Anfragen und Bekanntgaben

Betreff
Anfragen und Bekanntgaben
Vorlage
GR/2020/068
Art
Beschlussvorlage GR

1. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den Ehrungsabend

 

Wir können aus heutiger Sicht zwar noch nicht endgültig beurteilen ob und wie wir in diesem Jahr unseren Ehrungsabend durchführen werden, wir wollen aber ganz unabhängig davon wieder die Vorschläge aus den Reihen der Bürgerschaft und der Vereine entgegennehmen.

Geplant ist der Ehrungsabend für den 09.11.2020. Die Vorschläge sollten bei uns bis Mitte September 2020 eingehen. In der Ehrungsrichtlinie heißt es hierzu:

Die Gemeinde Denkingen ehrt einmal jährlich besondere Leistungen im sportlichen, sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und caritativen Bereich. Die Ehrungen für sportliche Leistungen richten sich nach den jeweiligen Platzierungen bei den verschiedenen Wettkämpfen wie folgt:

Olympische/paralympische Spiele, Welt-, Europa—und Landesmeisterschaften
 die Plätze 1 – 5;

Bezirks-, Gau- und Kreismeisterschaften oder vergleichbare Meisterschaften bei Mannschaften 1. Platz; bei Einzelpersonen Platz 1 – 3.

Das Komitee kann im Einzelfall auch weitere sportliche Leistungen zur Ehrung vorschlagen.

Wir wollen natürlich auch ein besonderes Engagement in Corona-Zeiten in die Ehrungsvorschläge mit einfließen lassen. Die Bürgerschaft ist eingeladen entsprechende Vorschläge einzureichen. Hierbei bitte Name und Anschrift der vorgeschlagenen Person/Institution sowie desjenigen der den Vorschlag einreicht sowie die Leistung für die Ehrung nennen. Die Vorschläge können sowohl per Brief oder per Mail eingereicht werden.

 

Gemeinde Denkingen
Landkreis Tuttlingen

 

2. Infektionsschutzkonzept Gemeinderatssitzung 30.06.2020

Die Gemeinderatssitzung besteht aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Somit sind außer den Gemeinderäten und der Verwaltung auch Pressevertreter sowie Zuhörer vorhanden. Weiter ist ein Referent anwesend. Das Infektionsschutzkonzept hat dies daher entsprechend zu berücksichtigen.

  1. Die Sitzung findet in der Schulturnhalle statt. Diese bietet ausreichend Platz um die geforderten Mindestabstände einzuhalten. Diese ermöglicht auch ein geordnetes Eintreten und Verlassen.

  2. Der Eingang und Ausgang erfolgt ausschließlich über den Glasanbau.

  3. Der Einlass wird durch einen Ordner geregelt. Dieser trägt Sorge dafür, dass die nächste Person erst eintritt, wenn der/die Vorgänger/in auf seinem Platz angekommen ist. Dadurch wird auch während des Eintreffens die Einhaltung des Abstands von mind. 1,5m gewähr-leistet. Vor dem Eingang ist bis zum Einlass der Mindestabstand einzuhalten. Der Ordner hat eine Mund-Nasen Abdeckung zu tragen (Schutzmaske).

  4. Das Verlassen erfolgt in einer vom Vorsitzenden nach Beendigung der Sitzung bekannt-gegebenen Ablauf. Dabei werden die Zuhörer und Presse am Ende der öffentlichen Sitzung die Schulturnhalle verlassen, die Gemeinderäte entsprechend den Stuhlreihen, beginnend mit der am Eingang/Ausgang nächstgelegenen Stuhlreihe.

  5. Ein Ansammlung von mehr als 2 Personen in Anschluss an die Sitzung vor der Schulturnhalle ist untersagt.

  6. Die Zuhörer sitzen in einer Stuhlreihe gleich am Eingangsbereich. Es wird eine Reihe bestuhlt mit einem Abstand von jeweils mindestens 1,5 m. Weitere Sitzplätze stehen nicht zur Verfügung. Stehplätze stehen nicht zur Verfügung. Sind die Stühle besetzt müssen weitere Besucher vom Ordner zurückgewiesen werden.

  7. Der Pressetisch, der Platz für eine Person bietet, ist ebenfalls gleich nach dem Eingang aufgestellt. Er hat sowohl zu den Zuhörern hin wie auch zum Gemeinderatsplenum ein Mindestabstand von 2,0 m. Sofern seitens der Presse Fragen zur Sitzung auftreten können diese nicht während der Sitzung geklärt werden sondern sind am anderen Tag telefonisch oder per Mail zu klären.

  8. Am Eingang besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Das Tragen von Nasen-Mund-Abdeckungen (Schutzmasken) wird insbesondere beim Eintreffen und Verlassen des Sitzungsraums empfohlen. Dem Gemeinderat wurden hierzu Masken ausgehändigt.

  9. WC: steht das WC im Rathaus/Bürgersaal zur Verfügung. Die Türe zum WC ist während der Sitzung offen. Das WC darf nur einzeln betreten werden.

  10. Jeder Gemeinderat sowie jedes Mitglied der Verwaltung (Protokoll, Hauptamt), Referent und Bürgermeister erhalten einen eigenen Tisch. Dieser hat einen Abstand von 2m in allen Richtungen. Somit sind (einschl. Presse) 17 Tische erforderlich. Auf jedem Tisch stehen ausreichend Getränke sowie ein Glas. Weiter sind die Sitzplätze namentlich gekennzeichnet.

  11. Sitzungsmappen für den Gemeinderat werden nicht ausgelegt. Gemeinderäte bringen ihren eigenen Kugelschreiber mit. Die Anwesenheit der Gemeinderäte erfolgt nicht wie gewohnt über den Eintrag in eine Liste, sondern wird von der Verwaltung festgehalten. Eine Unter-schrift entfällt somit.

  12. Da ein Internetanschluss in der Schulturnhalle nicht zur Verfügung steht müssen die Vorlagen auf dem Tablett vorher heruntergeladen werden. Soweit Schriftstücke auf den jeweiligen Plätzen ausgelegt sind wird gebeten, dass diese nach Beendigung der Sitzung mitgenommen werden. Alles was auf den Tischen liegen bleibt wird bei der Reinigung beseitigt.

  13. Es werden keine Schriftstücke im Umlauf durchgereicht. Dies gilt auch für Bauanträge. Bei Bauanträgen werden, die für die Erteilung des Einvernehmens notwendigen Unterlagen mittels Beamer vorgestellt, bzw. dem Gemeinderat vorab auf das Tablett geladen.

  14. Die Tische und Stühle sowie Türgriffe in der Schulturnhalle sowie im WC-Bereich werden vor der Sitzung sowie im Anschluss an die Sitzung (nächster Tag) desinfiziert.

  15. Räumlichkeiten für Fraktionssitzungen oder interne Besprechungen und Beratungen kann die Gemeinde nicht zur Verfügung stellen.

  16. Die Verwaltung behält sich Änderungen und Ergänzungen dieses Konzepts jederzeit vor. Ggf. wird das schriftliche Konzept im Rahmen der Sitzung mündlich ergänzt bzw. angepasst.

 

Denkingen, den 10.06.2020

 

Wuhrer
Bürgermeister



3. Mehrwertsteuersatz Wasserversorgung

Der Wasserbezug unterliegt dem verminderten Steuersatz von 7%. Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz des Bundes reduziert sich der Steuersatz vom 1.7.2020 – 31.12.2020 auf 5%.

Für die Wasserversorgung ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen. Da für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld der Erhebungszeitraum maßgebend ist und der Bezug sich auf das gesamte Kalenderjahr bezieht, ist am Ende des Jahres für den Gesamtwasserverbrauch der verminderte Steuersatz von 5% zu veranlagen.

Somit profitieren die Denkinger Wasserabnehmer vom verminderten Steuersatz von 5%.

 

 

4. Kostenschätzung Breitbandverkabelung/Backbone Denkingen

 

Im Haushalt der Gemeinde Denkingen sind für den Breitbandausbau 2020 660.000.--€ eingestellt.

Für die Submission welche am 15.07.2020 stattfinden wird wurde nunmehr eine aktuelle Kostenschätzung aufgestellt:

Backboneanschluss Frittlingen – Denkingen mit Gesamtkosten in Höhe von 1.536.662,99€. Davon:
Ortsnetz Denkingen (Gemeinde Denkingen) 690.048,26€ + 46.122.--€ Planungskosten

Anschluss öffentl. Gebäude Denkingen 72.436.--€
Anschluss private Gebäude 52.365.--€ (Kostenersatz)

Backbone BIT 632.126,94 €

 

 

 

 

Wuhrer

Bürgermeister

Zur Kenntnisnahme und Information