Der Landtag hat zum 18.02.2006 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Darin wird die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen durch Amtsträger zur Erfüllung kommunaler Aufgaben neu geregelt und gleichzeitig klargestellt, dass das Werben und die Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig sind.
Über die Entgegennahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Wuhrer
Nann
Bürgermeister
Die vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 eingegangenen Spenden (Anlage) werden angenommen.