Es ist eine seit ca. 30 Jahren geübte
Verwaltungspraxis in der Gemeinde Denkingen die Mehrzweckhalle nicht für
Veranstaltungen politischer Parteien zur Verfügung zu stellen.
Gerade im Hinblick auf die im kommenden
Jahr stattfindende Landtags- und Bundestagswahl bitten wir den Gemeinderat
diese Verwaltungspraxis auch durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss
zu bekräftigen und zu bestätigen.
Diese Regelung gilt nicht für
Veranstaltungen der Gemeinde im Rahmen der öffentlichen Kandidaten/innen-
Vorstellung bei Bürgermeister-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen.
Die Gemeinde wird für die kommende
Landtags- und Bundestagswahl keine Stellwand zur Verfügung stellen, somit sind
die politischen Parteien selbst für Plakatierung im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich. Die Gemeinde stellt wie gehabt öffentliche
Grünflächen für die Wahlwerbung zur Verfügung. Über die Aufstellung entscheidet
die Reihenfolge des Eingangs. Die Flächen rund um die Wahllokale/das Wahllokal
müssen von Wahlwerbung am Tag der Stimmabgabe freigehalten werden.
Wir bitten um Zustimmung.
Wuhrer
Bürgermeister