Gegenüber der Beratung des Haushaltsplanentwurfs wurde der Stellenplan entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2021 eingearbeitet. Weiter hat sich eine Verbesserung bei den liquiden Mitteln ergeben. Hier beträgt der Anfangsbestand nunmehr 1.729.300 EUR. Dadurch kann die geplante Kreditaufnahme von 450.000 EUR auf 400.000 EUR vermindert werden. Die Kredittilgungen 2023 bis 2025 wurden entsprechend angepasst.
Auf die Unterlagen der Sitzung vom
30.11.2021 wird verwiesen – dort sind die Zahlen sowie die Erläuterung zum
Haushalt 2022 in der Anlage aufgeführt.
Ergänzend zum
Haushalt der Gemeinde Denkingen zur Information eine Umfrage und Auswertung der
Finanzsituation der Städte und Gemeinden im Landkreis Tuttlingen:
Zentrale
Aussagen:
- die liquiden
Mittel der Gemeinden reduzieren sich um rd. 115 Millionen EUR im Zeitraum 2020
bis 2022*
- dieser
Rückgang entspricht einem Rückgang der Geldmittel um ca. 69 %*
- ordentliche
Erträge sinken im Zeitraum um ca. 1 Mio. EUR auf rd. 408 Mio. EUR*
- gleichzeitig
steigen die ordentlichen Aufwendungen im Zeitraum um ca. 25 Mio. EUR auf rd.
428 Mio. EUR*
- 24 von 35
Kreisgemeinden erreichen keinen ausgeglichen Haushalt*
- im
Betrachtungszeitraum sank in Summe der jährliche Haushaltsüberschuss von ca. +
6 Mio. EUR auf rd. - 20 Mio. EUR*
- dabei
verbuchten die Kreisgemeinden einen Gesamtverlust im ordentlichen Ergebnis von
ca. - 41,5 Mio. EUR*
- die Fähigkeit
der Gemeinden Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren, nimmt mit dem
Finanzmittelüberschuss signifikant von rd. 36 Mio. EUR auf - 1 Mio. EUR ab*
- das bedeutet,
dass die Gemeinden in Summe im Jahr 2022 keinen Deckungsbeitrag für ihre
Investitionen erwirtschaften können
- dies schlägt
sich in deutlich gesunkenen Investitionstätigkeiten in den Gemeinden nieder
- diese
Entwicklung zwingt die Gemeinden im Zeitraum ca. 70 Mio. EUR neue Schulden
aufzunehmen, wobei nur rd. 14 Mio. EUR getilgt werden können
- die
Schuldenstände der Kreisgemeinden nehmen gesamt um rd. 124 % auf rd. 88 Mio.
EUR am Ende des Betrachtungszeitraums zu
- die Gemeinden
sind gezwungen im Durchschnitt alle Hebesätze (Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer)
zu erhöhen
- im
Durchschnitt steigt daher die Belastung der Bürger durch die Grundsteuer B um
rd. 6 %
* hochgerechnete Werte für fehlende
Gemeinden.
Zusammenfassung Rückblick 2021 (Rechnungsergebnis liegt noch nicht vor)
Der Schuldenstand kann 2021 durch planmäßige Tilgungen und den Verzicht der eingeplanten Kreditaufnahme auf 484.020 € reduziert werden. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 171 €.
Stand der liquiden Eigenmittel 1.729.300€
Ausblick 2022
Verbesserungen im Bereich der Einkommenssteuerzuweisungen und Stabilisierung der Gewerbesteuer bei 2,2 Mio Euro. Steigerung der Ausgaben im FAG und Kreisumlage um ca. 405.000 € gegenüber 2021.
Es müssen 2022 Abschreibungen in Höhe von 805.400 € erwirtschaftet werden.
Der Ergebnishaushalt endet mit einem Verlust in Höhe von 195.050 €. Der Verlust wird durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen. Diese beträgt zu Beginn des Jahres ca. 2,5 Mio Euro.
2022 sind insgesamt 2,7 Mio Euro für Investitionen
eingeplant. Wichtigste Investitionsmaßnahmen sind hierbei:
Sanierung Teilabschnitt Marienstraße und Sanierung Gartenweg; Vorplatz
Friedhofshalle; Glasfaser Im Reizle; Sanierung Gebäude Gartenweg 1/1,
Erschließung 1. Bauabschnitt Sulzen.
Nach Abzug des Finanzmittelüberschusses aus dem Ergebnishaushalt ergibt sich somit ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,9 Mio Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 € sowie eine Entnahme aus der Rücklage. Der Schuldenstand erhöht sich somit auf 833.680 € was einer Pro/Kopf Verschuldung von 295,21 € entspricht.
Gemeinde
Denkingen Haushaltsplan 2022
Haushaltssatzung
der Gemeinde Denkingen für das Haushaltsjahr 2022
Auf
Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
18.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
beschlossen:
§
1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
|
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
|
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
|
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
|
2. im Finanzhaushalt
mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
|
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
|
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
|
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
|
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
|
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
|
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
|
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
|
|
2.10 Veranschlagter Finanzungsmittelüberschuss/
bedarf aus Finanzungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und
2.9) von
349.600
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs-
mittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts
/Saldo aus 2.7. und 2.10) von - 1.554.000
§
2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird
festgesetzt auf 400.000 Euro.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von
Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird
festgesetzt auf 0 Euro.
§
4 Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 700.000 Euro.
§
5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. |
für die Grundsteuer |
||
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
auf |
360 v. H. |
|
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
320 v. H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|||
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
340 v. H. |
|
der Steuermessbeträge. |
|||
Denkingen,
den 18.01.2022
…………………….
Rudolf
Wuhrer
Bürgermeister
Gemeinde
Denkingen Haushaltsplan 2022
Wirtschaftsplan
2022
der
Wasserversorgung Denkingen
Der
Gemeinderat hat am 18.01.2022 gemäß § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz in der
Fassung vom 08.01.1992 (BGl. S. 22) zum Wirtschaftsplan 2022 beschlossen:
1.
Wirtschaftsplan
Der
Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2022 wird festgesetzt:
a)
im Erfolgsplan in Erträge und Aufwendungen auf je 399.100,- €
b)
im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf je 964.950,- €
c)
Jahresgewinn 21.400,- €
2.
Kredite
Der
Gesamtbetrag der Kredite, die zur Bestreitung von Ausgaben des Vermögensplanes
2022 bestimmt sind, wird auf 877.550,- € festgesetzt.
Trägerdarlehen
Gemeinde an Eigenbetrieb (Internes Darlehen) 0,- €
2.
Verpflichtungsermächtigungen
Die
Verpflichtungsermächtigungen betragen 0,- €
Denkingen,
den 18.01.2022
Wuhrer
Bürgermeister
Wuhrer
Bürgermeister
Der Gemeinderat stimmt dem Haushalt 2022 sowie der Haushaltssatzung 2022 wie auch dem Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022 zu.