Verabschiedung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2022 sowie Wirtschaftsplan Wasser 2022

Betreff
Verabschiedung Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2022 sowie Wirtschaftsplan Wasser 2022
Vorlage
GR/2022/2
Art
Beschlussvorlage GR

Gegenüber der Beratung des Haushaltsplanentwurfs wurde der Stellenplan entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2021 eingearbeitet. Weiter hat sich eine Verbesserung bei den liquiden Mitteln ergeben. Hier beträgt der Anfangsbestand nunmehr 1.729.300 EUR. Dadurch kann die geplante Kreditaufnahme von 450.000 EUR auf 400.000 EUR vermindert werden. Die Kredittilgungen 2023 bis 2025 wurden entsprechend angepasst.

 

Auf die Unterlagen der Sitzung vom 30.11.2021 wird verwiesen – dort sind die Zahlen sowie die Erläuterung zum Haushalt 2022 in der Anlage aufgeführt.

 

Ergänzend zum Haushalt der Gemeinde Denkingen zur Information eine Umfrage und Auswertung der Finanzsituation der Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen:

Zentrale Aussagen:

- die liquiden Mittel der Gemeinden reduzieren sich um rd. 115 Millionen EUR im Zeitraum 2020 bis 2022*

- dieser Rückgang entspricht einem Rückgang der Geldmittel um ca. 69 %*

- ordentliche Erträge sinken im Zeitraum um ca. 1 Mio. EUR auf rd. 408 Mio. EUR*

- gleichzeitig steigen die ordentlichen Aufwendungen im Zeitraum um ca. 25 Mio. EUR auf rd. 428 Mio. EUR*

- 24 von 35 Kreisgemeinden erreichen keinen ausgeglichen Haushalt*

- im Betrachtungszeitraum sank in Summe der jährliche Haushaltsüberschuss von ca. + 6 Mio. EUR auf rd. - 20 Mio. EUR*

- dabei verbuchten die Kreisgemeinden einen Gesamtverlust im ordentlichen Ergebnis von ca. - 41,5 Mio. EUR*

- die Fähigkeit der Gemeinden Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren, nimmt mit dem Finanzmittelüberschuss signifikant von rd. 36 Mio. EUR auf - 1 Mio. EUR ab*

- das bedeutet, dass die Gemeinden in Summe im Jahr 2022 keinen Deckungsbeitrag für ihre Investitionen erwirtschaften können

- dies schlägt sich in deutlich gesunkenen Investitionstätigkeiten in den Gemeinden nieder

- diese Entwicklung zwingt die Gemeinden im Zeitraum ca. 70 Mio. EUR neue Schulden aufzunehmen, wobei nur rd. 14 Mio. EUR getilgt werden können

- die Schuldenstände der Kreisgemeinden nehmen gesamt um rd. 124 % auf rd. 88 Mio. EUR am Ende des Betrachtungszeitraums zu

- die Gemeinden sind gezwungen im Durchschnitt alle Hebesätze (Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer) zu erhöhen

- im Durchschnitt steigt daher die Belastung der Bürger durch die Grundsteuer B um rd. 6 %

* hochgerechnete Werte für fehlende Gemeinden.

 

 

 

Zusammenfassung Rückblick 2021 (Rechnungsergebnis liegt noch nicht vor)

 

Der Schuldenstand kann 2021 durch planmäßige Tilgungen und den Verzicht der eingeplanten Kreditaufnahme auf 484.020 € reduziert werden. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 171 €.

Stand der liquiden Eigenmittel 1.729.300€

 

Ausblick 2022

 

Verbesserungen im Bereich der Einkommenssteuerzuweisungen und Stabilisierung der Gewerbesteuer bei 2,2 Mio Euro. Steigerung der Ausgaben im FAG und Kreisumlage um ca. 405.000 € gegenüber 2021.

Es müssen 2022 Abschreibungen in Höhe von 805.400 € erwirtschaftet werden.

Der Ergebnishaushalt endet mit einem Verlust in Höhe von 195.050 €. Der Verlust wird durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Diese beträgt zu Beginn des Jahres ca. 2,5 Mio Euro.

2022 sind insgesamt 2,7 Mio Euro für Investitionen eingeplant. Wichtigste Investitionsmaßnahmen sind hierbei:
Sanierung Teilabschnitt Marienstraße und Sanierung Gartenweg; Vorplatz Friedhofshalle; Glasfaser Im Reizle; Sanierung Gebäude Gartenweg 1/1, Erschließung 1. Bauabschnitt Sulzen.

Nach Abzug des Finanzmittelüberschusses aus dem Ergebnishaushalt ergibt sich somit ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,9 Mio Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 € sowie eine Entnahme aus der Rücklage. Der Schuldenstand erhöht sich somit auf 833.680 € was einer Pro/Kopf Verschuldung von 295,21 € entspricht.

 

Gemeinde Denkingen Haushaltsplan 2022

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Denkingen für das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von



6.910.050

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von


-7.105.100

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von


-195.050

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von


-195.050

 

 


2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von



6.605.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von


- 6.299.700

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von



305.300

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von


1.270.850

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von


- 3.479.750

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von




- 2.208.900

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von



-1.903.600

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von


400.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von


- 50.400

 

2.10 Veranschlagter Finanzungsmittelüberschuss/
bedarf aus Finanzungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und
2.9) von                                                                   349.600
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-
mittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts
/Saldo aus 2.7. und 2.10) von                             - 1.554.000

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 400.000 Euro.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf 0 Euro.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 700.000 Euro.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

der Steuermessbeträge.

2.

für die Gewerbesteuer auf

340 v. H.

der Steuermessbeträge.

 

Denkingen, den 18.01.2022

…………………….

Rudolf Wuhrer

Bürgermeister

Gemeinde Denkingen Haushaltsplan 2022 

 

Wirtschaftsplan 2022

der Wasserversorgung Denkingen

Der Gemeinderat hat am 18.01.2022 gemäß § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 08.01.1992 (BGl. S. 22) zum Wirtschaftsplan 2022 beschlossen:

 

1. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2022 wird festgesetzt:
 

a) im Erfolgsplan in Erträge und Aufwendungen auf je 399.100,- €

 

b) im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je 964.950,- €

c) Jahresgewinn 21.400,- €

 

2. Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes 2022 bestimmt sind, wird auf 877.550,- € festgesetzt.

Trägerdarlehen Gemeinde an Eigenbetrieb (Internes Darlehen) 0,- €

 

2. Verpflichtungsermächtigungen

 

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 0,- €

 

Denkingen, den 18.01.2022

Wuhrer

Bürgermeister

 

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt dem Haushalt 2022 sowie der Haushaltssatzung 2022 wie auch dem Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022 zu.