Abbruch Hintere Gasse 13

Betreff
Abbruch Hintere Gasse 13
Vorlage
GR/2022/3
Art
Beschlussvorlage GR

Das Gebäude „Hintere Gasse 1“ wurde von der Gemeinde zum Abbruch erworben um diesen Bereich für eine innerörtliche Bebauung zu erschließen. Aufgrund der Verpflichtung der Unterbringung von Asylbewerbern wurde das Gebäude dann mit Asylbewerbern belegt.

Aufgrund der schlechten Wohnsituation hat die Gemeinde das Gebäude nunmehr im Dezember 2021 geräumt und die Asylbewerber vorerst im Gebäude Gartenweg 1/1 untergebracht. Die Sanierung dieses Gebäudes wurde nun erst einmal auf des 2. Halbjahr 2022 verschoben.

Wir wollen nun dieses Gebäude, unabhängig von einer konkreten Planung einer künftigen Erschließung, abbrechen. Wir sehen hier auch haftungsrechtliche Probleme und halten eine Wiederbelegung für ausgeschlossen. Der Abbruch wird zu 100% der förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung gefördert.

Wir bitten nunmehr den Gemeinderat uns mit der Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Ausschreibung der Abbrucharbeiten und die Bauleitung zu beauftragen. Hierzu soll die Gemeinde unter verschiedenen Büros eine Honorarabfrage durchführen. Der Gemeinderat wird dann die endgültige Vergabe der Ingenieurleistungen vergeben.

Die Abbrucharbeiten sollen, wenn möglich in der ersten Hälfte dieses Jahres erfolgen.

 

In dem Gebäude befinden sich noch Gegenstände des Bauhofs, der Narrenzunft und der DRK-Ortsgruppe.  Die Gegenstände des Bauhofs werden im Bauhof untergebracht. Für die Unterbringung der Vereinsgegenstände sind in erster Linie die Vereine selbst zuständig. Die Gemeinde hat hier keine leerstehenden Gebäude mehr als Ausweichquartier. Die Vereine wurden von uns bereits angeschrieben.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch des Gebäudes Hintere Gasse 13 zu.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt eine Abfrage wegen der Ingenieurleistungen für den Abbruch des Gebäudes Hintere Gasse 13 durchzuführen.

Der Abbruch soll möglichst in der ersten Hälfte des Jahres 2022 erfolgen.