Antrag auf Kostenerstattung des Kommunalverfassungsstreits Staudenmayer./. Gemeinde

Betreff
Antrag auf Kostenerstattung des Kommunalverfassungsstreits Staudenmayer./. Gemeinde
Vorlage
GR/2017/207
Art
Beschlussvorlage GR

In einem Kommunalverfassungsstreit der Gemeinderätin Staudenmayer gegen den Gemeinderat der Gemeinde Denkingen wegen Ausschluss wegen Befangenheit, hat die Klägerin teilweise Recht bekommen.

Wir haben ihr daraufhin die Möglichkeit eingeräumt (wie gerichtlich beantragt) Einsicht in die Niederschriften dieser nichtöffentlichen Sitzungen zu nehmen. Bis zum heutigen Tag wurde davon allerdings kein Gebrauch gemacht.

 

Die Gemeinderätin Staudenmayer macht nun über ihren Anwalt den Ersatz der Anwalts- und Gerichtskosten geltend. Wir haben dazu die Kommunalaufsicht um eine Rechtsauskunft gebeten, die als Anlage beigefügt ist.

Das Kommunalamt kommt dabei zu der Ansicht, dass im Grunde nach eine Leistungspflicht der Gemeinde Denkingen bestehe, dass es aber fraglich ist ob die jeweils berechnete Höhe gerechtfertigt ist. Sie stellt der Gemeinde anheim die Höhe der Zahlung durch ein Anwaltsbüro überprüfen zu lassen.

Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht lohnt wegen der möglichen Differenz einen neuen anwaltlichen Streit herauf zu beschwören, zumal in der Zwischenzeit ja bereits wieder weitere Klagen und Beschwerden der Gemeinderätin Staudenmayer bzw. der Liste Betting, Staudenmayer, Zepf anhängig sind.

 

Wuhrer

Bürgermeister

Der Gemeinderat stimmt der Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten der Gemeinderätin Staudenmayer im Kommunalverfassungsstreit Staudenmayer gegen den Gemeinderat der Gemeinde Denkingen in Höhe von 2.647.--€ zu.