Gesamtplanfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg

Betreff
Gesamtplanfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg
Vorlage
GR/2022/15
Art
Beschlussvorlage GR

Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung der Verbandsversammlung am 03.12.2021 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Gesamtplanfortschreibung Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen.  Die entsprechenden Planunterlagen befinden sich im Anhang. Die Unterlagen stehen auch auf der Homepage des Regionalverbands www.regionalverband-sbh.de zur Verfügung.

 

Es wird um eine Stellungnahme bis 29.4.2022 gebeten.

 

Für die Gemeinde Denkingen relevant:

Der dreispurige Ausbau der L 433 zwischen Denkingen und Gosheim wird ausdrücklich aufgeführt z.B. S. 58.

Denkingen ist in die Kategorie „Weitere Gemeinde „ohne besondere Funktion eingestuft (S. 21). Im Vorfeld haben wir zusammen mit weiteren Gemeinde eine Einstufung in die Kategorie Siedlungsbereich angestrebt. Nachdem uns keine Nachteile aus der jetzigen Einstufung versichert wurden halten wir einen weiteren Vorstoß in dieser Sache für nicht zielführend.

 

Wir würden nunmehr folgende Stellungnahme abgeben und bitten hier den Gemeinderat um Zustimmung:

 

Wir begrüßen die Heraushebung der Bedeutung der Verkehrsachse L 433 zwischen Denkingen und Gosheim-Wehingen durch den 3-stufigen Ausbau der L 433. Dieser wurde mehrfach in Aussicht gestellt und muss dringend, spätestens ab 2023 verwirklicht werden. Hier bitten wir, dass auch der Regionalverband gegenüber dem Land die Wichtigkeit dieser Maßnahme herausstellt.

Wir bedauern, dass die Gemeinde Denkingen nicht in die Kategorie „Siedlungbereich“ aufgenommen wurde, insbesondere auch deshalb, dass Denkingen ein überproportionales Bevölkerungswachstum in der VG Spaichingen sowie der Region Heuberg aufweist. Wir bitten daher noch einmal die Einstufung zu überprüfen und dabei die aktuelle Bevölkerungsentwicklung mit einzubeziehen.

Sollte eine Veränderung der Einstufung nicht erfolgen, so bitten wir um eine Zusage, dass durch die Einstufung als „Weitere Gemeinde“ keine Nachteile gegenüber einer Einstufung als „Siedlungsbereich“ erfolgt. Es muss der Gemeinde Denkingen auch weiterhin möglich sein sowohl im Wohnbaubereich wie auch im gewerblichen Bereich auf die nachhaltend hohe Nachfrage reagieren zu können.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme zu.