Der Gemeinderat hat am 09.02.2021
nachfolgenden Beschluss gefasst (Vorlage 22/2021):
In der Sitzung am 18.05.2021 hat sich der
Gemeinderat noch einmal mit der Angelegenheit befasst. Er wurde hierbei über
das Ergebnis der Kaufverhandlungen informiert und hat dem Kaufpreis in Höhe von
295.000.--€ zugestimmt (Vorl. 77/2021).
Leider hat sich der Abschluss des
Kaufvertrags (nicht von uns verschuldet)
verzögert. Der Kaufvertrag konnte somit erst am 16.12.2021 abgeschlossen
werden. Der Kaufpreis betrug 295.000.--€ und wird im Haushaltsjahr 2022
wirksam.
Nach dem Eigentumswechsel hat die
Gemeindeverwaltung, zusammen mit der Hirsch-Brauerei und dem derzeitigen
Pächter Ali Aslan, das Gebäude besichtigt. Dabei wurde von der Hirsch-Brauerei
eine Inventarliste erstellt bzw. ein Abgleich der Inventarliste vorgenommen.
Weiter konnten wir uns vom Zustand des Gebäudes ein umfassendes Bild machen.
Mit Herrn Aslan wurden dann auch
organisatorische Dinge geklärt. Herr Aslan hat hierbei auch mitgeteilt, dass er
Ende März 2022 aus dem bestehenden Pachtvertrag aussteigen wird und den Sternen
verlassen wird.
Wir haben die bestehenden mündlichen
Mietverhältnisse der Fremdenzimmer auf Ende März 2022 gekündigt und wollen
diese in verbindliche schriftliche Mietverhältnisse umstellen. Weiter haben
sich bei uns zwei Pachtinteressenten für
die Gaststätte gemeldet. Mit diesen führen wir derzeit Gespräche über eine
übergangsweise Pacht.
Die Gemeinde hat das Gebäude erworben,
um zum einen den dauerhaften Betrieb einer Dorfgaststätte zu sichern, nachdem
es bereits anderweitige Absichten gegeben hat und zum andern um das Gebäude
sowie die Außenanlage im Rahmen der städtebaulichen Sanierung „Ortsmitte“ zu
sanieren. Der Sanierungsaufwand sowie die Gestaltung der Außenanlage müssen
noch vom Gemeinderat im Detail festgelegt werden. Die Maßnahmen sind für 2023
vorgesehen.
Der Gemeinderat wird vor der Sitzung am
15.02.2022 das Gebäude besichtigen, um sich einen Eindruck vom Zustand des
Gebäudes und des Inventars zu verschaffen. Der Gemeinderat wird sich dann
separat mit der Beauftragung eines Architekten zur Ermittlung des
Sanierungsaufwands befassen. Er wird sich weiter zu gegebener Zeit mit der
befristeten Verpachtung befassen. Der Gemeindeverwaltung ist es hierbei
wichtig, dass das Gebäude nicht bis zu Sanierung leer steht, sondern möglichst
schnell als Gaststätte weiterbetrieben wird. Dies gilt auch für die
Fremdenzimmer.
Nachtrag 14.2.2022: Aufgrund eines Kontakts des derzeitigen
Pächters mit einer positiv getesteten Person kann der Gemeinderat das Objekt
nicht wie geplant vor der Sitzung besichtigen. Die Ziff.: 3 des
Beschlussvorschlags (Beauftragung Architekturbüro) entfällt daher. Weiter wird
die Ziff.: zu Ziff.: 3 und erhält folgenden Wortlaut:
Wuhrer
Bürgermeister
Neuer Beschlussvorschlag vom
14.02.2022:
Ziff.
1.: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Ziff.
2: Er beauftragt die Gemeindeverwaltung entsprechende Gespräche wegen einer
befristeten Verpachtung zu führen.
Ziff.: 3: Ziff 2. wird dann vom
Gemeinderat beraten und endgültig beschlossen.