Regelungen Benutzung Mehrzweckhalle für politische Parteien, Wahlwerbung Landtags- u. Bundestagswahl

Betreff
Regelungen Benutzung Mehrzweckhalle für politische Parteien, Wahlwerbung Landtags- u. Bundestagswahl
Vorlage
GR/2020/150
Art
Beschlussvorlage GR

Es ist eine seit ca. 30 Jahren geübte Verwaltungspraxis in der Gemeinde Denkingen die Mehrzweckhalle nicht für Veranstaltungen politischer Parteien zur Verfügung zu stellen.

Gerade im Hinblick auf die im kommenden Jahr stattfindende Landtags- und Bundestagswahl bitten wir den Gemeinderat diese Verwaltungspraxis auch durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zu bekräftigen und zu bestätigen.

Diese Regelung gilt nicht für Veranstaltungen der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Kandidaten/innen- Vorstellung bei Bürgermeister-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen.

Die Gemeinde wird für die kommende Landtags- und Bundestagswahl keine Stellwand zur Verfügung stellen, somit sind die politischen Parteien selbst für Plakatierung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Gemeinde stellt wie gehabt öffentliche Grünflächen für die Wahlwerbung zur Verfügung. Über die Aufstellung entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Die Flächen rund um die Wahllokale/das Wahllokal müssen von Wahlwerbung am Tag der Stimmabgabe freigehalten werden.

Wir bitten um Zustimmung.

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

  1. Die bisherige Verwaltungspraxis die Mehrzweckhalle nicht an politische Parteien zu vermieten wird bestätigt
  2. Den o.a. Regelungen für den Landtags- und Bundestagswahlkampf wird zugestimmt.