Spendenbericht 2. Halbjahr 2021

Betreff
Spendenbericht 2. Halbjahr 2021
Vorlage
GR/2022/5
Art
Beschlussvorlage GR

Der Landtag hat zum 18.02.2006 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Darin wird die Annahme und Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen durch Amtsträger zur Erfüllung kommunaler Aufgaben neu geregelt und gleichzeitig klargestellt, dass das Werben und die Annahme von Zuwendungen grundsätzlich zulässig sind.

 

Über die Entgegennahme der Spenden ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Die Anlage der eingegangenen Spenden liegt dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Form vor.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 eingegangenen Spenden werden angenommen.