TOP Ö 5: Abweisung der Klage Betting gegen das Land Baden-Württemberg in Sachen Bürgermeisterwahl

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ohne weitere Diskussion nimmt der Gemeinderat die Vorlage 005 zur Kenntnis.    

 

 


Während der Verhandlung tritt um 19.35 Uhr Gemeinderat Rudolf Betting grußlos ein.

 

Auszug Urteilsbegründung

 

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer Deutlichkeit die Klage und die Begründung der Klage des Herrn Betting und der Mitunterzeichner des Einspruchs gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen, dass für Interpretationen kein Spielraum mehr bleibt.

 

Insbesondere hat das Gericht Behauptungen des Klägers als „ersichtlich ins Blaue hinein erfunden“ und „die Anzeige für jeden durchschnittlichen Leser erkennbar“ definiert; von der Wahrnehmung der Interessen der Bürger, wie vom Kläger ausgeführt, bleibt nach dieser Urteilsbegründung kein Raum mehr. Vielmehr war die Klage die logische Fortsetzung der bisherigen, sich immer als haltlos und teilweise aus der Luft gegriffenen Vorwürfe, Anzeigen und Beschwerden der Gemeinderäte der Betting, Staudenmayer und Zepf.

 

Das Gericht hat am 13.12.2016 für Recht erkannt:

 

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

 

Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Landratsamts Tuttlingen welches den Einspruch des Gemeinderats Betting wegen offensichtlicher Unbegründetheit abgelehnt hat, und somit gegen das Land Baden-Württemberg. Beigeladen im Verfahren waren jeweils die Gemeinde Denkingen sowie Bürgermeister Rudolf Wuhrer.

 

Der Einspruch Betting und Co. und letztendlich die Klage richteten sich gegen eine Wahlanzeige für den Bürgermeister im Anzeigenteil des Gemeindemitteilungsblatt der Gemeinde Denkingen. Es wurde vorgetragen, dass diese Wahlwerbung gegen das Neutralitätsgebot und gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoße. Da der Bürgermeister die Verantwortung für das Gemeindemitteilungsblatt trage, sei ihm auch diese Anzeige zuzurechnen und daher handle es sich um eine unzulässige Wahlbeeinflussung.

 

 

 

Das Verwaltungsgericht stellt nunmehr fest, dass der Grundsatz der Neutralität nicht grundsätzlich die Veröffentlichung von Anzeigen und Wahlanzeigen in Amtsblättern von Gemeinden verbiete, sofern Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes nicht verletzt würden.

 

In dem Wahlaufruf im Gemeindemitteilungsblatt liegt keine unzulässige Wahlbeeinflussung statt. Das Gebot der Neutralität staatlicher Stellen im Wahlkampf und das Recht auf Chancengleichheit wurden nicht verletzt. Die besagte Anzeige ist weder vom Bürgermeister noch von einem Gemeindeorgan verfasst worden oder ist ihnen zuzurechnen. Vielmehr handelt es sich um die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckte Wahlempfehlung einer Privatperson (Ehrenbürger Hermann Buschle). Den Ehrenbürger trifft keine Neutralitätsverpflichtung, da der Titel Ehrenbürger an keine besonderen Rechte und Pflichten gebunden ist.

 

Auch die Gemeinde als Herausgeberin des Amtsblatts hat das Neutralitätsgebot nicht verletzt. Nach dem Impressum ist verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarung der Gemeindeverwaltung Denkingen der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil ist für jeden erkennbar der Nussbaumverlag.

 

Die Veröffentlichung eines Wahlaufrufs –wie hier- im Anzeigenteil des Amtsblatts führt nicht dazu, dass seitens der Gemeinde eine Verantwortung vorliegt, weil diese eben nicht für den Anzeigenteil verantwortlich ist. Sie hat auch keinerlei Einfluss auf den Anzeigenteil, der nämlich ausschließlich vom Verlag zu verantworten ist.

 

Das Gericht stellt fest, dass kein amtlicher Charakter der Anzeige bestand. Der Beitrag stand nicht im amtlichen Teil des Amtsblatts, vielmehr war der amtliche Teil des Amtsblatts vom kommerziellen Anzeigenteil erkennbar abgegrenzt. Die Wahlempfehlung war insoweit für den durchschnittlichen Leser und Wähler auch drucktechnisch hinreichend als private Anzeige erkennbar. Sie befand sich mitten im Anzeigenteil und nicht im amtlichen Teil des Amtsblatts.

 

Die von Betting weiter aufgestellte Behauptung, der Bürgermeister habe Einfluss auf die Wahlwerbung genommen hat das Gericht wie folgt abgewiesen:

 

Die diesbezüglichen vagen Behauptungen des Klägers zu einer etwaigen finanziellen und/oder inhaltlichen Einflussnahme des Bürgermeisters auf die Wahlwerbung sind ersichtlich ins Blaue hinein aufgestellt und entbehren hinreichend konkreter Anknüpfungstatsachen.

 

 

 

 

Zusammenfassend bestätigt das Gericht sehr eindeutig und klar, dass die Anzeige ihrem objektiven Erscheinungsbild nach keinen amtlichen Charakter hat und den durchschnittlichen Leser insoweit nicht in unzulässiger Weise zu beeinflussen geeignet ist.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

Gemeinderat Jürgen Thieringer gibt im Namen der Fraktion Freie Bürger und Unabhängige Bürger eine Erklärung ab. U. a. führt er aus, dass das Verwaltungsgericht Freiburg mit einer ausführlichen Begründung in aller Deutlichkeit die Klage des Herrn Betting und der Mitunterzeichner abgewiesen hat. Dies war seiner Einsicht nach nicht anders zu erwarten. Es ist   legitim, dass man bei einer Bürgermeisterwahl einen Gegenkandidat sucht, so wie dies bei der Bürgermeisterwahl 2015 auch geschehen ist, das was allerdings nach dem 2. Wahlgang erfolgt ist insbesondere das Einspruchs- und Klageverfahren hat nichts mehr mit dem     Wählerwillen der Denkinger Bevölkerung zu tun. Irgendwann einmal muss man demokratische Entscheidungen auch akzeptieren. Dieses Verfahren war nur ein weiterer von vielen Vorgängen der Gemeinderäte Rudolf Betting, Suse Staudenmayer und Matthias Zepf die sich gezielt gegen einzelne Personen in Denkingen insbesondere den Bürgermeister mit seiner Familie und auch einzelnen Gemeinderäten gerichtet hat. Dies alles hat Denkingen nach außen hin in denkbar schlechter Weise repräsentiert.

 

Dabei hat Denkingen mit 2 Großveranstaltungen Albabtrieb und Ringtreffen bewiesen, dass man wenn man zusammenhält große Dinge erreichen kann. Hier hat Denkingen wieder einmal positive Schlagzeilen geerntet, die jedoch durch permanente Angriffe ins Negative verkehrt wurden. Fast krampfhaft sucht man immer wieder unbegründete Angriffspunkte gegen die Verwaltung und das hat sich im gesamten Kalenderjahr 2016 durchgezogen. Man fragt sich was dies mit vernünftiger Gemeinderatsarbeit zu tun hat.

 

Man habe versucht einander die Hand zu reichen indem man das auferlegte Bußgeld     Staudenmayer zurückgenommen hat. Aber auch dies wurde nicht von Erfolg gekrönt und die Attacken laufen weiter. Es wäre nun an der Zeit Konsequenzen zu ziehen um von der Gemeinde weiteren Schaden abzuwenden und zurückzutreten.

 

Gemeinderat Achim Lewedey führt aus, dass er sich insgesamt die Sinnfrage gestellt hat. Er frage sich seit Langem ob jeder in diesem Gremium weiß was er tut. Er sieht bei einigen aber jegliche fehlende Akzeptanz zu klar strukturierten sachbezogenen Themen. Alternativlose kostenmoderate Sachthemen werden grundsätzlich in Frage gestellt, zerpflückt und teilweise die Verwaltung mit sinnloser Arbeit und Anfragen überhäuft. Der Umgang gegenüber dem Bürgermeister, der seit dem Beginn seiner Amtszeit immer und ausschließlich das Wohl der Gesamtgemeinde im Auge hatte ist teilweise unterirdisch. Weiter führt er aus, dass die Bürgermeisterwahlen durchweg personifiziert Schaukämpfe mit wüsten Behauptungen, Intrigen und Anfeindungen die für den normal denkenden Bürger und seine Fraktionsgemeinschaft jeglicher Grundlage entbehrten, nach dem Motto immer drauf auf den Amtsinhaber. Er habe allerdings auch große Bedenken ob dies von den betreffenden Gemeinderäten selbst inszeniert worden sind oder ob hier nicht ein nimmermüder Ideengeber die Vorgaben gibt und das 3er Kollegium nur als Erfüllungsgehilfen tätig wird. Man habe das Thema Unfrieden schaffen in der Gemeinde schon hinlänglich und schmerzhaft erleben müssen. Schon lange geht es nicht mehr um Denkinger Kommunalpolitik und das Wohl der Gemeinde sondern um Angriffe um dem Bürgermeister zu schaden. Daher seine abschließende Frage ob es überhaupt für die betreffenden Gemeinderäte noch Sinn macht für Denkingens Wohl  Politik machen zu wollen nach Jahren des Blockierens, des Infragestellens und der fehlenden ehrlichen Loyalität mit der Gemeinde Denkingen. Daher wäre ich nicht überrascht, wenn sich der Gemeinderat künftig einseitig personell verändern will  -  ja eigentlich sollte“.

 

Gemeinderat Matthias Zepf führt aus, dass diese Ausführungen unterste Schublade seien. Nach den Erfahrungen des ersten Wahlgangs habe man sehr wohl die Notwendigkeit gesehen diesen zweiten Wahlgang gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Laudatio zurückzutreten kann er überhaupt nicht nachvollziehen. Da er durch eine demokratische Wahl gewählt    wurde, werde er auch sein Amt weiterhin ausführen. Die gemachten Anschuldigungen seien haltlos und diffamierend und werden Konsequenzen haben.

 

Gemeinderätin Suse Staudenmayer führt aus, dass sie nur ihre demokratischen Rechte wahrnimmt. Nie habe sie jemanden persönlich angegriffen. Sie habe aber auch den Eindruck wenn man in diesem Gremium anderer Meinung sei dann würde man Abseits gedrängt.