TOP Ö 3: Planung und Kostenschätzung Sanierung Hauptstraße 1. Abschnitt 2020

1. Von der Kostenberechnung sowie den Ausführungen zum Bauzeitenplan und der Verkehrsführung wird Kenntnis genommen.

2. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2020 eingestellt.

 


Der Gemeinderat hat beschlossen im kommenden Jahr einen ersten Abschnitt der Hauptstraße/L 433 von der Kreuzung L 433/K 5907 (Frittlingen/Gosheim) bis zur Wettbachbrücke zu sanieren. Gleichzeitig wird die Glasfaseranbindung in diesem Bereich bis zum Rathaus/Bürgerhaus/Grundschule) durchgeführt.

Da es sich um eine Landesstraße handelt ist für die Erneuerung der Straßendecke einschl. Straßeneinläufen das Land, für die Gehwege sowie die Infrastruktur in der Straße (Wasserleitung, Kanal, Glasfaser) die Gemeinde zuständig.

Für die gemeindliche Maßnahme wird ein wasserwirtschaftlicher Förderantrag gestellt.

 

1.

Gesamtkosten Straßenbau

1.162.000,00

2.

Gesamtkosten Mischwasserkanal

370.000,00

3.

Gesamtkosten Wasserleitung

388.000,00

 

Gesamtkosten Gemeinde

1.920.000,00

Nicht beinhaltet die Kosten Glasfaserausbau.

 

Begründung:

Die Erneuerung des Fahrbahnbelags und der im Norden ab Zufahrt „Im Dörfle“ liegenden Kanalisation, sowie der kompletten Wasserleitung nebst Ertüchtigung aller Hausanschlussleitungen sind dringend erforderlich. Fahrbahnbelag und Einbauten sind in einem schlechten Zustand.

Kanalisation:

Die Rohre sind teilweise stark beschädigt und undicht. Somit versickert Abwasser in den Untergrund. Anderseits dringt an verschiedenen Stellen Fremdwasser ein. Alle Hausanschlussleitungen sowie die vorhandenen Straßenablaufschächte sind nicht ordnungsgemäß angeschlossen.

Wasserleitung:

Durch die Kanalisationsarbeiten wird die vorhandene Wasserleitung in Mitleidenschaft gezogen und kann nicht zerstörungsfrei belassen werden. An der bestehenden Wasserleitung fallen wegen häufig wiederkehrenden Leitungsbrüchen erhöhte Reparaturaufwendungen an. Die Leitungen wird daher durch eine neue duktile Gussleitung DIN 100/150mm ersetzt. Alle veralteten Hausanschlüsse (Graugussrohre) werden ebenfalls erneuert.

Bauzeitenplan:

Gewerk:

Beginn

Ende

Vorbereitende Arbeiten zur Planung u. Ausschr.

Dez. 2019

Jan. 2020

Ausführungsplanung

Feb. 2020

 

Ausschreibung

Feb. 2020

 

Submission, Vergabe, Auftrag

März 2020

 

Baubeginn

April 2020

 

Kanalisationsarbeiten einschl. Wasserleitung

April 2020

Juli 2020

Straßenbauarbeiten

August 2020

Sept. 2020

Urlaub

Im Aug. 2020

 

Angleichs- u. Restarbeiten, Asphaltdecken

Okt. 2020

 

Bauende, Abnahme

Im Nov. 2020

 

 

Verkehrsführung:

Während der Bauarbeiten muss der Verkehr überörtlich umgeleitet werden, da innerorts keine Umleitungsstrecke zur Verfügung steht. Trotz Vollsperrung wird der Anlieger- und Rettungsverkehr aufrechterhalten.

Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Hofäcker“ muss ständig gewährleistet bleiben. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Sulzen“ ist über die K 5907 gewährleistet.

Weitere Verkehrsbehinderungen werden sich durch die Verlegung des Glasfaserkabels ergeben. Außerhalb der Baustelle „Hauptstraße 1. Abschnitt“ sind von den Behinderungen hauptsächlich die Gehwege und Zufahrten betroffen. Das Glasfaserkabel wird im Gehweg oder wo möglich im Grünbereich verlegt.