4 |
2 |
|
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
2 |
0 |
4 |
2 |
|
Kulturelle Veranstaltung |
Grundgebühr |
11 |
9 |
13 |
11 |
Bewirtung (ohne Küche) |
11 |
9 |
13 |
11 |
|
Küchenbenutzung |
2 |
2 |
1 |
2 |
|
Zuschlag für Teilküchenbenutzung |
6 |
4 |
7 |
6 |
|
Zuschlag für reine Tanzveranstaltung |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Zuschlag für Barbetrieb |
5 |
4 |
5 |
4 |
|
Jugendveranstaltungen |
1 |
0 |
0 |
1 |
|
Bewirtung |
1 |
0 |
0 |
1 |
|
Gesamtgebühr für Hochzeiten
Auswärtiger |
3 |
3 |
5 |
1 |
|
Probelokal |
Probelokal und Foyer |
1 |
1 |
0 |
1 |
Bewirtung (ohne Küche) |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
Zuschlag Küchenbenutzung |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Teilküchenbenutzung |
1 |
1 |
0 |
1 |
|
Barbetrieb Foyer |
1 |
0 |
1 |
1 |
|
Hausmeister** |
5 |
5 |
5 |
5 |
|
|
|||||
die Tätigkeit liegt bei
durchschnittlich 4 Stunden pro Veranstaltung. Nach dem aktuellen
Verrechnungssatz sind dies 55 € * 4 Std. = 220 €. Bei einer Kostendeckung von
25% wird ein pauschaler Satz von 55 € vorgeschlagen. |
Äquivalenz-ziffer |
Nutzung |
Bemessungseinheiten |
Kosten je Bemessungs-einheiten |
Kosten je Veranstaltung |
KD 10% |
Gebühren-vorschlag |
gesamte Einnahmen jährlich |
|||
Sportliche Veranstaltung |
Grundgebühr |
1 |
1,00 |
1 |
1.361,65 € |
1.361,65 € |
136,17 € |
135,00 € |
135,00 € |
|
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
0,25 |
1,00 |
0,25 |
340,41 € |
340,41 € |
34,04 € |
35,00 € |
35,00 € |
||
Küchenbenutzung |
0,5 |
1,00 |
0,5 |
680,83 € |
680,83 € |
68,08 € |
70,00 € |
70,00 € |
||
Zuschlag für Teilküchenbenutzung |
0,3 |
3,00 |
0,9 |
1.225,49 € |
408,50 € |
40,85 € |
40,00 € |
120,00 € |
||
Jugendveranstaltung |
0,33 |
2,00 |
0,66 |
898,69 € |
449,35 € |
44,93 € |
45,00 € |
90,00 € |
||
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
0,1 |
2,00 |
0,2 |
272,33 € |
136,17 € |
13,62 € |
15,00 € |
30,00 € |
||
Kulturelle Veranstaltung |
Grundgebühr |
1,66 |
11,00 |
18,26 |
24.863,76 € |
2.260,34 € |
226,03 € |
225,00 € |
2.475,00 € |
|
Bewirtung (ohne Küche) |
1 |
11,00 |
11 |
14.978,17 € |
1.361,65 € |
136,17 € |
135,00 € |
1.485,00 € |
||
Küchenbenutzung |
0,75 |
2,00 |
1,5 |
2.042,48 € |
1.021,24 € |
102,12 € |
100,00 € |
200,00 € |
||
Zuschlag für Teilküchenbenutzung |
0,3 |
6,00 |
1,8 |
2.450,97 € |
408,50 € |
40,85 € |
40,00 € |
240,00 € |
||
Zuschlag für reine Tanzveranstaltung |
4,55 |
1,00 |
4,55 |
6.195,52 € |
6.195,52 € |
619,55 € |
620,00 € |
- € |
||
Zuschlag für Barbetrieb |
1,88 |
5,00 |
9,4 |
12.799,53 € |
2.559,91 € |
255,99 € |
255,00 € |
1.275,00 € |
||
Jugendveranstaltung |
0,33 |
1,00 |
0,33 |
449,35 € |
449,35 € |
44,93 € |
45,00 € |
45,00 € |
||
Bewirtung (Foyer, ohne Küche) |
0,1 |
1,00 |
0,1 |
136,17 € |
136,17 € |
13,62 € |
15,00 € |
15,00 € |
||
Gesamtgebühr für Hochzeiten
Auswärtiger |
12 |
3,00 |
36 |
49.019,46 € |
16.339,82 € |
1.633,98 € |
1.635,00 € |
4.905,00 € |
||
Probelokal |
Probelokal und Foyer |
0,6 |
1,00 |
0,6 |
816,99 € |
816,99 € |
81,70 € |
80,00 € |
80,00 € |
|
Bewirtung (ohne Küche) |
0,25 |
1,00 |
0,25 |
340,41 € |
340,41 € |
34,04 € |
35,00 € |
35,00 € |
||
Zuschlag Küchenbenutzung |
0,5 |
1,00 |
0,5 |
680,83 € |
680,83 € |
68,08 € |
70,00 € |
- € |
||
Teilküchenbenutzung |
0,3 |
1,00 |
0,3 |
408,50 € |
408,50 € |
40,85 € |
40,00 € |
40,00 € |
||
Barbetrieb Foyer |
0,9 |
1,00 |
0,9 |
1.225,49 € |
1.225,49 € |
122,55 € |
125,00 € |
125,00 € |
||
11.400,00 € |
||||||||||
BE gesamt: |
89 |
|||||||||
lfd. Kosten: |
121.187,00 € |
|||||||||
Kosten je BE |
1.361,65 € |
|||||||||
Wuhrer
Bürgermeister
1. Den laufenden Kosten, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, sowie den kalkulatorischen Kosten inklusive 4,25%-iger Verzinsung wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat beschließt folgende Benutzungsgebührenordnung für die Mehrzweckhalle Denkingen.