TOP Ö 4: Bebauungsplanverfahren Hozenbühl - Planentwurf und Straßenbezeichnung

Beschluss: einstimmig beschlossen

  1. Der Gemeinderat stimmt diesem Planentwurf zu und bittet die Verwaltung auf dieser Grundlage die weiteren rechtlichen Schritte im Bebauungsplanverfahren und im Umlegungsverfahren einzuleiten
  2. Die neue Straße erhält den Namen „Leineberg“.

 


Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zum entsprechenden Umlegungsverfahren hat der Gemeinderat bereits eingeleitet.

 

Das Rottweiler Ing. und Planungsbüro hat nunmehr einen Planentwurf gefertigt. Dieser sieht insgesamt 9 Bauplätze in der Größenordnung von durchschnittlich 550qm vor.

Der Eingangsbereich wird flankiert von zwei kleineren öffentlichen Grünflächen die jeweils mit einem Baum bepflanzt werden sollen und im Winter dem öffentlichen Winterdienst für das Ablagern von Schnee zur Verfügung stehen.

Weiter befindet sich in der Straße ein Gehweg. Am Ende des Plangebiets befindet sich ein kleinerer Wendehammer. Dieser ist so konzipiert, dass ggf. die Straße für eine Erweiterung dieses Gebiets oder eine Anbindung an das bestehende Feldwegenetz erweitert werden kann.

 

Das Vermessungsamt wird nun einen Zuteilungsplan erstellen. Danach wird nach Abzug der öffentlichen Flächen eine Zuteilung der Bauplätze an die Gemeinde sowie an den verbliebenen Privateigentümer erfolgen.

 

Auch im Hinblick auf eine event. spätere Erweiterung (derzeit nicht vorgesehen und auch nicht im Flächennutzungsplan verankert) schlagen wir hier die Vergabe eines neuen Straßennamens vor. Da in diesem Gebiet mit ehemaligen Gewannbezeichnungen gearbeitet wurde (Lachen, Hozenbühl) schlagen wir als Straßennamen „Leineberg“ vor.

 

Da entgegen dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss das Plangebiet um zwei Teilgrundstücke (Hozenbühlstraße Eingangsbereich) erweitert wurde muss in der kommenden Sitzung der Aufstellungsbeschluss noch einmal (auf der Grundlage der jetzigen Planung) neu gefasst werden. Dies gilt auch für den Umlegungsbeschluss.