Spendenbericht 2. Halbjahr 2016

Betreff
Spendenbericht 2. Halbjahr 2016
Vorlage
GR/2017/004
Art
Beschlussvorlage GR

Der Landtag hat zum 18.02.2006 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Darin wird die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen durch Amtsträger zur Erfüllung kommunaler Aufgaben neu geregelt und gleichzeitig klargestellt, dass das Werben und die Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig sind.

 

Über die Entgegennahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

 

Wuhrer                                                                                                     Nann

Bürgermeister

Die vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 eingegangenen Spenden (Anlage) werden angenommen.