Pachtverträge gemeindeliche landwirtschaftliche Flächen

Betreff
Pachtverträge gemeindeliche landwirtschaftliche Flächen
Vorlage
GR/2021/121
Art
Beschlussvorlage GR

Die Gemeinde hat den Großteil ihrer Pachtverträge seit dem Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens weitestgehend unverändert gelassen.

Wir sehen daher die Notwendigkeit erstens einer Pachtzinsanpassung und zweitens wollen wir die Aspekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes mit in die Pachtvertragsgestaltung übernehmen.

Landwirtschaftliche Pachtverträge haben lange Kündigungsfristen. I.d.R. handelt es sich um 2-jährige Kündigungsfristen. Wenn wir also rechtzeitig die Pachtverträge auf Ende des Jahres kündigen, so können diese frühestens zum 01.01.2024 neu verpachtet werden.

Das gilt analog für alle Pachtverträge z.B. auch Beginn Pachtverhältnis Oktober oder März usw.

Die Kündigung erfolgt um zum einen den Pachtzins anzugleichen und zum anderen eine ökologische Bewirtschaftung festzuschreiben, sowie ökologisch bewirtschaftete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu haben.

Wie die neuen Pachtverträge dann aussehen sollen und nach welchen Kriterien die Pachtflächen vergeben werden sollen, sollte der Gemeinderat dann kurz vor Ablauf der Kündigung festlegen. Insoweit muss hierrüber jetzt nicht diskutiert werden.

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen ordnungsgemäß zu kündigen.

Über die Regelungen einer Neuverpachtung entscheidet der Gemeinde rechtzeitig vor Ende der gekündigten Pachtverhältnisse.